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Die Petition wurde abgeschlossen
Petition richtet sich an: Behörden und Organe | Stadt Münster
Eingaben via eMail werden ignoriert (Mauer des Schweigens).
Zu konkreten Eingaben, die in elektronischer Form dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und den Behörden wie der Polizei vorliegen, kommt es zu keinen verwertbaren Rückmeldungen.
Witzig dabei: Die Staatsanwaltschaft und Gerichte beispielsweise berufen sich auf die ZPO 130a. Diese besagt, dass eMails keine Berücksichtigung zu erwarten haben. Sie bevorzugen das Fax oder den Brief.
Dazu: Sofern ein Absender über eine Klarnamenadresse und einem eigenen Server mit ordentlichem Impressum verfügt, greift das Argument nicht, man wisse nicht, ob der Absender tatsächlich der Absender ist. Dies kommt einer Leistungsverweigerung gleich und muß gerichtlich geahndet werden.
Eine eMail von einer Klarnamenadresse mit ordentlichem Impressum (bei eigenem Server) ist als seriös einzustufen.
In dubio pro reo.
Begründung
Man schreibt eine eMail und landet trotz Eingangs- bzw. Lesebestätigung im Nirvana der Behörden. Das ist gegen geltendes Recht. Vergleiche Artikel 41 der Charta der EU. "Recht auf gute Verwaltung."
Dazu gehört auch, dass eine eMail mit einer eMail beantwortet wird und nicht mit einem Brief. Stichwort: Netiquette und OZG § 1 Absatz 1
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
11.12.2019
Petition endet:
10.02.2020
Region:
Münster
Kategorie:
Bürgerrechte
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.