Bölge : Andernach
Enerji

Andernach braucht Erdkabel anstelle von Hochspannungsmasten

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Oberbürgermeister Christian Greiner

269 imzalar

227 arasında 580 yetersayı için İçinde Andernach Andernach

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verilerimin olarak saklanacağını kabul ediyorum. Desteğimi kimin görebileceğine ben karar veririm. Bu onayı istediğim zaman iptal edebilirim .

 

Dilekçe şu adrese gönderiliyor: Oberbürgermeister Christian Greiner

Unsere Bürgerinitiative fordert, dass im Zuge des Netzausbaus “Ultranet“ durch die Amprion GmbH alle oberirdischen Hochspannungsleitungen in Andernach - vom Umspannwerk in Kettig bis hinter Kell - unterirdisch verlegt werden. Der Umbau mittels Erdkabeln im Abschnitt E 2 (Landesgrenze NRW/RP-Punkt Koblenz) soll sowohl für die neuen Gleichstromleitungen wie für die alten Wechselstromleitungen gelten. 

Wir freuen uns, wenn Sie unsere Bürgerinitiative mit Ihrer Unterschrift unterstützen!

Gerekçe

Die Errichtung einer HGÜ-Freileitung verstößt gegen geltendes Recht. Sie ist aus folgenden Gründen für viele Tausend Bürger der Stadt Andernach unzumutbar:

1. Die bereits bestehende, lediglich Wechselstrom führende Freileitungsstromtrasse dürfte nach heutiger Gesetzeslage gar nicht mehr in dieser Nähe zu unseren Stadtteilen und Wohnhäusern gebaut werden. Die inzwischen unzulässige Nähe zu den Wechselstromleitungen müssen unsere Bürger bereits seit 50 Jahren ertragen.

2. Gemäß § 3 Abs. 4 BBPIG ist eine Errichtung oder ein Betrieb solcher Leitungen in einem Abstand von weniger als 400 m von Wohngebäuden gesetzlich verboten. Auf Luftbildern ist zu erkennen, dass hiervon mehrere Tausend Haushalte in Andernach betroffen sind. Das Bundesbedarfsplangesetz sieht in § 3 vor, dass bestimmte Hochspannungsgleichstromleitungen nur als Erdkabel zu errichten sind.

3. Die geplante Gleichstromleitung, die unter Nutzung der alten Trasse neu gebaut werden soll, übertrifft die elektrischen und magnetischen Felder der bestehenden Leitungen um ein Vielfaches.

Bei dem geplanten Betrieb können konkrete gesundheitliche Gefahren für Anwohner wissenschaftlich nicht in Gänze ausgeschlossen werden. Es können mit dem Vorhaben:

  • Auswirkungen auf das Nervensystem (sog. Elektrosensibilität) einhergehen;
  • Erkrankungen wie Demenz, Alzheimer und Parkinson begünstigt werden;
  • ein erhöhtes Risiko für Leukämie im Kindesalter bestehen und 
  • eine Beeinflussung von elektronischen Implantaten (z.B. Herzschrittmachern) nicht ausgeschlossen werden

Gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse bezüglich der neuen Stromleitungen gibt es mangels bereits gebauter Referenzprojekte nicht, da es sich weltweit um die erste Leitung dieser Art handelt.

4. Die zulässigen Grenzwerte von 5,0 Kilovolt pro Meter werden mit den prognostizierten, also lediglich geschätzten, Immissionen von 4,9 Kilovolt pro Meter extrem knapp unterschritten. Unklar bleibt selbst für die Politik, wer überhaupt die Grenzwerte kontrolliert.

5. Hochspannung-Gleichstromübertragungen erzeugen ionisierende Wolken und führen zu einer Konzentration elektrisch geladener Partikel aus Ruß, Pollen, Feinststaub und Luftmolekülen, die vom Wind fortgetragen werden. Diese sind noch kilometerweit messbar. Diese elektrisch geladenen Feinstpartikel stehen im Verdacht, krebserregend zu sein. Daten über Ausmaß, Intensität und Aggressivität dieser Erscheinung gibt es bisher laut Aussage des BfS nicht.

