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Die Petition wurde abgeschlossen
Petition richtet sich an: Bürgermeister und Gemeinderat
Bürgermeister Keindorff und Gemeindeverwaltung planen, die Grundschule mit der Ganztagsschule zusammenzulegen. Beide Bildungseinrichtungen sollen das Schulgebäude in der Feldstraße nutzen. Derzeit wird dieses Gebäude von der Ganztagsschule allein genutzt. Darüber wurde bereits am 10.6.2015 im Hauptausschuss und dne Fachausschüssen beraten. Eine endgültige Entscheidung kann bereits am 25.06.2015 im Rahmen der Gemeinderatssitzung getroffen werden.
Dieses Vorhaben muss abgelehnt werden.
Zum Wohle der Schüler und der Sicherung der Bildungsqualität in beiden Einrichtungen muss dieses Vorhaben gestoppt werden. Beide Schulen sollen in ihren jeweiligen Schulgebäuden weiterhin verbleiben.
Die Unterzeichner dieser Petition lehnen eine Zusammenlegung ab und fordern den Bürgermeister und die Gemeinderäte dazu auf, dieser entsprechenden Beschlussvorlage nicht zuzustimmen. Zudem ist dieses Vorhaben aus dem Haushaltskonsolidierungskonzept und dem Haushaltsplan der Gemeinde zu streichen.
Begründung
Eine Zusammenlegung beider Schulen in das gemeinsame Schulgebäude in der Feldstraße bringt erhebliche und zahlreiche Nachteile für Schüler, Lehrer und dem Bildungsstandort Barleben.
Gründe gegen eine Zusammenlegung sind unter anderem:
- Es sind keine separaten Bereiche, insbesondere Schulflure, Eingänge, Treppenaufgänge und Pausenbereiche für die einzelnen Schulformen vorhanden.
- Es fehlen altersgerechte Sanitäreinrichtungen (Grundschüler brauchen kleinere Sanitärobjekte, die nicht vorhanden sind)
- Es gibt unzureichend Spielgeräte auf dem Schulhof, die für Grundschüler in den Pausen und Freistunden immens wichtig sind. Die auf dem Grundstück der Grundschule angelegten Spielgeräte wie Kletterturm, Kletterwand, Barren, Spielhügel, Fußballtore, Tunnel und Sandfläche werden intensiv und gern genutzt. Die Freiflächen der Ganztagsschule bieten auch nicht genügend Platz, um eine solche Spiellandschaft anzulegen.
- Eine zukunftsfähige Schule hat einen größeren Raumbedarf als nur einen Klassenraum je Klasse. Gruppenarbeit sowie die vom Land Sachsen -Anhalt geforderte Inklusion und individuelle Förderung aller Schüler erfordert das Vorhalten von räumlichen Ausweichmöglichkeiten für beide Schulformen.
- Zur Umsetzung des vom Land Sachsen -Anhalt geforderten jahrgangsübergreifenden Unterrichtens ist es notwendig, kurze Wege von einem Klassenraum zum nächsten zu haben bzw. mit geöffneten Türen zu unterrichten. Eine schöpferische Unruhe auch während des Unterrichts ist im Flur möglich. Es ist davon auszugehen, dass dadurch die Lernarbeit der Sekundarschüler beeinträchtigt wird.
- Aus schulorganisatorischen Gründen hat fast in jeder Stunde eine Klasse der Grundschule frei. Damit ist ein erhöhter Lärmpegel auf dem Schulhof ständig gegeben, der die Lernruhe im Sekundarbereich insbesondere bei Klausuren und Abschlussprüfungen erheblich stören könnte.
- Die Ganztagsschule will sich in nächster Zukunft als Gemeinschaftsschule profilieren. Auch dafür entsteht ein erhöhter Raumbedarf. Sind hierzu entsprechende Berechnungen erfolgt? Aus unserer Sicht ist es notwendig, auch hier die perspektivischen Entwicklungen in die vorliegende Entscheidungsfindung einzubeziehen.
- Es gibt in dem Gebäude der Ganztagsschule nur einen Essenraum. Wie soll die Versorgung mit Mittagessen für die Grundschüler gewährleistet werden?
- Es gibt keinen Schulgarten auf dem Gelände der jetzigen Gesamtschule.
- Die beiden Schulen haben einen unterschiedlichen Stundenrhythmus: Die Ganztagsschule arbeitet im Blockunterricht über 90 Minuten, die Grundschule mit 45- minütigen Stundenintervallen, unterbrochen von kürzeren und längeren Pausen, die die aktiven Erholungsphasen der Grundschüler sicherstellen.
- Die Zeiten des Unterrichtsbeginns sind bedingt durch den notwendigen Bustransfer der Sekundarschüler unterschiedlich. Eine Anpassung der Grundschule würde die Unterrichtszeit noch weiter in den Nachmittag verlagern, was die Erholungsphase und die zur Verfügung stehende Zeit für das Anfertigen der Hausaufgaben der Hortkinder erheblich vermindern würde.
- Ein spontanes, pädagogisches Agieren ist kaum möglich, da ständig Absprachen wegen der teilweisen Doppelnutzung der Räume und sonstiger Nebengelasse notwendig sind.
- Viele unserer Schüler besuchen den Frühhort und den Hort. Dieser verbleibt laut Planungsunterlagen im Gebäude der jetzigen Grundschule. Es ist unseren Schülern unzumutbar, zweimal täglich den ca. 20- minütigen Fußweg zwischen den Einrichtungen zurückzulegen.
- Unsere Grundschüler sind es gewohnt, sich in einem begrenzten, behüteten Raum mit einer relativ kleinen Schülerzahl, die alle in ihrem Altersbereich sind, aufzuhalten.
- Verlässlichkeit, Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft und Höflichkeit wird an unserer Grundschule gelebt und vermittelt.
- In den Gesprächen über den geplanten Umzug in das Gebäude der Ganztagsschule äußerten unsere Schüler ganz konkrete Ängste vor den Schwierigkeiten, sich in einer fremden, größeren Schule zurechtzufinden.
- Grundschüler befürchten von den ,,Großen" nicht ernst genommen zu werden, dass sie auf Grund ihres Alters und ihrer geringeren Körpergröße ,,untergebuttert" werden.
- Eine Etablierung des Konzeptes der Ganztagsschule aufgrund der beengten Verhältnisse kann nach der geplanten Zusammenlegung nicht weiter erfolgen.
- Schüler der Gesamtschule aus anderen Schulbezirken werden bei schlechterem Bildungsniveau die Schule verlassen.
- Eine geplante Kooperation mit der Gutenbergschule in Wolmirstedt könnte nicht mehr umgesetzt werden. Diese Kooperation würde die Schülerzahl an der Gesamtschule Barleben deutlich erhöhen, da die Gutenbergschule ihre Schüler aus Kapazitätsengpässen auf andere Schulen verteilen muss. (u.a. entnommen aus dem offenen Brief der Lehrerschaft GS Barleben)
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