Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer ... wir sammeln weiter und es sind auch noch zahlreiche Papierlisten im Umlauf , die dann noch hochgeladen werden müssen ... da wesentliche rechtsrelevante Dinge zum Beschluss der vorhergehenden Gemeindevertretung Halbe und ihrem, mit weitreichenden Folgen für den gesamten Naturpark verbundenen , Bebauungsplanaufstellungbeschluss ungeklärt sind - so hat die "alte" Gemeindevertretung ja beim Landesumweltamt einen Entlassungs- und Neuzuordnungsantrag von Landschaftsschutzgebietsfläche gestellt und einen zusätzlichen Antrag, abweichend vom Teilregionalplanentwurf Windenergie eine zusätzliche Windeingnungsfläche im Landschaftsschutzgebiet auszuweisen, obwohl bereits heute und direkt angrenzend außerhalb des Landschaftsschutzgebiets und Naturparks -als Großschutzgebiet des Landes- eine fast 600 Hektar große Eignungsfläche ausgewiesen werden soll, so dass nicht noch eine weitere 1000 Hektar große Fläche im Schutzgebiet notwendig würde und nicht zu vergessen bleibt das persönlich vom ehemaligen Bürgeremeister ausgerufene Moratorium, die Dinge bis zur Vorklärung der offenen Fragen ruhen zu lassen - all diese wollen wir zeitlich nutzen . Bitte sammeln Sie und Ihr weitere Unterschriften, dass wir diese Petition nach der kommunalpolitischen Sommerpause übergeben können. mit Dank für die bisherige Unterstützung und freundlichen Grüßen - Matthias Rackwitz
verlängert bis 2.924 weil das Sammelziel noch nicht erreicht ist, es sind immer noch diverse Papierlisten unterwegs, deren Unterschriften noch nich hochgeladen wurden und wir das nach der Sommerpause dann abschließen wollen
Neues Zeichnungsende: 02.09.2024 Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.964 (1.192 in Dahme-Spreewald - Damna-Błota)
am 9.6. gibt es in Brandenburg Kommunalwahlen - wir wollen die neuen Kommunalpolitiker damit überzeugen und haben noch immer nicht das Quorum erreicht - ich würde gern auch das Quorum etwas absenken- geht das ?
Neues Zeichnungsende: 30.06.2024 Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.904 (1.164 in Dahme-Spreewald - Damna-Błota)
Durch den großen Quorums-Sammelbereich , haben wir noch nicht ausreichend Unterschriften - Bezugsgröße ist der Landkreis , in dem 170 000 Menschen leben - während wir den Naturpark mit seinen gut 20 000 Einwohner nicht als Sammelgebiet auswählen konnten - da hätten wir das Quorum nämlich längst erreicht
Neues Zeichnungsende: 31.05.2024 Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.608 (1.020 in Dahme-Spreewald - Damna-Błota)
Liebe Freundinnen und Freunde des Naturparks und Landschaftsschutzgebietes Dahme-Heideseen, ich danke für die schon zahlreichen unterstützenden Unterschriften für unsere Petition und wünsche einen schönen dritten Adventssonntag. Durch zahlreiche Gespräche hat sich ein Bild gezeigt , wonach aber aus etlichen Familien und Gemeinschaften bisher oft nur ein Mitglied unterzeichnet hat. Wir benötigen deutlich mehr Unterschriften. Unterschreiben darf und soll jeder Mensch mit Verständnis und Sympathie für das Anliegen der Petition und für den Erhalt der Zielsetzung unseres Naturparks. Das Sammelgebiet und damit die Quorumsgrundlage ist vorrangig natürlich der Landkreis Dahme-Spreewald , aber auch Unterstützung aus allen anderen Regionen sind gern gesehen und werden mit herzlichem Dank erwartet. Auch wenn die Petition noch bis März 2024 läuft, ist es wünschenswert, möglichst viele Unterschriften in kurzer Zeit zu sammeln. Der nächste zeitliche Markstein ist der 21.12.2023 - da wollen die Gemeindevertreter von Halbe möglicherweise den ersten verheerenden Aufstellungsbeschluß für riesige Windkraftanlagen im Naturpark fassen und dies möglicherweise auch noch vor einer von Einwohnern beantragten Befragung der Bürger der Gemeinde. Wenn Sie Zeit und Möglichkeit haben, kommen Sie bitte am 21.12. um 19:00( ich werde ab ca. 18:30 vor Ort sein) zur Öffentlichen Versammlung der Gemeindevertretung in Halbe - Kirchstraße 6, 15757 Halbe. Bis dahin helfen uns viele weitere Unterschriften. Vielen Dank für Ihre Unterstützung Herzliche Grüße von Matthias Rackwitz für den NABU Dahmeland e.V.
Hinweis zur Mitzeichnungsmöglichkeit wurde ergänzt - da manchmal nur ein Familien- oder Gemeinschaftsmitglied unterzeichnet.
Neuer Petitionstext:
anlässlich aktueller und sehr konkreter Pläne* zur Errichtung eines ersten riesigen Windkraftanlagen-parkes in der Gemeinde Halbe /OT Freidorf und bereits im Raum stehender weiterer solcher Ideen in
Teupitz und Bestensee/OT Pätz appellieren wir an ihre Verantwortung für den Erhalt einer lebenswerten Umwelt.
