Bildung

Anhebung der Durchschnittsbeträge Lernmittelfreiheit

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Die Präsidentin des Landtags NRW
4 Unterstützende 4 in Nordrhein-Westfalen

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

4 Unterstützende 4 in Nordrhein-Westfalen

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Es geht um: Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach §96 Abs. 5 Schulgesetz (Lernmittelfreiheit)

Was wird damit geregelt Über diese Verordnung wird geregelt, wie hoch die berücksichtigten Kosten für die Lernmittel in den Lerneinrichtungen (Schulen, Berufskolleg, Sonderpädagogische Einrichtungen, usw.) je Schuljahr sind. Aktuell werden z.B. für Grundschulen 36 EUR angesetzt, für die weiterführenden Schulen Klassen 5-10 78 EUR und für die Klassen 11-12/13 71 EUR. Mit diesem Erlass wird ebenso festgelegt, dass die Eltern bis max. ein Drittel dieser Beträge per Eigenanteil tragen müssen, was die Schulen in aller Regel auch nutzen.

Was soll geändert werden? Der Durchschnittsbetrag soll angehoben werden auf mind. 47 EUR (der Betrag reicht heute aber schon nicht mehr) und fortan jährlich angepasst werden an die Inflationsrate.

Begründung

Die "Durchschnittsbeträge Lernmittelfreiheit" wurden seit mindestens 2001 nicht mehr an die Inflation und damit die realen Kosten anpasst.

Wenn dieser Durchschnittsbetrag jedoch seit mindestens 2001 nicht mehr angepasst wurde und die Eltern von den Schulen regelmäßig jedes Jahr um "Buchgeld-Spenden" ersucht werden, kann das nicht im Sinne der Verordnung sein, zumal die Eigenleistung der Eltern dadurch auf über die zulässigen "ein Drittel" steigt und damit gegen eben diese Verordnung verstößt.

Diese "Spenden" als ebensolche zu werten wäre jedoch falsch, weil de facto diese Lernmittel benötigt werden und nicht andersweitig beschafft werden können. I.d.R. werden diese Lernmittel nach aktuellen psychologischen Regeln erstellt und fördern die angestrebte Mitarbeit (auch laut Schulgesetz) durch Beschreiben eben dieser Lernmittel, wodurch eine Wiederverwendung nicht möglich ist.

Damit die Schule ihren Lehrauftrag erfüllen kann, müssen die Lernmittel auch erwerbbar sein mit den festgelegten Mitteln. Dies ist heute so nicht mehr möglich.

Die Durchschnittsbeträge (Durchschnitt bezieht sich im Übrigen auf folgende Jahre, so dass die Schule in einem Jahr mehr, in einem weniger benötigt, im Durchschnitt diese Werte jedoch einzuhalten sind) müssen demnach der jährlichen Inflation anpepasst werden (laufende Anpassung) und die vergangenden Jahre nachgeholt werden (ab Schuljahr 2018/2019 mind. 47 EUR für Grundschulen, wobei diese 47 EUR durch Inflation auch heute schon nicht mehr reichen).

Da es diese Verordnung erst seit 2005 gibt, aber seit mind. 2001 dieser Beitrag nicht mehr erhöht wurde, wurde die Berechnung auf Grundlage der Inflation seit 2001 bis heute durchgeführt.

Wichtig ist, dass die Schulen künftig wieder korrekt die Lernmittel wie von der Verordnung auch vorgesehen, beschaffen kann, ohne Mittel zu erbetteln.

Links:

Verordnung: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=223&bes_id=7506&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=durchschnittsbetr%E4ge#det0

Schulgesetz NRW: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Lernmittelfreiheit/

Inflationsrate: https://www.finanz-tools.de/inflation/inflationsraten-deutschland

Hinweise: Das Bild stammt von https://pixabay.com/de/ Die Links verweisen auf Seiten, auf die ich keinen Einfluss habe und ich daher die Inhalte auch nicht verantworte. Zum Zeitpunkt der Angabe gaben sie die gewünschten Inhalte wieder.

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