Region: Heikendorf
Bauen

Kitzeberger Ortscharakter erhalten - kein Ausbau von Straßen und Gewerbegebiet

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bürgermeister, Mitglieder des Bau-und Umweltausschuss und die Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Heikendorf

538 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

538 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Bürgermeister, Mitglieder des Bau-und Umweltausschuss und die Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Heikendorf

Wir wollen:

1. Den Erhalt von Kitzeberg als Wohn- und Naherholungsgebiet.

2. Sichere Straßen im Ortsteil ohne Straßenausbau, Erhalt der unbefestigten Seitenstreifen, Verzicht auf Bürgersteige und Parkbuchten und Erhalt des Baumbestandes.

3. Keinen zusätzlichen Verkehr im Ortsteil durch neue Gewerbebauten.

4. Keine Ausweitung von unglücklicherweise 2011 mitten im Wohn-und Naherholungsgebiet geschaffenen Gewerbeflächen.

5. Glaubwürdige Politik, die die Bürger ernst nimmt und getroffene Kompromisse einhält.

6. Gleichbehandlung aller Personen in Grundstücks- und Baurechtsfragen mit transparenten Verfahren.

Aktuell gibt es drei Planverfahren, deren Umsetzung den Charakter von Kitzeberg als Wohn- und Naherholungsgebiet zerstören würde. Zudem muss um die Sicherheit auf den Straßen gefürchtet werden.

Die Straßen Schönkamp, Konsul-Lieder-Allee, Schloßkoppelweg und Stormdeich sollen für 2,5 Mio. € ausgebaut werden.

• Mit der Änderung des B-Plan Nr. 53 [„B-Plan_53 Änderungsvorschlag“ unter dem LINK https://www.dropbox.com/sh/0szcq7c1myarn8h/AAAB5srJKupbDRy9RvMRfn62a?dl=0 ] soll mitten in Kitzeberg im südlichen Teil des Schloßkoppelwegs neues Baurecht für Gewerbe geschaffen werden mit Baukörper-Ausmaßen, wie sie bisher kein Haus in Kitzeberg hatte.

• Mit der Neuaufstellung des B-Plan 63c soll erstmals ein B-Plan für die benachbarte nördliche Fläche am Schloßkoppelweg geschaffen werden. Nach unseren Informationen plant ein Investor dort auf 400 qm Grundfläche ein Haus mit 3 Geschossen direkt am Schloßkoppelweg.

Durch den Ende 2011 verabschiedeten, aktuell gültigen B-Plan Nr. 53 [„B-Plan_53 aktuell“ im LINK] wurde am Schloßkoppelweg bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche (ehemalige Bundesanstalt) in eine Gewerbefläche (Sondergebiet IT) umgewandelt. Die B-Plan-Aufstellung dauerte von Anfang 2007 bis Ende 2011, weil es viele rechtliche Bedenken und Einsprüche und eine große Bürgerbeteiligung gab.

Am Ende stand ein Kompromiss:

Im südlichen Teil des Grundstücks wurde Baurecht für Gewerbebauten mit ca. 3.800 qm Nutzfläche geschaffen. Als Kernstück dieses Kompromisses erlaubt der B-Plan im nordöstlichen Teil keinerlei Bebauung. Laut der amtlichen Begründung zum B-Plan wird durch den Bauverzicht insbesondere auf das Baufeld 4 eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes verhindert und der sensible Bereich geschützt [„B-Plan_53 Begründung“ im LINK] .

Die nun anstehende Änderung des B-Plan Nr. 53 soll die Ende 2011 gestrichene Bebauung [„B-Plan_53 abgelehnt 2011“ im LINK] im nordöstlichen Teil wieder auferstehen lassen – mit einem Gebäude von ca. 4.000 m3 [„B-Plan_53 Änderungsvorschlag“ im LINK].

Begründet wird das damit, dass das Unternehmen für sein Wachstum dringend mehr Büroflächen benötige. Das kann nicht überzeugen, wurde doch das Ende 2011 erteilte Baurecht im Süden der Fläche zum erheblichen Teil bis heute nicht genutzt.

Ein solches Vorgehen der Politik wäre eine Verhöhnung der Bürgerbeteiligung, die in den Jahren 2007 bis 2011 nach vielen Diskussionen mit drei neuen Plan-Auslegungen zu dem Kompromiss geführt hat.

