Bürgerrechte

Abschaffung Hundesteuer in Bad Schwartau

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bürgermeister Dr. Uwe Brinkmann

199 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

199 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Bürgermeister Dr. Uwe Brinkmann

Abschaffung der Hundesteuer und Einführung Einmalzahlung

In Bad Schwartau wurde die Hundesteuer, pro Hund am 9.12.2019 um 36€, von 84 € auf 120 €, zudem wurde der Kreis der zu ermäßigenden Hunde drastisch verringert. Der zweite, sowie jeder weitere Hund wurden ebenfalls um exakt 36 € angehoben (von 108€ auf 144€ bzw. 132 € auf 168€)

Mit dieser Petition wollen wir zu einem Registrierungssystem, in dem einmalig die Bearbeitungskosten, die entstehen um einen Hund anzumelden und eine Pauschale für eine Hundemarke.

Im Klartext bedeutet dies, Aufhebung des §4 Abs. 1 der Satzung der Stadt Bad Schwartau über die Erhebnung einer Hundesteuer und Änderung des Textes zu einer Verwaltungsgebühr zur Registrierung des/der Hund/e und Aufwandsentschädigung für das prägen einer Steuermarke. Zwangsweise folgt damit die Abkömmlichkeit mehrerer Paragraphen der Satzung.

Die aktuelle Satzung zur Erhebung einer Hundesteuer in Bad Schwartau ist als PDF-Datei hier verfügbar: ----> https://www.bad-schwartau.de/media/custom/2327_4919_1.PDF?1578995051

Begründung

Die genannte Summe ist eine Anhebung von rund 42,86 % als eine reine Aufwandssteuer, die einen Teil aber nicht die gesamte Bevölkerung treffen, wie die KFZ-Steuer.

Mit einer Höhe von 120€/144 € für den ersten Hund/zweiten Hund (für jeden weiteren 168€) befinden wir uns als Kleinstadt auf einem Niveau von Städten wie Berlin (120€/180€) oder Bremen (122,64€ pro Hund).

  • Die jährlichen Einnahmen, die nicht Zweckgebunden sind, beliefen sich letztes Jahr, lt. Haushaltsbericht der Stadt 97.000€, eine genaue Anzahl über gemeldete Hunde in Bad Schwartau liegt aktuell nicht vor. Wird aber bei Bekanntgabe nachgereicht.

  • 97000€ mehr Einnahmen von einer bestimmen Bevölkerungsgruppe, die nicht Zweckgebunden (für Hunde oder zur Reinigung von Hundedreck) verwendet werden muss

  • Bad Schwartau wirbt mit vielen Kotbeutel-Spendern, diese sind im Regelfall immer leer und werden Zweckentfremdet.

  • Hunde sind die einzigen Tiere die aktiv besteuert werden, weder Katzen noch Vögel. Weder Katzen noch Vögel werden zur Gewinnerzielung gehalten sondern aus "Liebhaberei"

  • Im Vergleich zum vorher genannten Punkt, wurde am 23. Februar 2018 von der Landesregierung Schleswig Holstein die Pferdesteuer rückwirkend aufgehoben, aus Gründen der Sportförderung. Ein Hund sorgt nachweislich dafür das sich Hundehalter mehr bewegen, aktiv in der Natur unterwegs sind und soziale Kontakte pflegen und sogar wieder aufnehmen können. Ebenfalls gibt es die Kategorie "Hundesport" wie Agility, Mantrailing, Field Trials, Jagdhundeausbildung oder Jöring (Zughundesport). Dementsprechend wird auch hier Förderung zur sportlichen Aktivität, nur eben mit Hunden, besteuert.

  • Der Rahmen der Hunde die "Ermäßigt" werden dürfen, ist eingeschränkt worden, so werden z.B. brauchbare Jagdhunde, die vom Gesetzgeber zur Jagdausübung gefordert werden und in der Ausbildung mehrere tausend Euro kosten in der neuen Satzung ausgeschlossen.

  • Einkommensschwache Menschen bzw Sozialhilfempfänger, Hunde, die als Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten-oder Rettungshunde werden z.B. ermäßigt.

  • Befreit werden Gebrauchshunde von Forstbeamten, im Privatforstdienst angestellten Personen, von bestätigten Jagdaufsehern und von Feldschutzkräften in der für den Forst-, Jagd oder Feldschutz erforderlichen Anzahl. Diese Hunde dienen nicht der Gewinnerzielung, sondern sind notwendig um die Jagd gesetzeskonform ausüben zu können. Gleiches wird von Privatpersonen erwartet, welche den Jagdschein bestanden haben und bereits Steuern über die Jagdabgabe zahlen.

  • Immer mehr Gemeinden heben die Hundesteuer für brauchbare Jagdhunde, auf Grund einer ehrenamtlichen Arbeit, die diese Tiere verrichten auf.

  • Die Steuer ist sehr einseitig und wird nicht gleichmäßig von allen gefordert, sondern klammert bestimme Gruppen Menschen aus und ermäßigt bzw. befreit diese von der Steuer sehr willkürlich.

  • Die Stadt Bad Schwartau setzt diese Verordnung nur sehr einseitig um, Entfernung von Hundekot wird von Hundehaltern bzw. Privatpersonen übernommen, da die Stadt dem nicht nachkommt.

  • Menschen, die bis einschließlich letztes Jahr noch im ermäßigten Bereich lagen, zahlen dieses Jahr nicht 36€ sondern 78€ pro Hund! mehr, das enspricht eine Steigerung von 65% pro Hund/Jahr.

  • In Dänemark gibt es seit 1972 keine Hundesteuer mehr. Frankreich hat die Hundesteuer bereits 1979 abgeschafft, England im Frühjahr 1990. In Schweden wurde sie 1995 abgeschafft. In den folgenden Jahren wurde die Hundesteuer auch in Belgien, Spanien, Italien, Griechenland, Ungarn und Kroatien abgeschafft. Betrachtet man die Geschichte der Hundesteuer und deren Erhebung denke ich, dass wir uns von diesem Relikt aus Urzeiten verabschieden können nein eher müssen!, als fortschrittliche, moderne Stadt sollte Bad Schwartau sich und seinen Bürgern diesen "Luxus" gönnen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 20.01.2020
Petition endet: 19.07.2020
Region: Bad Schwartau
Kategorie: Bürgerrechte

Neuigkeiten

wir haben eine neue Petition am Start! 1.Petition wird mit 13.920 Unterschriften eingereicht. Bitte macht hier auch wieder mit. Danke an alle Unterzeichner*innen

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