Verkehr

Aufhebung der Allgemeinverfügung der Stadt Singen über das Verbot von Treffen der Tuningszene

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Bernd Häusler

6.172 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

6.172 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Oberbürgermeister Bernd Häusler

Wir fordern die sofortige Aufhebung der Allgemeinverfügung der Stadt Singen die sich gegen jeden Menschen richtet der ein Interesse an Autos hat.
Es gilt gleiches Recht für Alle, sofern kein Fehlverhalten einer Betroffenen Person in jeglichem Sinne vorliegt, kann nicht pauschal und lediglich  aufgrund persönlicher Interessen eines Betroffenen, wie dem Umbauen eines KFZ nach den regeln des Gesetzgebers (TÜV), von einem bedingungslosen Fehlverhalten ausgegangen werden. Dies stellt eine Diskriminierung einer großen Interessengemeinschaft dar.
Die Allgemeinverfügung soll über den langen Zeitraum Juni bis Oktober 2021 gelten und verletzt dabei unter anderem meiner Meinung nach folgende Grundrechte jedes Autoliebhabers in folgendem Sinne:
GG Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Eine Verletzung der Rechte anderer Menschen, bzw. Ein Verstoß gegen die Verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz ist dem betroffenen Individuum durch die Exekutive nachzuweisen. Die Überforderung der Exekutive durch Unruhestifter stellt keinen ausreichenden Grund dar, in Folge den, zu allgemein formulierten Personenkreis aller Autoliebhaber zu diskriminieren. 
Eine temporäre Allgemeinverfügung stellt meiner Auffassung nach kein Gesetz dar welches über diesen Grundrechten stehen darf.
Die Kollektivschuld, wie sie diese Allgemeinverfügung vorsieht, beinhaltet folglich auch Menschen, die selbst nicht an einer Tat beteiligt waren. Das Strafrecht moderner Demokratien geht grundsätzlich von einer individuellen Verantwortlichkeit aus, so dass Kollektivschuld juristisch nicht relevant ist.
Erklärung der Allgemeinverfügung (genauen Wortlaut der Verfügung entnehmen):
Die Stadt Singen hat eine Allgemeinverfügung für das gesamte Stadtgebiet sowohl auf öffentlichen als auch privaten Flächen verhängt, die es allen Fahrzeugführern die jegliche Änderungen am Fahrzeug vorgenommen haben (Felgen, Reifen, Fahrwerk, etc.) untersagt, sich mit mehr als 5 solcher Fahrzeuge zu treffen. Die Verfügung sieht das Verbot auch für Personen vor, die kein umgebautes Fahrzeug führen, aber durch „selbstdarstellerisches Verhalten“  auf sich aufmerksam machen.
Bei Zuwiderhandlung wird Polizeibeamten gewährt, ein sofortiges Zwangsgeld in Höhe von 150€ zu verhängen.
Wer diesem nicht innerhalb von 10 Min. Folge leistet dem droht eine Ersatzvornahme bei der das Fahrzeug unverzüglich abgeschleppt und beschlagnahmt wird, die Kosten dafür betragen 350€ zzgl. Verwahrungskosten, die Herausgabe des Fahrzeugs darf erst am nächsten auf den Sonntag folgenden Werktag erfolgen.
Diese Allgemeinverfügung diskriminiert jeden Menschen im gesamten Stadtgebiet der Interesse an Fahrzeugen hat und stellt jeden Fahrzeugliebhaber unter Generalverdacht, einer unruhestiftenden Szene angehörig zu sein. 
Durch die schwammige und großzügige Formulierung der Verfügung wird der Exekutive (Polizei) ein, meiner Meinung nach, aufgrund der Ausbildung der vollstreckenden Beamten nicht zumutbarer Ermessensspielraum eingeräumt. So liegt es im Ermessen jedes einzelnen Beamten zu entscheiden, wer einer unruhestiftenden Szene angehört und wer nicht, als auch zu entscheiden, wann es sich bei einem Betroffenen um „selbstdarstellerisches Verhalten“ handelt. Dies zu beurteilen erfordert jedoch sowohl ein hohes technisches Verständnis als das nötige Szene-Wissen um dies zu unterscheiden. Insbesondere setzt es aber ein absolutes unparteiisches Einschätzungsvermögen voraus, welches in Bezug auf die Auto Szene in der Stadt Singen bei Beamten aufgrund vergangener Geschehnisse und einer Null Toleranz Politik, beeinträchtigt ist.
Die Vergangenheit hat in vielen Fällen bewiesen dass einige Polizeibeamte mit einer plötzlichen Entscheidungsvollmacht nicht immer verantwortungsvoll umgehen können. Leider spielen häufig persönliche Emotionen und negative vergangene Erfahrungen mit Unruhestiftern bei Polizeibeamten eine entscheidende Rolle, welche bei lokalen Auto Liebhabern zu großem Misstrauen an der Unparteilichkeit von einzelnen Beamten führte. 
Das ledigliche Umbauen eines KFZ nach den aktuellen Regeln des Gesetzgebers (TÜV Abnahme etc.) stellt keinen ausreichenden Grund dar, eine gesamte Interessengruppe die sich im Rahmen des Gesetzes bewegt zu diskriminieren oder gar mit Zwangsgeldern oder Ersatzvornahmen zu belangen. 