Der gleiche Investor ist am Erwerb der nördlich angrenzenden Fläche interessiert, für die bereits im September 2016 das B-Planverfahren 63c [B-Plan_63c im LINK] eingeleitet wurde. In wenigen Wochen könnte dort jetzt Baurecht entstehen. Nach dem Wunsch des Investors soll angeblich ein weiteres Riesengebäude mit 3 Geschossen auf 400 qm entstehen.

Erst vor wenigen Monaten hat die Gemeinde im Schloßkoppelweg 33, welcher sich schräg gegenüber des B-Plangebiet 63c befindet, ein sehr viel kleineres Gebäude mehrfach mit der Begründung nicht genehmigt, dass sich ein Gebäude dieser Größe nicht in die Umgebung einfügt. Wir unterstützen diese Argumentation, erwarten aber das Anlegen gleicher Maßstäbe bei allen Bauvorhaben in der Umgebung.

Der Ausbau der Straßen Schloßkoppelweg, Konsul-Lieder-Allee, Schönkamp und Stormdeich wäre unbedingt notwendig, betrachtet man die Zahl der nach diesen B-Plänen künftig in Kitzeberg möglichen Arbeitsplätze. Das kann aber nicht im Interesse der Bürger sein.

Stoppt diese Pläne ! Die Maßnahmen führen zu unumkehrbaren Veränderungen, mit denen auch künftige Generationen leben müssten !

Begründung

Aktuell noch kann man unter der Woche jeden Tag eine enorme Zahl an Kindern beobachten, die über die Konsul-Lieder-Allee und den Schloßkoppelweg zu Fuß, mit dem Roller und dem Fahrrad auf dem Weg zur Schule oder zum Kindergarten sind.

Insbesondere bei schönem Wetter nutzen unzählige Heikendorfer und Bürger angrenzender Gemeinden die Kitzeberger Idylle zum Spazieren gehen und genießen die Natur. Das Kitzeberger Erscheinungsbild ist geprägt von Wald, großen, freien Grünflächen, eingeschossigen Wohnhäusern, großzügigen, eingewachsenen Grundstücken und schmalen Straßen mit unbefestigten Seitenstreifen ohne Bürgersteige und randständigen Bäumen.

Alle diese Eigenschaften bilden gemeinsam den Charme dieses Heikendorfer Ortsteils, machen seinen Wert als Naherholungsgebietes aus. Sie bedingen sich gegenseitig und sind untrennbar verbunden. Gebäude, die über zwei Geschosse (incl. Staffelgeschoss) oder ca. 250 qm Grundfläche hinaus gehen, fügen sich nicht in das Ortsbild ein. Die Schaffung von weiteren Gewerbebauten führt zu zusätzlichem Verkehr auf Straßen, die teilweise nicht einmal Begegnungsverkehr von zwei Pkw zulassen.

Bereits heute kann der Eigentümer die genehmigten Bürogebäude im Schloßkoppelweg vergrößern, sie intensiver nutzen und erheblich mehr Personal dort beschäftigen (bis zu ca. 200 Mitarbeitern !). Der Kreis Plön hat im Anhörverfahren [„B-Plan_53 Anhörverfahren“ im LINK] bereits 2011 darauf hingewiesen, dass die Gemeinde dem Investor viele Rechte ohne die Aufnahme von entsprechenden Pflichten einräumt. Ferner weist der Kreis darauf hin, dass ein Eigentümerwechsel im Unternehmen, die Aufteilung der Betriebsführung und andere Umstände innerhalb kurzer Zeit dazu führen könnte, die ortsplanerischen Ziele zu verfehlen.

Trotzdem hat die Gemeinde zu Gunsten des Investors auf bessere Möglichkeiten einer solchen Absicherung verzichtet, so dass die Gefahr permanent weiter besteht.

Die Gemeinde – und damit wir als Bürger – hat in der bisherigen Entwicklung schlecht abgeschnitten, weil nicht konsequent eine Langfrist-Strategie für die Einwohner verfolgt wurde [„Anwohner Bewertung“ in LINK].

Gewerbe gehört in wirkliche Gewerbegebiete und nicht in eines der schönsten Natur-und Wohngebiete auf dem Ostufer der Kieler Förde.

Durch die angedachten Änderungen der beiden B-Pläne und den Straßenausbau wird der Charakter dieses schönen Ortsteils zerstört. Daher haben wir als Anwohner des Prof.-Dr. Weigmann Weg uns mit einem Schreiben an die Gemeinde gewandt, in dem wir diese Bedenken vortragen [„Anwohner an Gemeinde“ im LINK] .

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 02.06.2018
Petition endet: 01.09.2018
Region: Heikendorf
Kategorie: Bauen

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