Umwelt

Keine Windkraftanlagen im Naturpark und Landschaftsschutzgebiet Dahme-Heideseen!

Petition richtet sich an
Landesumweltamt Landkreis politische Volksvertreter

2.624 Unterschriften

Sammlung beendet

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Sammlung beendet

  1. Gestartet Dezember 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Landesumweltamt Landkreis politische Volksvertreter

anlässlich aktueller und sehr konkreter Pläne* zur Errichtung eines ersten riesigen Windkraftanlagen-parkes in der Gemeinde Halbe /OT Freidorf und bereits im Raum stehender weiterer solcher Ideen in
Teupitz und Bestensee/OT Pätz appellieren wir an ihre Verantwortung für den Erhalt einer lebenswerten Umwelt.
Auch ohne Inanspruchnahme von Flächen im Naturpark Dahme-Heideseen* bzw. in Landschaftsschutzgebieten (LSG) - die Fläche des Naturparks Dahme-Heideseeen ist zu 96 Prozent deckungsgleich mit dem Landschaftsschutzgebiet Dahme-Heideseen - kann der (gemäß Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an
Land (WindBG)) gesetzlich festgelegte Flächenbeitragswert erreicht werden. Im Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald wird mit den dort gelistetenVorranggebieten für Windenergienutzung, die sich alle außerhalb des Naturparks befinden (!), ein Flächenanteil von 2,2 % erzielt. Wenn der Teilregionalplan rechtskräftig wird, dürfen auch im LSG nicht mehr ohne weiteres Flächen für WKA in Anspruch genommen werden. Bis dahin können jedoch Jahre vergehen und so lange planen Projektentwickler weiter in unseren Landschaftsschutzgebieten, da es eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes im Juli 2022 es ihnen nun ermöglicht. Die durch den Regionalplan gedachte Steuerungswirkung der Windenergie wird damit konterkariert.
Landschaftsschutzgebiete sind großflächige Gebiete die u.a. aufgrund ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit per Verordnung geschützt sind. Sie dienen der Erhaltung einer Kulturlandschaft und haben eine besondere Bedeutung für die Erholung der Menschen. Auch sollen sie bedrohten Arten ein Refugium darstellen. Das Landschaftsschutzgebiet „Dahme-Heideseen“ soll gemäß seiner Verordnung (§ 3 Nr. 2 d) einen „umfassenden und großräumigen Schutzes unerschlossener Landschaftsräume für bestandsbedrohte Arten großer Arealansprüche, insbesondere der Vorkommen seltener Greifvögel und Schreitvögel sowie weiterer störungsempfindlicher Arten“ gewährleisten.
Windkraftanlagen sind wegen der enormen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und des hohen Konfliktpotentials, die sie für viele Vogelarten und Fledermäuse bergen, im Naturpark generell auszuschließen. Zumal die gesetzlich verankerten Schutzbereiche der windkraftsensiblen Vogelarten gemäß Anlage 1 zum § 45b BNatSchG aus fachlicher Sicht für einige Arten wie den Seeadler als nicht ausreichend angesehen werden (Im Vergleich zu früheren Reglungen wurden die Schutzbereiche erheblich reduziert!). Aufgrund des Seenreichtums des Naturparks Dahme-Heideseen sind See-und Fischadler hier nicht selten. Die einzelnen Naturschutz-und FFH-Gebiete im Naturpark sind in ihrer Ausdehnung nur wenige Kilometer groß. Solche Gebiete frei zuhalten von Windkraftanlagen reicht für den Schutz von gefährdeten Greifvogelarten nicht aus. Mittelfristig würde die Errichtung von Windkraftanlagen an mehreren Standorten im Naturpark den Bestand dieser Greifvögel beeinträchtigen. Antikollisionssysteme wie IdentiFlight kommen nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft und Technik nur für den Rotmilan in Frage (Anlage 1 Abschnitt 2 BNatSchG)
Sowohl wir Menschen als auch zahlreiche Arten benötigen große Landschaftsräume die frei sind von technischen Anlagen. Die Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergienutzung muss auf eine Weise erfolgen, dass zwischen diesen Gebieten große Ausgleichsflächen entstehen können.
Möglicherweise ist noch nicht allen Entscheidungsträgern innerhalb unserer Naturparkregion bewusst, dass bis zum Wirksamwerden des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald, eine von Kommunen nahezu unbeeinflussbare Antragstellung- und Genehmigungspraxis droht, da die Vorhaben fast überall privilegiert sind. Einziger rechtlicher Schutz für Natur und Menschen ist derzeitig die Aufstellung eines Teil-Flächennutzungsplan Windkraft ,der regeln kann, dass solche Planungen nur in Gemeindeteilen möglich sein soll, die außerhalb des Naturparks und des Landschaftsschutzgebietes liegen. Das ist dann keine Verhinderungs- sondern eine Steuerungs-Planung. Die aktuelle Planung in Zossen und einiger anderer Umfeld-Kommunen ist ein Beispiel hierfür in unserer Region- allerdings hat nach unserem Kenntnisstand nicht einzige Gemeinde des Naturpark Dahme-Heideseen einen solchen Teil-Flächennutzungsplan Windkraft aufgestellt, da es als sicher galt, dass unser Naturpark von solchen Planungen bewahrt wird. * Quellen in der Begründung und hier die Übersichtskarte vom Naturpark Dahme-Heideseen * (Für die Unterstützung der Petition ist noch der Hinweis wichtig, dass jeder Mensch unterschreiben kann , der den Inhalt versteht- es gibt keine Altersbegrenzung - es sollten gern alle Mitglieder von Familien und Gemeinschaften unterzeichnen) https://www.dahme-heideseen-naturpark.de/fileadmin/user_upload/PDF/Dahme-Heideseen/npdh_naturparkkarte_LGB_2017.pdf

Begründung

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Naturschutzbund Deutschland Regionalverband Dahmeland e.V. aus Heidesee / Prieros
Frage an den Initiator

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 08.12.2023
Petition endet: 02.09.2024
Region: Dahme-Spreewald - Damna-Błota
Kategorie: Umwelt

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer ... wir sammeln weiter und es sind auch noch zahlreiche Papierlisten im Umlauf , die dann noch hochgeladen werden müssen ... da wesentliche rechtsrelevante Dinge zum Beschluss der vorhergehenden Gemeindevertretung Halbe und ihrem, mit weitreichenden Folgen für den gesamten Naturpark verbundenen , Bebauungsplanaufstellungbeschluss ungeklärt sind - so hat die "alte" Gemeindevertretung ja beim Landesumweltamt einen Entlassungs- und Neuzuordnungsantrag von Landschaftsschutzgebietsfläche gestellt und einen zusätzlichen Antrag, abweichend vom Teilregionalplanentwurf Windenergie eine zusätzliche Windeingnungsfläche im Landschaftsschutzgebiet auszuweisen, obwohl bereits heute und direkt angrenzend außerhalb des... weiter

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