Begründung

Die Stadt Singen ist aufgrund Ihrer Geschichte eine Autostadt und Industriestadt. (DTM Stadtrennen 1991-1995, exklusive Automeile mit allen Autosalons und Händlern, Auto Oldtimer Museum, Kartbahn etc.)
Diese Leidenschaft ist in der Region noch immer in großer Zahl zu finden, die friedliche Tuningszene ist offensichtlich vorhanden und hat auch Ihre Daseinsberechtigung in dieser Stadt. Leider wird sie oft gestört von Gruppierung von Außerorts die Singen nur ausnutzen um zu eskalieren und wieder abzuhauen. Die Stadt reagiert regelmäßig mit einer Null-Toleranz Politik, was aufgrund der Vorgeschichte in dieser Stadt den Autofans aus der Region (darunter viele KFZ-Mechatroniker Azubis, die im Auto schrauben einen anerkannten Lehrberuf gefunden haben) nicht fair ist.
Das hat in den letzten Jahren sogar dazu geführt, dass junge Autofahrer, die leidenschaftlich ihr Auto umbauen, von der Polizei regelrecht schikaniert werden.
Die Ursache für vergangene Eskalationen auf großen Parkplätzen in den vergangenen Wochen/Monaten liegt nicht in der friedlichen Tuningszene bzw. bei friedlichen Autoliebhabern.
Die Gruppierungen, die in den letzten Wochen in zu hoher Zahl und durch Lärm aufgefallen sind, sind Gruppierungen, die scheinbar von außerorts organisiert angereist sind und deren einziges Ziel, es ist auf großen Parkplätzen große Treffen zu veranstalten. Diese Treffen vermischen sich hinzu noch mit Menschen die aufgrund der Corona Verordnung in „Treffen auf einem Parkplatz“ aktuell die einzige Wochenendbeschäftigung sehen. Dazu kamen einige Personen aus Landkreisen, in denen eine Ausgangsbeschränkung herrscht, dies ist nicht auf die Tuning Szene zurückzuführen. Sondern auf den Entzug von Kontakten bei allgemein allen jungen Menschen.
Die tatsächlichen Unruhestifter dürfen aufgrund der Lockerungen der Corona Maßnahmen nun in erhöhter Zahl in serienmäßigen Fahrzeugen unterwegs sein während die Tuning Szene, die sich stark zurückgehalten hat, nun unterdrückt werden soll.
Diese Fehleinschätzung der Stadt und Polizei schädigt im Übrigen auch das Ansehen aller ehrlichen Tuner in ganz Deutschland langfristig.
Hinzu kommt dass aktuell ein Personenkreis aus einer Nachbarstadt am Bodensee versucht, diese Eskalationen zu nutzen, um Druck auf die Stadt auszuüben und damit ein Konzept für einen offiziellen Treffpunkt durchzusetzen, der das Problem nicht löst, sondern nur noch schlimmer macht. Von diesen Kreisen distanzieren sich die Tuner in Singen.
Die Tatsache dass die Tuningszene zwischen 2017 und Anfang 2020 kaum Probleme in Singen hatte und ein respektvolles Miteinander mit der Polizei und im kleinen Kreise möglich war, beweist dass die aktuellen Ansammlungen auf Corona und Beschränkungen sowie die kürzliche Öffnung der Grenze zur Schweiz, zurückzuführen sind. Das ist ein Phänomen das aktuell aufgrund der Corona Schließungen von Clubs und Bars an vielen Orten in ganz Deutschland zu finden ist.
Es setzt falsche Signale eine unschuldige Autoliebhaber Tuningszene dafür verantwortlich zu machen.
Daher ist es uns wichtig, uns klar dagegen auszusprechen, dass nun alle Personen mit dem Interesse am Auto unter etwas leiden sollen, wozu sie offensichtlich nicht beigetragen haben.
Natürlich ist es wichtig zu große Ansammlungen und Eskalationen zu unterbinden, jedoch ist die friedliche Tuningszene nicht die Ursache für derartige Auswüchse. Wir stehen auch nicht für derartige Ansammlungen von Krawallmachern.
Da die tatsächlichen Unruhestifter größtenteils, und auch von seitens der Polizei und Stadt bestätigt, von außerorts kommen, sind den Bürgern die sich von diesen Unruhestiftern gestört fühlen, keine Sonderrechte einzuräumen, die höher gewichtet sind als die Rechte anderer Bürger der Stadt Singen, die ein friedliches Interesse an Autos teilen.
Wir fordern die Stadt Singen auf, diese Allgemeinverfügung zurückzuziehen und Ihre Kräfte darauf zu konzentrieren, die Krawallmacher zu stellen und als Individuen dafür zu belangen und dem Rest die gleichen Freiheiten und Rechte wie allen Bürgern zurückzugeben.
Danke für Ihre Mithilfe.
Unter folgendem Link gibt es die offizielle Allgemeinverfügung der Stadt Singen.
https://www.singen.de/site/Singen/get/documents_E-1204026356/singen/Singen_Dateien/Informieren/Bekanntmachungen/Allgemeinverfuegung_Autoposer_20210609_signiert.pdf
Die gesamte Petition basiert auf meinen persönlichen Einschätzungen und Erfahrungen.
Quelle für Titelbild:
selbst erstellt.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 13.06.2021
Petition endet: 12.08.2021
Region: Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Singen (Hohentwiel)
Kategorie: Verkehr

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Noch kein PRO Argument.

Zitat: "GG Artikel 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden." (1) Trefft euch woanders. (2) Niemand sperrt euch weg oder tut euch Leid an. Wäre die Petition mit 70% weniger Tränen verfasst, könnte man sie sogar zeichnen.

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