6. Während Leitungen mit Hochspannungswechselstrom vor allem bei feuchter Witterung brummen, verhält es sich bei Hochspannungsgleichstromanlagen genau andersherum. Es surrt, brummt und brizzelt vor allem bei trockenem Wetter. Eine Hybridleitung wird also immer brummen, bei 50 Dezibel: Tag und Nacht, bei Sonne und Regen. Das Risiko zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen ist ab einem Dauerschallpegel von 50 Dezibel „signifikant erhöht“, heißt es in einem Bericht des Umweltbundesamtes.

7. Der Bau einer solchen Trasse würde nicht nur die Gesundheit vieler Tausend Menschen in Andernach gefährden, sondern auch die Immobilienwerte in diesem Gebiet um einen zweistelligen Prozentbereich mindern. 

8. Die Schäden und Entschädigungszahlungen wären um ein Vielfaches höher als die Mehrkosten für eine Verlegung mittels Erdkabeln. Viele wirtschaftliche Schäden würden mit der Zeit immer weiter wachsen. 

9. Bei dem gesamten Bauvorhaben handelt es sich um einen schwerwiegenden enteignungsgleichen Eingriff gegenüber vielen Andernacher Bürgern.

10. Wichtige Naherholungsgebiete der Stadt werden nachhaltig entwertet, ebenso Bemühungen der Bürger, ihre Heimat, Natur und Denkmäler zu schützen und weiterzuentwickeln. Touristen und mögliche Zuzügler, Mieter und Kunden werden Andernach künftig meiden. Der wirtschaftliche Schaden für Andernach und Umgebung ist nicht überschaubar.

11. Mit diesem Projekt wird gegen den im Grundgesetz verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen: Der Strom, der durch Rheinland-Pfalz geleitet wird, wird von keinem Einwohner unseres Bundeslandes genutzt. Der Strom wird in Norddeutschland produziert und in Bayern und Baden-Württemberg gebraucht. Beide Bundesländer bestehen darauf, dass bei ihnen ausschließlich Erdkabel verlegt werden - und zwar mit Bundesmitteln: Das bedeutet, dass auch Steuerzahler aus dem viel dichter besiedelten Rheinland-Pfalz dafür bezahlen, dass in Bayern und Baden-Württemberg Erdkabel statt Freileitungen verlegt werden.

Sie können bei der Bundesnetzagentur auch selbst Einwände vortragen. Ein Musterschreiben haben wir vorbereitet und juristisch prüfen lassen. Dies stellen wir hier zur Verfügung. Weitere Informationen gibt es auf Instagram: @andernach_braucht_erdkabel

Wir werden uns mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln gegen dieses Vorhaben stellen und würden es begrüßen, mit der Bundesnetzagentur und Amprion in einen konstruktiven Dialog zu treten, der in ein zukunftsträchtiges Vorzeigeprojekt für die Verlegung von HGÜ-Leitungen mittels Erdkabeln mündet. 

Desteğiniz için teşekkür ederiz, Bürgerinitiative "Andernach braucht Erdkabel" , Andernach
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Dilekçe detayları

Dilekçe başlatıldı: 28.11.2024
Dilekçe biter: 27.05.2025
Bölge : Andernach
Konu: Enerji

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Haberler

  • Am 31. Januar 2025 hat die Bundesnetzagentur die Trasse im Abschnitt E2 in der beantragten Form genehmigt. Der Vorhabenträger (Amprion) kann nun mit dem Bau beginnen. Gegen diesen Beschluss kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung oder Bekanntmachung Klage beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden. Hierfür sollten Betroffene schnellstmöglich eine Kanzlei kontaktieren, die auf Verwaltungsrecht spezialisiert ist.
  • Sie können bei der Bundesnetzagentur auch selbst Einwände vortragen. Ein Musterschreiben haben wir vorbereitet und juristisch prüfen lassen. Dies stellen wir hier zur Verfügung.

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