12.528 Unterschriften
Bearbeitungsfrist abgelaufen
Petition richtet sich an: Ministerpräsident des Freistaates Sachsen und die Parlamentarier des Sächsischen Landtags
Wir, die Unterzeichner, fordern - Wahlfreiheit an der Teilnahme und Finanzierung sowie - umfassende, weitreichende inhaltliche und strukturelle Reformen des ö.r. Rundfunksystems.
Die Kritik der Bürger, Landesrechnungshöfe, Medienpolitiker, Staatsrechtler und Datenschützer ist endlich ernst zu nehmen!
Die Versäumnisse jahrzehntelanger Medienpolitik sind endlich aufzuarbeiten!
Wir fordern - die sofortige Kündigung des 15. RÄndStV/ „Rundfunkbeitragsstaatsvertrages“ zum nächstmöglichen Termin sowie - vor Abschluss oder Verhandlung neuer Gesetze eine öffentliche Grundsatzdebatte über Legitimation, Inhalt, Umfang und Strukturen des ö.r. Rundfunks, einhergehend mit der - Diskussion und Einleitung grundlegender und weitreichender Reformen des ö.r. Rundfunks.
Die Bürger sind angemessen am Reformprozess zu beteiligen.
Begründung
Die Auswirkungen des 15. RÄndStV/ „Rundfunkbeitragsstaatsvertrags“ haben zu gravierenden Ungerechtigkeiten geführt. Belastet werden in besonders hohem Maße einkommensschwache Bevölkerungsgruppen aber auch Vereine, Haushalte der Kommunen und Selbstständige - eine nicht zu vernachlässigende Anzahl Nichtnutzer des ö.r. Rundfunks darin eingeschlossen.
Sollten Korrekturen nicht zeitnah, umfassend, konsequent und nachhaltig erfolgen, müssen nicht nur der Fortbestand des ö.r. Rundfunks, sondern auch die demokratischen Grundwerte sowie rechts- und sozialstaatlichen Prinzipien in unserer Gesellschaft als dauerhaft gefährdet betrachtet bzw. als nicht mehr existend bewertet werden.
Der gravierende Akzeptanzverlust und somit auch die Frage der Legitimation des aktuellen ö.r. Rundfunks drücken sich in zahlreichen Protesten, Foren, Initiativen, Petitionen, Widerspruchs-/ Klageverfahren, Publikationen, Vollstreckungsverfahren, Vollzugsrückständen sowie Beschwerden zu Programmqualität u. Berichterstattung aus.
Wir erwarten, dass die anhaltende Kritik der Bürger und Landesrechnungshöfe endlich ernst genommen wird!
Die sächsische Medienpolitik ignoriert seit Jahr und Tag bekannte Missstände beim ö.r. Rundfunk und liefert keine adäquaten Antworten zur aktuellen Medienlandschaft und zeitgemäßem Nutzungsverhalten.
Ob es der Prüfbericht zur Werbetätigkeit des MDR ist, der Prüfbericht zum Liegenschaftsmanagment des MDR, die Ergebnisse der Prüfung der Geldgeschäfte des MDR oder die Prüfberichte zu Personalaufwendungen des MDR: Es entsteht keineswegs das vielfach suggerierte Bild eines „transparenten und demokratischen“ Rundfunks - eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks, welcher auch von den Bürgern unseres Landes akzeptiert werden kann.
Auf diese gravierenden Mängel und Versäumnisse der Medienpolitik weisen zahlreiche Prüfberichte in den Parlamentsdokumenten des sächsischen Landtages hin, ohne dass der Gesetzgeber korrigierend eingegriffen hätte.
Im jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 2014 zum ZDF-Staatsvertrag hieß es, dass dieser in Teilen nicht verfassungskonform sei. Auch der aktuelle 19. KEF-Bericht vom März 2014 weist dringenden Handlungsbedarf aus, so z.B. zum Thema Kreditaufnahme (Zitat): „Die Kommission weist darauf hin, dass die in den zitierten Regelwerken erlaubten Kreditaufnahmen teilweise weder den EU-rechtlichen noch den staatsvertraglichen Vorgaben (§ 1 Abs. 3 RFinStV) entsprechen. Die Kommission erwartet von den zuständigen Organen der Anstalten eine rechtskonforme Korrektur ihrer Regelwerke sowie deren Einhaltung.“
Der ö.r. Rundfunk mit seinen 22 Fernsehkanälen und 67 Rundfunksendern entspricht seit mehreren Jahren nicht mehr den Erfordernissen der heutigen Zeit. Im Zeitalter des Internets kann festgestellt werden, dass ein ö.r. Rundfunk auch mit einem neu zu definierenden Programmangebot einem „Grundversorgungsauftrag“ nach Bildung und Information gerecht werden kann. Die Expansion des ö.r. Rundfunk ins Internet ist nicht erforderlich, um Meinungspluralität zu wahren, vielmehr behindert es diese.
