1.297 Unterschriften
Petition hat zum Erfolg beigetragen
Die Petition war erfolgreich!
Petition richtet sich an: Den Bayerischen Justizminister Herrn Georg Eisenreich, Bayerisches Justizministerium, Prielmayerstraße 7 (Justizpalast), 80335 MünchenDeutscher Bundestag Petitionsausschuss
Petition zur Verfahrenswiederaufnahme im Rechtsfall Manfred Genditzki
Sehr geehrter Herr Minister Eisenreich,
vor dem nachfolgenden Hintergrund bitte ich Sie, sich für die Wiederaufnahme des Verfahrens zugunsten von Herrn Manfred Genditzki, geb. 28.05.1960, inhaftiert in der JVA Landsberg, einzusetzen:
• Mit Urteil des Landgerichts München II vom 17.01.2012, rechtskräftig seit dem 06.09.2012, wurde Herr Manfred Genditzki wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt,
• Am 11.06.2019 wurde bei dem Landgericht München I ein Antrag auf Zulassung der Wiederaufnahme eingereicht.
• Neue wissenschaftlichen Erkenntnisse und neue Gutachten sowie eine neue Zeugenaussage legen nahe, dass das vermeintliche Mordopfer Lieselotte Kortüm im Haushalt verunglückt und Manfred Genditzki seit über zehn Jahren unschuldig in Haft ist.
• Die umfangreichen Details zum Fall, insbesondere der Antrag auf Verfahrenswiederaufnahme sowie vielzahlige Medienberichte, insbesondere ein zusammenfassender Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 13. Juni 2019, Seite 3, sind unter https://www.manfred-genditzki.eu einsehbar.
• Im Jahr 2012 erklärte der damalige bayerische Ministerpräsident Seehofer anlässlich eines anderen Wiederaufnameantrags öffentlich, er respektiere die Unabhängigkeit der Justiz, jedoch sei diese aus seiner Sicht gut beraten, den Fall noch einmal neu zu bewerten (Bezug: Süddeutsche Zeitung vom 27. 11. 2012).
• Ich bitte Sie auf, sich in gleicher Weise für eine Neubewertung des Falles des Herrn Genditzki einzusetzen
Hochachtungsvoll,
die Petition Unterschreibenden
Begründung
Manfred Genditzki sitzt mit hoher Wahrscheinlichkeit seit über 10 Jahren unschuldig im Gefängnis.
Der damals 49jährige Familienvater soll am 28. Oktober 2008 in Rottach-Egern die 87-jährige Lieselotte Kortüm, die er regelmäßig mit Besorgungen, Arztfahrten und anderen Hilfeleistungen unterstützt hat, bewusstlos geschlagen und in ihrer Badewanne ertränkt haben.
Der ihm angelastete Mord, den er immer bestritten hat, war nach heutigem Kenntnisstand aber ein Unfall, wie er in Haushalten älterer Menschen immer wieder passieren kann.
Das ergibt sich insbesondere aus den folgenden, neuen Beweismitteln:
• Entgegen dem ursprünglichen Gutachten des Gerichtsmediziners Prof. Wolfgang Keil hat der Forschungsverbund Simtech an der Universität Stuttgart mit modernster Computersimulation nachgewiesen, dass sowohl die Position, in der Frau Kortüm in ihrer Badewanne aufgefunden worden ist, als auch die Hämatome an ihrem Kopf durch einen Sturz in die Badewanne ohne Zutun eines Dritten entstanden sein können.
• Entgegen der Annahme von Prof. Wolfgang Keil, dass der Todeszeitpunkt nicht eingrenzbar sei, haben der Thermodynamiker Prof. Niels Hansen und das Institut für Rechtsmedizin in Jena mit modernsten Methoden nachgewiesen, dass der Tod erst eingetreten sein kann, als Herr Genditzki sich zweifelsfrei nicht mehr in der Wohnung von Frau Kortüm aufgehalten hat.
• Die neue Zeugin Christiane Eyssele, die mit Frau Kortüm früher engen Kontakt hatte, erinnert sich, dass Frau Kortüm ihre verschmutzte Leibwäsche stets eigenhändig in ihrer Badewanne vorgewaschen hat, eine plausible Erklärung dafür, dass sie selbst das Wasser in die Wanne hat einlaufen lassen.
