20.05.2015, 17:00
Die Petition ist an den Sächsischen Landtag weitergegeben worden und am 27. April 2015 abschlägig beschieden worden.
Dem Landtag lägen keine belastbaren Daten vor, die es erforderlich erscheinen lassen, im Sinne des Petenten eine Gesätzesänderung - mithin die Rücknahme des "Baum-ab-Gesetzes" oder den Erlass einer neuen Baumschutzsatzung - anzugehen.
Dem BUND Sachsen lässt dieser Ausgang der Petition natürlich keine Ruhe und er wird nun auf anderen Wegen versuchen, eine Rücknahme oder Novellierung des Baum-ab-Gesetzes zu erreichen.