Im 7. Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1992 heißt es unter anderem: "Mit der Bestimmung des Programmumfangs ist mittelbar auch eine Festlegung des Geldbedarfs der Rundfunkanstalten verbunden. Gleichwohl folgt daraus keine Pflicht des Gesetzgebers, jede Programmentscheidung, die die öff.-rechtlichen Rundfunkanstalten in Wahrnehmung ihrer Programmfreiheit treffen, finanziell zu honorieren. [...] Die Heranziehung Dritter durch eine Geldleistung ist aber nur in dem Maß gerechtfertigt, das zur Funktionserfüllung geboten erscheint. Die Bestimmung dessen, was zur Funktionserfüllung erforderlich ist, kann nicht den Rundfunkanstalten allein obliegen. Sie bieten keine hinreichende Gewähr dafür, daß sie sich bei der Anforderung der vor allem von den Empfängern aufzubringenden finanziellen Mittel im Rahmen des Funktionsnotwendigen halten. Rundfunkanstalten haben wie jede Institution ein Selbstbehauptungs- und Ausweitungsinteresse, das sich gegenüber der ihnen auferlegten Funktion verselbständigen kann." (aus „Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts“, Band 87, S.181ff , BVerfGE- 87, 181)
Wir, als Unterzeichner dieser Petition, fordern den Sächsischen Ministerpräsidenten sowie das Sächsische Parlament daher dazu auf, unserer Forderung nach - Wahlfreiheit an der Teilnahme und Finanzierung sowie nach - umfassenden, weitreichenden inhaltlichen und strukturellen Reformen des ö.r. Rundfunksystems umgehend Rechnung zu tragen!
Initiative "Mediennutzung ohne Zwangsgebühren" https://www.mediennutzung-ohne-zwangsgebuehren.de
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Bearbeitungsfrist abgelaufen
am 12.10.2018Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition davon aus, dass die Bearbeitungsfrist des zuständigen Ausschusses bzw. des Empfängers abgelaufen ist.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Der Empfang der Petition wurde bestätigt
am 04.08.2015Dresden/ Sachsen, 04.08.2015
Novum in der Geschichte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Nichtnutzer beanspruchen Sitz im Rundfunkrat des MDR
Die in Dresden/ Sachsen ansässige Initiative "Mediennutzung ohne Zwangsgebühren - Für ein demokratischeres
Rundfunksystem" bewirbt sich stellvertretend für die Gruppe der Nichtnutzer um einen Sitz im Rundfunkrat des MDR ab der
neuen Amtsperiode 2015.
Am Freitag, dem 31. Juli 2015, reichte die in Dresden/ Sachsen ansässige Initiative "Mediennutzung ohne Zwangsgebühren -
Für ein demokratischeres Rundfunksystem" stellvertretend für die Gruppe der Nichtnutzer fristgemäß ihre Bewerbung um einen
Sitz im sich am 08. Dezember 2015 neu konstituierenden Rundfunkrat des MDR beim dafür zuständigen Sächsischen Landtag
ein... weiter -
Die Petition wurde eingereicht
am 26.07.2015Evaluierung??
Mit der derzeitigen Vorbereitung zur Ratifizierung der Rundfunkstaatsverträge Nr.17 und 18., ignorieren die verantwortlichen Ministerpräsidenten erneut den Reformbedarf am ö.r. Rundfunksystem! Eine Untersuchung zum Korrekturbedarf in Zusammenarbeit mit DIW ECON kam zu dem Resultat :
Zitat:
„ Aus Sicht von DIW Econ als Begleiter des Evaluationsverfahrens ergibt sich aus der Evaluation kein grundlegender Reformbedarf. Einzelne Maßnahmen können jedoch kleinere Unwuchten bei der Erhebung des Rundfunkbeitrags beseitigen.“
Dies ist in Augen weiter Teile der Bevölkerung eine beschönigende Aussage, hinter der sich in
Wahrheit der Abbau demokratischer Grundrechte aus Art. 2 Absatz 1 GG,
Zitat:
„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung... weiter
Debatte
Bildlich gesprochen sehe ich absolut nicht ein, für ein Kobe-Steak bezahlen zu müssen, weil ich auf der anderen Straßenseite ein Restaurant passiert habe... Der RBSV besteht zwischen den Anstalten und den Ländern, da nach geltendem Recht Drittbelastungen unzulässig sind, müssten folgerichtig die Zahlungen auch von den Ländern bestritten werden, und zwar ohne zusätzliche Abgabenlast. Wenn sich der ÖRRf auf sein Kerngeschäft konzentriert, ist das ohne Schwierigkeiten bezahlbar. Für Dokus gibt es n-TV, für Familiendramen RTL & Co.
Es muss schlicht und ergreifend dem Bürger überlassen sein was er will, oder eben nicht will. Jede Zwangsabgabe, egal, ob Rundfunk, IHK, Berufsgenossenschaft, oder was auch immer, (Steuern mal ausgenommen) entspricht nun mal nicht den Grundsätzen von Demokratie und Freiheit. Wenn ich nur weil ich technisch in der Lage bin etwas zu empfangen dafür zahlen muss, müsste ich auch grundsätzlich pauschal Alimente zahlen, weil ich technisch in der Lage bin Kinder zu zeugen. Macht einfach PayTV draus, fertig!