Bürgerrechte

Landesförderung für Unternehmerlohn bei (Solo-)Selbständigen ergänzend zur Überbrückungshilfe in S-H

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Schleswig-Holsteinischen Landtag Petitionsausschuss

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Die Petition wurde abgeschlossen

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Schleswig-Holsteinischen Landtag Petitionsausschuss

Moin! Moin!

Sehr geehrter Ministerpräsident Daniel Günther, Sehr geehrte Damen und Herren und Abgeordnete des Landtages Schleswig-Holstein,

Mit dieser Petition wende ich mich im Zuge der Corona-Krise als kreativer Solo-Selbstständiger im Bezug auf die staatliche Corona-Überbrückungshilfe an den Landtag in Schleswig-Holstein. Laut der eigenen Website hat jeder Bürger dieses Landes das Petitionsrecht – "Ein Recht für jeden".

Ich zitiere: "Das Petitionsrecht räumt jedem das Recht ein, sich gegen Ungerechtig­keiten, Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zu wehren. Die Bürgerinnen und Bürger können auf diese Weise unmittelbar beim Landtag Anstöße zur Kontrolle der Verwaltung und manchmal sogar zur Gesetz­gebung geben." (Quelle: https://www.landtag.ltsh.de/petitionen/petitionsrecht))

Was will ich ändern?

Trotz großer finanzieller Summen und den unterstützenden Absichten kommt die Corona-Überbrückungshilfe bei den Selbstständigen nicht an.

Es braucht größere Änderungen und Anpassungen: Die Beantragung muss rückwirkend möglich sein, rechtssicher ausgestaltet sein und neben den laufenden Betriebskosten müssen auch die Lebenshaltung, Miete und Krankenversicherung als notwendige Ausgaben anerkannt werden.

Wie kann es sein, dass Schleswig-Holstein das einzige Bundesland ist, dass keine ergänzenden Programme oder Hilfen für Solo-Selbstständige, Selbstständige und Nebenberufler hat? (siehe: auf https://bit.ly/33CX2cT unter dem Punkt "Welche Hilfen gab und gibt es in den Bundesländern?")

Auch darf man Solo-Selbstständige die keine Angestellten haben nicht schlechter stellen.

Zudem müssen Selbstständige beim Wiederaufbau ihrer Unternehmen und ggf. ihrer Altersvorsorge durch weitere bürokratie- und belastungsarme Jahre unterstützt werden.

Auf der ver.di Website kann man die "Corona - FAQ für Solo-Selbstständige" einsehen und bemerkt schnell, dass bei Schleswig-Holstein als einzigem Bundesland steht:

"Kein eigenes (branchenübergreifendes) Landesprogramm. Für Kulturschaffende gab es bis Ende August ein kleines Projekt-Förderprogramm."

Und selbst dieses kleine Projekt-Förderprogramm war weitestgehend nicht groß bekannt. Gerade Fotografen, Filmemacher und andere kreative Selbstständige hatten es in diesem Jahr besonders schwer, da sie meistens mit vielen Menschen an öffentlichen Orten oder bei Veranstaltungen zusammen arbeiten und direkten Kontakt in ihrem Job ausüben. Hinzu kommt, dass man in dieser Branche meistens im Sommer für die Winter-Monate vorarbeitet und in der schlecht-Wetter-Jahreszeit weniger erwirtschaftet, was dieses Jahr bei den meisten nun ausgefallen ist und somit die Winter-Monate besonders hart werden.

Andere Bundesländer haben diese Förderlücken erkannt, verstanden und schließen diese durch entsprechende Länderprogramme. Wie zum Beispiel in Baden-Württemberg:

"Fiktiver Unternehmerlohn schließt wesentliche Förderlücke"

„Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind noch keineswegs überwunden und treffen gerade die Branchen weiterhin hart, in denen aus Infektionsschutzgründen der Geschäftsbetrieb immer noch erheblich eingeschränkt ist oder komplett still steht“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

(Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/land-verlaengert-aufstockung-der-corona-ueberbrueckungshilfe-1/))

Daher fordere ich die Landesregierung Schleswig-Holstein und den Landtag Schleswig-Holstein dazu auf diese Lücken mit einem Landes-eigenen Förderprogramm zu schließen, sodass die Solo-Selbstständigen und Selbstständigen, die einen großen Teil der mittelständischen Wirtschaft ausmachen in diesen Krisen-Zeiten nicht alleine gelassen werden, denn gerade in den Herbst- und Winter-Monaten ist es für einige kreative Jobs saison-bedingt eine umso härtere Zeit.