• Diese Zeugin erinnert sich ferner, dass Frau Kortüm an plötzlichen Ohnmachtsanfällen gelitten hat und sie bereits früher einmal ohnmächtig in die Badewanne gestürzt sei, wo die zufällig anwesende Zeugin sie retten konnte.
Diese wesentlichen neuen Beweismittel lagen dem Landgericht München II bei seinem Urteil vom 17.01.2012 nicht vor. Wenn diese damals vorgelegen hätten, wäre der Gerichtsprozess gegen Herrn Genditzki sehr wahrscheinlich anders verlaufen. Deshalb ist der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens durch die neuen Unschuldsbeweise Anlaß für diese Petition.
Bitte unterstützen Sie mit Ihrer Stimme diese Petition für ein Wiederaufnahmeverfahren im Rechtsfall Manfred Genditzki!
Details: siehe http://www.manfred-genditzki.eu
Petition teilen
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
09.07.2019
Petition endet:
31.12.2019
Region:
Deutschland
Kategorie:
Bürgerrechte
Neuigkeiten
-
Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 04.12.2024Liebe Unterstützende,
vor einem Jahr wurde Manfred Genditzki freigesprochen. Nun fordert er Schmerzensgeld für die 13 Jahre, die er unschuldig in Haft verbringen musste. Um noch mehr Menschen auf Genditzkis Fall aufmerksam zu machen, haben wir auf unseren Kanälen einen Videopost zu einem kürzlich erschienenen Fernsehbeitrag des SAT.1 Bayern veröffentlicht.
+++ Instagram: www.instagram.com/p/DDKcM_ksVlz/
+++ Facebook: www.facebook.com/openPetition/videos/9678763385483937
Vor allem wenn die Beiträge geteilt, geliked oder kommentiert werden, erfahren noch mehr Menschen von der Petition.
Vielen Dank für Ihr Engagement!
Ihr openPetition-Team -
Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 12.02.2024Sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer,
sehr geehrte Petenten und Petentinnen,
sehr geehrte Journalistinnen und Journalisten,
es ist nunmehr gute 1 ½ Jahre her, dass Manfred Genditzki am 12. August 2022 nach über 13 Jahren unschuldiger Haft aus dem Gefängnis frei kam.
Und erst gut ein halbes Jahr sind vergangen, das er in einem 3. Prozess gänzlich frei gesprochen wurde und erst nach dem Freispruch Zeit fand, sich in sein neues ziviles Lebens mit seiner Familie und seinem Beruf zurecht zu finden.
Nicht vergessen sind Sie, die Unterstützerinnen und Unterstützer und Ihnen möchte Herr Genditzki mit dem anbei liegenden Schreiben noch einmal sehr herzlich für Ihre zum Teil sehr langjährige Unterstützung und Mutmachung danken.
Siehe... weiter -
Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 29.11.2023PRESSEMITTEILUNG 29-11-2023 – Der Rechtsfall Manfred Genditzki
NACHTRAG
Das Gerichtsurteil des Landgerichts München III vom 07-07-23
Sehr geehrte Journalistinnen und Journalisten,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer,
gut und gerne 60 Seiten lang, das Gerichtsurteil im 3. Strafprozess gegen Herrn Manfred Genditzki
vom 07. Juli 2023 und es steht in vielen Punkten den beiden vorangegangenen Urteilen diametral gegenüber.
Hier stellen sich nach meinem Verständnis grundsätzliche Fragen an die Ermittlungsbehörden
und an die Strafprozessordnung und somit an die Gesetzgebung, Aspekte der möglichen Fehlerhaftigkeit
z.B. durch eine Interne Revision zu hinterfragen.
Ihnen noch... weiter
Debatte
Als ehemalige Richterin am Bundespatentgericht, die sich nicht mit dem Strafrecht befassen mußte, ist die Vorstellung gleichwohl unerträglich, dass ein zu lebenslang Verurteilter zu Unrecht im Gefängnis sitzen sollte. Dieser Fall ruft nach der Wiederaufnahme des Verfahrens ! Aus eigener Erfahrung muss sich ein Gericht immer wieder vor Augen halten, dass ein Gutachten stets nur zur Unterstützung der eigenen Urteilsbefähigung dienen, nicht aber an deren Stelle treten darf. Birgitt A. Pagenberg Ll.M.Harv., Richterin am BPatG i.R.
Noch kein CONTRA Argument.