02. 02. 2025, 22:43
Am 31. Januar 2025 hat die Bundesnetzagentur die Trasse im Abschnitt E2 in der beantragten Form genehmigt. Der Vorhabenträger (Amprion) kann nun mit dem Bau beginnen. Gegen diesen Beschluss kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung oder Bekanntmachung Klage beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden. Hierfür sollten Betroffene schnellstmöglich eine Kanzlei kontaktieren, die auf Verwaltungsrecht spezialisiert ist.