1.077 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Petition richtet sich an: Petitionsausschuß des Landtags
Die Unterzeichner ersuchen mit dem Petitum den Sächsischen Landtag, das sogenannte Baum-ab-Gesetz, Art. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Vereinfachung des Landesumweltrechts vom 23. September 2010 (SächsGVBl. vom 18.01.2010, S. 270) zurückzunehmen. Weiterhin ersuchen die Petenten den Sächsischen Landtag zu diesem Zweck, die aktuellen Regelungen in § 19 Abs. 2 und 3 SächsNatSchG (Fassung vom 06.06.2013) durch Vorschriften zu ersetzen, wie sie § 22 Abs. 2 bis 4 des Sächsischen Naturschutzgesetzes in der bis zum 19.10.2010 geltenden Fassung vorsahen, oder durch eine gleichwertige Regelung den Schutz und Erhalt von Bäumen in den Städten und Gemeinden im Freistaat Sachsen sicherzustellen.
Begründung
Durch das im Jahre 2010 erlassene „Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechts“, auch „Baum-ab-Gesetz“ genannt, wurde der Geltungsbereich kommunaler Baumschutzsatzungen massiv reduziert. Es steht nunmehr bei einer Vielzahl von Gehölzen und einer Reihe von Baumarten wie Pappeln oder Weiden sowie allen Bäumen mit einem Stammumfang unter einem Meter auf bebauten Grundstücken im Belieben des Eigentümers, diese jederzeit und ohne behördliche Genehmigung zu fällen, ohne dass die Gemeinden noch das Recht hätten, hier durch entsprechende Satzungsregelungen schützend auf den Baumbestand in ihrem Gemeindegebiet einzuwirken. Zugleich wurde der Schutzstatus von Bäumen in bestimmten Lagen, z. B. an Deichen oder in Kleingärten, ganz generell entwertet. Infolgedessen werden eine Vielzahl von Bäumen gefällt, ohne dass diese Fällungen überhaupt erfasst und entsprechende Ersatzpflanzungen geleistet werden.
Für eine Fällung der weiterhin unter Schutz stehenden Bäume z. B. durch Biotop- und Artenschutz sieht das Baum-ab-Gesetzes zwar weiterhin eine Genehmigungspflicht vor, allerdings in Kombination mit einer beispiellos kurzen Frist von drei Wochen, wobei die zuständigen Behörden nicht einmal befugt sind, für das Genehmigungsverfahren Kosten zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist dürfen auch diese Bäume ohne jede Genehmigung gefällt werden (Genehmigungsfiktion).
Der BUND Landesverband Sachsen e.V. hat die Wirkung des Gesetzes auf den Baumbestand in 73 sächsischen Gemeinden und Städten durch eine gezielte Umfrage unter sächsischen Kommunen detailliert nachgefragt und die entsprechenden Antworten ausgewertet: 1. Fast alle Gemeinden gehen davon aus, dass die Zahl der Baumfällungen im Gemeindegebiet angestiegen ist, in einigen Gemeinden sogar erheblich. 2. In den Kommunen herrscht eine große Unsicherheit auf Grund der neuen Gesetzeslage, da die Verwaltungen vielfach nicht mehr in der Lage sind, binnen der Drei-Wochen-Frist eine Genehmigung auszusprechen bzw. eine Fällung zu verweigern. Gleichzeitig gibt es offensichtlich eine hohe Dunkelziffer an gefällten Bäumen, da vielfach überhaupt kein Genehmigungsantrag mehr gestellt wird und die Gemeinden deshalb nur schwer in der Lage sind, den Baumbestand bzw. die Anzahl der Fällungen zu ermitteln. 3. Für die gefällten Bäume werden häufig keine adäquaten Ersatzpflanzungen geleistet – entweder, weil sie auf Grund des beschleunigten Verfahrens gar nicht mehr eingefordert werden können oder weil die Durchführung angeordneter Pflanzungen im Nachgang nicht kontrolliert wird. 4. In den Gemeinden nimmt offenbar die Artenvielfalt unter den Bäumen ab, da eben für bestimmte Baumarten die Fällung vereinfacht wurde. Das hat mehrere, miteinander zusammenhängende Konsequenzen: Es bleiben nicht unbedingt standortgerechte Bäume erhalten bzw. werden nachgepflanzt. Damit reduziert sich gleichzeitig auch die Biodiversität insgesamt, da verschiedene Baumarten auch ein baumspezifisches Arteninventar haben, dem jetzt die Lebensgrundlage entzogen wird. 5. Die Verwaltungen sind mit dem Vollzug des Gesetzes überfordert, da eine beabsichtigte Untersagung einer Fällung innerhalb der extrem kurzen Genehmigungsfrist von drei Wochen (üblich sind bei Genehmigungsfiktionen bisher zumeist drei Monate) rechtssicher nicht geleistet werden kann. 6. Die Gemeinden sind mit einem gestiegenen Beratungsbedarf der Bürger zusätzlich gefordert, da der Inhalt des Gesetzes wenig klar und deshalb stark interpretationsbedürftig ist und dem Bürger die botanischen Kenntnisse fehlen, um Baumarten korrekt einordnen zu können. Die bisher für den Bürger eindeutige, allgemein bekannte und deshalb mit einem hohen Befolgungsgrad ausgestattete Regelung, dass „Bäume nicht ohne Genehmigung gefällt werden dürfen“, ist verloren gegangen.
