Bürgerrechte

Berufung anlegen auch wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 50 Euro ist

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landgericht Mainz
1 Unterstützer 0 in Rheinland-Pfalz

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Die Berufung muß zulässig sein auch wenn der Wert des Beschwerdegegenstands unter 600 Euro liegt. Z.b. 50 Euro.

Begründung

Alle haben die Schnauze voll ! Wenn die Menschen die nicht Mächtig sind nur mal mund auf machen wollen z.B gegen unberechtigte Urteil. Gegen Entscheidung "IN NAMEN DES VOLKES". Amtsgericht Worms. Urteil. (abgekürzt gem. § 495 a ZPO = Das Gericht kann sein Verfahren nach billigem Ermessen bestimmen, wenn der Streitwert 600 Euro nicht übersteigt.) Und auch obwohl im Urteil steht "Nicht nachgewissen hat die (Mächtige) Klägerin dagegen, dass sie die Beklagte (ohne Macht) zu 1) ordnungsgemäß in Verzug gesetzt hat...." - versucht diese Organisation (wie Amtsgericht Worms ), die Kollegen / Bekannten / Menschen mit Macht zu schützen und zu unterstützen. Bestimmt doch das Gericht sein Verfahren, nach billigem Ermessen! Was kann der Angeklagte (ohne Geld und ohne Macht) noch gegen so ein rechtskräftiges Urteil tun, wenn der Streitwert 600 Euro nicht übersteigt? Garnichts!!! Weil niemand zuhört! Wer spricht heutzutage "IN NAMEN DES VOLKES"?: Fälschung, Betrug und Rechtsbeugung durch staatliche Gewalt? "IN NAMEN DES VOLKES" steht nichts mehr "Gericht gegenüber zu erklären" sondern "Einreichung eines Schriftsatzes bei Gericht " - Was wieder bedeutet - Niemand hört zu! - Dazu sind wir zu klein!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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