Soziales

absurde fristlose Entlassung wegen Lappalie mit anschließendem Rufmord

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss Landtag Nordrhein-Westfalen
1 Unterstützer 1 in Nordrhein-Westfalen

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1 Unterstützer 1 in Nordrhein-Westfalen

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Am 29.03.2021 wurde ich fristlos wegen „unsittlichen Verhaltens“ gekündigt, ohne vorher eine schriftliche Abmahnung in derselben Sache erhalten zu haben.
Ich hatte mich am 26.03.2021 wegen fehlenden Umkleideräumen in einem Büro umgezogen, in dem ich und zwei Kolleginnen arbeiten. Konkret habe ich im Sitzen meine Arbeitsschuhe ausgezogen, mir von der Kollegin abgewandt die Arbeitshose ausgezogen, sofort meine Jeans angezogen und wieder sitzend meine Straßenschuhe angezogen.
Meine Kollegin hat aus ca. 4 Metern Entfernung, maximal für ca. 5 Sekunden einen Blick auf meine Unterhose, sowie meine entblößten Beine gehabt.
Erstens hatte ich mich dabei gestisch abgewandt, zweitens tat ich dies wortlos und drittens war ich dabei ca. 4 m von der Kollegin entfernt.
Ich reichte eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Herne ein. In der Güteverhandlung am 29.04.2021 plädierte ich darauf, dass eine außerordentliche Kündigung ohne vorherige schriftliche Abmahnung in diesem Fall nicht rechtswirksam sei, da m.E. hierzu ein wesentlich schwerwiegender Verstoß nötig sei. Die Richterin nahm dies kaum zur Kenntnis.
Der von der Richterin vorgeschlagene Vergleich sieht vor, die fristlose in eine ordentliche Kündigung arbeitgeberseits umzuwandeln und mir für April 2021 ein Bruttogehalt von 800,00 € zuzugestehen (statt 1622,44 € plus Auszahlung von 5 Urlaubstagen).
Diesen Vergleich kann ich bis zum 20.05.2021 widerrufen .Ich bin unsicher, ob ich das Risiko eingehen sollte, auf meiner Forderung zu bestehen.
Der Geschäftsführer droht mit einer Strafanzeige (wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ?) und Schadensersatz.
Welches Recht schützt mich vor einem weiteren Rufmord ?
Ich denke und empfinde, dass es sich um Mobbing mir gegenüber handelt. Die fristlose Kündigung ist situativ völlig überzogen und sozial nicht gerechtfertigt. Ein Jahr und einen Monat habe ich dort aus betrieblicher Sicht im Rahmen von § 16i SGB II kostenlos gearbeitet.
Ich fühle mich wie in einer Erzählung von Franz Kafka.
Ein ausführlicher Bericht über meine Tätigkeit und die vielfältigen Missstände im betreffenden Unternehmen liegt dem Jobcenter Dorsten vor.
Udo Krause

Begründung

Die Petition betrifft alle Personen, denen zu Unrecht sexualisiertes Verhalten am Arbeitsplatz unterstellt wird.
Es gilt ein relativ harmloses Vergehen von echter sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu unterscheiden !
Wo ist nach gesundem Menschenverstand die Grenze ?
Stellen Sie sich vor, Sie würden entlassen und angeklagt, weil Sie Ihren "nackten Unterarm entblößt" haben !

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

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