Insgesamt ist die Umfrage des BUND Sachsen alarmierend, da sie eindeutig aufzeigt, dass in hohem Tempo die Baumbestände und deren Artenvielfalt in den Städten und Gemeinden im Freistaat Sachsen abnehmen. Das Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechts hat deshalb die befürchtete Wirkung als Baum-ab-Gesetz. bereits jetzt in erheblichem Umfang entfaltet..Dabei sind grüne Städte heute wichtiger denn je, nicht zuletzt unter dem Vorzeichen des weltweiten Klimawandels: Durch ihre Verdunstung und Beschattung sorgen Bäume dafür, dass im Hochsommer die Temperaturen in den Städten nicht so sehr steigen. Sie filtern Feinstaub und andere Schadstoffe aus der Luft und binden CO2.
Die Petenten wollen diese Entwicklung stoppen, damit Sachsens Kommunen weiterhin lebenswerte, stadtgrüne Orte mit hoher Aufenthaltsqualität bleiben oder wieder werden. Der wichtigste formale Schritt dahin ist die Abschaffung des Baum-ab-Gesetzes und die Wiedereinführung des § 22 des SächsNatSchG in seiner Fassung vor dem 19. Oktober 2010. Alternativ bitten die Petenten um geeignete sonstige Maßnahmen zum Schutz des Baumbestandes im Freistaat Sachsen, die dem hier unterbreiteten Regelungsvorschlag gleichwertig sind.
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Die Petition ist an den Sächsischen Landtag weitergegeben worden und am 27. April 2015 abschlägig beschieden worden.
Dem Landtag lägen keine belastbaren Daten vor, die es erforderlich erscheinen lassen, im Sinne des Petenten eine Gesätzesänderung - mithin die Rücknahme des "Baum-ab-Gesetzes" oder den Erlass einer neuen Baumschutzsatzung - anzugehen.
Dem BUND Sachsen lässt dieser Ausgang der Petition natürlich keine Ruhe und er wird nun auf anderen Wegen versuchen, eine Rücknahme oder Novellierung des Baum-ab-Gesetzes zu erreichen. -
Die Petition wurde eingereicht
am 27.08.2014Liebe Unterzeichner der Petition,
gestern, am 26. August 2014, wurde die Petition mit fast 5.500 Unterzeichnerunterschriften (davon rund 4.500 "analog" in Form von unterschriebenen Unterschriftenlisten) an den Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags überreicht (Link zur Pressemitteilung):
www.bund-sachsen.de
Wir erwarten jetzt die Eingangsbestätigung und die weitere Bearbeitung der Petition, die sich bis zu einem halben Jahr hinziehen kann.
Die Petition wird - so unsere Hoffnung - ein entscheidender Baustein sein, das Baum-ab-Gesetz wieder zurückzunehmen. Nach den Landtagswahlen am kommenden Sonntag erwarten wir eine neue Regierungskonstellation, und die sächsischen Parteien, die sich positiv zur Rücknahme des Baum-ab-Gesetzes... weiter -
Die Petition ist umgesetzt worden
am 25.08.2014Die Unterschriften der Online-Petition "Baumloses Sachsen? Nein, danke!" werden diese Woche zusammen mit den Unterschriften auf Papier dem Petitionsausschuss des sächsischen Landtags übergeben.
Debatte
Dem Wald geht es zu gut? Hmm - in der Petition geht es ja 1. nicht um Wald sondern um Stadtbäume - und denen geht es zu schlecht - sie werden gefällt, nicht nachgepflanzt, leiden besonders unter dem Klimawandel und sind gleichzeitig gerade in Städten bei steigenden Durchschnittstemperaturen besonders wichtig für ein angenehmes Stadtklima - deshalb hier die Petition unterschreiben, um Stadtbäume zu unterhalten. 2. melde ich starke Zweifel am "zu gut gehenden Wald" an, das sollte der Schreiber noch einmal genau nachprüfen!
Keine Einschränkung, dass ein Eigentümer mit "seinem Baum" machen kann was er letztlich will! Diese Leichtigkeit sollte dazu führen, dass gern und ohne Bedenken nachgepflanzt wird. Das schlechteste Vorbild sind für mich Kommunen und Landkreis, die schon immer machten, was sie wollten und denen Gesetze nicht verwehren, gesundes Großgrün unter dubiosen Gründen zu beseitigen. Diese sollten ihrer Vorbildrolle gerecht werden (Straßenbäume! Hecken! Grün in die Stadt, zB wieder den Bahnhofsvorplatz Chemnitz zu einer LEBEN-Zone machen).