Es ist essenziell wichtig nicht nur die größeren Betriebe mit großen Unterstützungen zu fördern und zu erhalten.

Ich bitte Sie daher die Förderung der Fixkosten mit der Überbrückungshilfe mit einem fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1.180 Euro pro Monat in Abhängigkeit vom individuellen Umsatzrückgang aus Landesmitteln ergänzend und rückwirkend bis Juni zu fördern oder ein entsprechendes, ausreichendes Förderprogramm aufzusetzen.

Es kann nicht sein, dass es allein in Schleswig-Holstein keine weiteren Fördermöglichkeiten zur Überbrückungshilfe gibt, denn bei dieser fallen einfach zu viele durch das Raster.

Begründung

Zum Schutz der Gesamtbevölkerung wurden weitreichende Betätigungsverbote verhängt und selbst nach der Lockerung dieser Verbote gibt es weiterhin große Auswirkungen auf die Wirtschaft.

Die Bundesregierung hat richtig erkannt, dass Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer hiervon besonders betroffen sind und einen Rettungs-Schutzschirm zugesagt. Der Großteil der Bundesländer hat ebenfalls zusätzliche Förderprogramme und Rettungspakete verabschiedet überall da wo die Bundesmaßnahmen nicht ausreichend greifen und abdecken.

Bereits der Petition an den Deutschen Bundestag ist zu entnehmen:

"Grundsätzlich sieht das Infektionsschutzgesetz bei Betätigungsverboten eine Entschädigung in Höhe des Einnahmeausfalls sowie die Übernahme weiterlaufender betrieblicher Kosten vor, der verursachte Schaden müsste also vollständig übernommen werden. Das ist nicht der Fall. Ziel muss es aber sein, dass Selbstständige durch die Corona-Krise nicht unverschuldet in Insolvenz gehen oder ihre Altersvorsorge aufbrauchen müssen. Und sie dürfen nicht durch die Form der Hilfen zu Bittstellern degradiert werden."

" ... Bei vielen wirken sich die Folgen der Corona-Krise zeitversetzt aus, ..."

Gleiches gilt für die Überbrückungshilfe:

"Zudem deckt die Soforthilfe nur die bei Solo-Selbstständigen typischerweise niedrigen laufenden Betriebskosten ab. Für ihre eigentlichen "Kosten", nämlich für Lebenshaltung, Miete und Krankenversicherung, werden sie auf die Grundsicherung ("Hartz IV") verwiesen. ... Von den Selbstständigen, deren Einkommen zurzeit nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt zu decken, hat deshalb nur jeder sechste Grundsicherung beantragt oder plant dies." (Quelle: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2020/_05/_13/Petition_111001.nc.html))

Vor diesem Hintergrund fordern wir eine Ergänzung der 'Überbrückungshilfe' aus Landesmitteln.

Neben den Betriebskosten muss rückwirkend bis Juni auch ein Unternehmerlohn berücksichtigt werden, der Lebenshaltung, Miete und Krankenversicherung mit abdeckt und es benötigt ein langfristiges Konzept, in dem die ersten Monate in 2021 an die Überbrückungshilfe Phase 2 direkt anschließen können, da ein Ende der Corona-Maßnahmen aktuell noch nicht absehbar ist.

Um zu einer gewissen Normalität zurück kehren zu können muss auch ein Wiederaufbau der Unternehmen und die Altersvorsorge für die kommenden Jahre abgesichert werden.

Die Antragsbedingungen müssen unbedingt eine Gleichbehandlung unabhängig vom Antragszeitpunkt sicherstellen und es darf keinen Flickenteppich an branchenspezifischen Fördermaßnahmen in Schleswig-Holstein geben.

Vielen Dank im Voraus und ich hoffe ich konnte mit meiner Petition einen Denkanstoß für ein entsprechendes schleswig-holsteinisches Förderprogramm geben. Denn gerade all die kleinen Betriebe, die Solo-Selbständigen, Selbstständigen und Nebenberufler machen doch unser Bundesland zum schönsten Bundesland der Welt.

Bitte lassen Sie uns nicht durch das Raster fallen!

Mit freundlichen Grüßen, Samuel Klein – Solo-Selbstständiger, Kommunikationsdesigner und Filmemacher.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 08.10.2020
Petition endet: 18.11.2020
Region: Schleswig-Holstein
Kategorie: Bürgerrechte

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