Region: Wolfsburg
Verkehr

30 km/h Tempolimit auf Bockhorst (Kerksiek) - Sicherer Fußgängerübergang für Kinder und Personen

Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Dennis Weilmann

106 Unterschriften

Sammlung beendet

106 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Oberbürgermeister Dennis Weilmann

Nach Absage einer Querungshilfe und nicht erfolgreicher Versuche der Stadt Wolfsburg die beiden Fußgängerübergänge auf der Straße Bockhorst (Kerksiek) für Kinder und Personen zu "entschärfen" fordern wir die Stadt Wolfsburg auf für zwei Teilabschnitte (oder der ganzen Straße) eine 30 km/h Zone einzurichten.
Der Fußgängerübergang Laagholz/Bockhorst und der 180 Meter weiter südliche Übergang sind der Hauptfußgängerübergang für Kinder, Jugendliche und Personen!
Aufgrund des "landstraßenähnlichen" Charakters der Straße, der fehlenden Einsehbarkeit und des engen Fußgängerweges ohne "Übergangskonzept" kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen, speziell für Kinder!

Begründung

Die beiden beschriebenen "Fußgängerüberwege" sind der Hauptverbindungsweg für Fußgänger zu den angrenzenden Stadtgebieten (u.a. Fallersleben) und der Hauptverkehrsweg von Kindern und Jugendlichen auf dem Weg zum Kindergarten, Schule und Freunden.
Als Fußgänger erleben wir hier immer wieder brenzlige Situationen (speziell morgens im Rahmen des Berufsverkehrs) da dies auch eine der Hauptstrecken für Autofahrer ist.
Speziell der Übergang Laagholz/Bockhorst mit Autoverkehr aus drei Richtungen und einem engen, früh endenden, Fußgängerüberweg erschwert speziell Kindern einen sicheren Übergang.
Ein Konzept für einen sicheren Fußgängerüberweg aus dem Kerksiek heraus, ist hier nicht erkennbar.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Basilio Simio
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 09.11.2022
Petition endet: 08.01.2023
Region: Wolfsburg
Kategorie: Verkehr

Neuigkeiten

  • Hier (in Kurzfassung/auszugsweise) die Rückmeldung von Herrn Weilmann (nach Rückmeldung des zuständigen Geschäftsbereiches): nach der Straßenverkehrsordnung kann eine Temporeduzierung nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht (§ 45 Abs. 9 StVO).

    Zur Überprüfung der Situation an den benannten Querungsstellen werden hierfür (im Frühjahr/Sommer) Messungen mit Hilfe von verschiedenen Messgeräten, Messtafeln sowie mit Verkehrskameras durchgeführt. Hierdurch soll das Fahrverhalten der Autofahrenden, die Verkehrsmengen sowie die Zahlen der querenden Passanten ermittelt werden. Außerdem erfolgt eine Überprüfung der Sichtbeziehungen und weiterer Einflussfaktoren. Diese Daten bilden dann die... weiter

  • Hallo zusammen! Da es bis heute keine Rückmeldung vom Ortsbürgermeister Peter Kassel gab, habe ich unseren Oberbürgermeister Dennis Weilmann angeschrieben und hoffe hier eine Rückmeldung zu erhalten.

Noch kein PRO Argument.

Ich bin dagegen weil ich täglich dort lang fahre und ich selten, sehr selten dort überhaupt Menschen sehe.

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