Auch ohne Inanspruchnahme von Flächen im Naturpark Dahme-Heideseen* bzw. in Landschaftsschutzgebieten (LSG) - die Fläche des Naturparks Dahme-Heideseeen ist zu 96 Prozent deckungsgleich mit dem Landschaftsschutzgebiet Dahme-Heideseen - kann der (gemäß Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an
Land (WindBG)) gesetzlich festgelegte Flächenbeitragswert erreicht werden. Im Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald wird mit den dort gelistetenVorranggebieten für Windenergienutzung, die sich alle außerhalb des Naturparks befinden (!), ein Flächenanteil von 2,2 % erzielt. Wenn der Teilregionalplan rechtskräftig wird, dürfen auch im LSG nicht mehr ohne weiteres Flächen für WKA in Anspruch genommen werden. Bis dahin können jedoch Jahre vergehen und so lange planen Projektentwickler weiter in unseren Landschaftsschutzgebieten, da es eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes im Juli 2022 es ihnen nun ermöglicht. Die durch den Regionalplan gedachte Steuerungswirkung der Windenergie wird damit konterkariert.
Landschaftsschutzgebiete sind großflächige Gebiete die u.a. aufgrund ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit per Verordnung geschützt sind. Sie dienen der Erhaltung einer Kulturlandschaft und haben eine besondere Bedeutung für die Erholung der Menschen. Auch sollen sie bedrohten Arten ein Refugium darstellen. Das Landschaftsschutzgebiet „Dahme-Heideseen“ soll gemäß seiner Verordnung (§ 3 Nr. 2 d) einen „umfassenden und großräumigen Schutzes unerschlossener Landschaftsräume für bestandsbedrohte Arten großer Arealansprüche, insbesondere der Vorkommen seltener Greifvögel und Schreitvögel sowie weiterer störungsempfindlicher Arten“ gewährleisten.
Windkraftanlagen sind wegen der enormen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und des hohen Konfliktpotentials, die sie für viele Vogelarten und Fledermäuse bergen, im Naturpark generell auszuschließen. Zumal die gesetzlich verankerten Schutzbereiche der windkraftsensiblen Vogelarten gemäß Anlage 1 zum § 45b BNatSchG aus fachlicher Sicht für einige Arten wie den Seeadler als nicht ausreichend angesehen werden (Im Vergleich zu früheren Reglungen wurden die Schutzbereiche erheblich reduziert!). Aufgrund des Seenreichtums des Naturparks Dahme-Heideseen sind See-und Fischadler hier nicht selten. Die einzelnen Naturschutz-und FFH-Gebiete im Naturpark sind in ihrer Ausdehnung nur wenige Kilometer groß. Solche Gebiete frei zuhalten von Windkraftanlagen reicht für den Schutz von gefährdeten Greifvogelarten nicht aus. Mittelfristig würde die Errichtung von Windkraftanlagen an mehreren Standorten im Naturpark den Bestand dieser Greifvögel beeinträchtigen. Antikollisionssysteme wie IdentiFlight kommen nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft und Technik nur für den Rotmilan in Frage (Anlage 1 Abschnitt 2 BNatSchG)
Sowohl wir Menschen als auch zahlreiche Arten benötigen große Landschaftsräume die frei sind von technischen Anlagen. Die Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergienutzung muss auf eine Weise erfolgen, dass zwischen diesen Gebieten große Ausgleichsflächen entstehen können.
Möglicherweise ist noch nicht allen Entscheidungsträgern innerhalb unserer Naturparkregion bewusst, dass bis zum Wirksamwerden des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald, eine von Kommunen nahezu unbeeinflussbare Antragstellung- und Genehmigungspraxis droht, da die Vorhaben fast überall privilegiert sind. Einziger rechtlicher Schutz für Natur und Menschen ist derzeitig die Aufstellung eines Teil-Flächennutzungsplan Windkraft ,der regeln kann, dass solche Planungen nur in Gemeindeteilen möglich sein soll, die außerhalb des Naturparks und des Landschaftsschutzgebietes liegen. Das ist dann keine Verhinderungs- sondern eine Steuerungs-Planung. Die aktuelle Planung in Zossen und einiger anderer Umfeld-Kommunen ist ein Beispiel hierfür in unserer Region- allerdings hat nach unserem Kenntnisstand nicht einzige Gemeinde des Naturpark Dahme-Heideseen einen solchen Teil-Flächennutzungsplan Windkraft aufgestellt, da es als sicher galt, dass unser Naturpark von solchen Planungen bewahrt wird. * Quellen in der Begründung und hier die Übersichtskarte vom Naturpark Dahme-Heideseen * (Für die Unterstützung der Petition ist noch der Hinweis wichtig, dass jeder Mensch unterschreiben kann , der den Inhalt versteht- es gibt keine Altersbegrenzung - es sollten gern alle Mitglieder von Familien und Gemeinschaften unterzeichnen) www.dahme-heideseen-naturpark.de/fileadmin/user_upload/PDF/Dahme-Heideseen/npdh_naturparkkarte_LGB_2017.pdf
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 475 (314 in Dahme-Spreewald - Damna-Błota)
Die Verwendung des Begriffs "Windeignungsgebiet" wurde zugunsten des akuell in Veröffentlichungen genutzten Begriffs "Vorranggebiet für Windenergienutzung" geändert, damit sprachliche Korrektheit herrscht
Neuer Petitionstext:
anlässlich aktueller und sehr konkreter Pläne* zur Errichtung eines ersten riesigen Windkraftanlagen-parkes in der Gemeinde Halbe /OT Freidorf und bereits im Raum stehender weiterer solcher Ideen in
Teupitz und Bestensee/OT Pätz appellieren wir an ihre Verantwortung für den Erhalt einer lebenswerten Umwelt.
Auch ohne Inanspruchnahme von Flächen im Naturpark Dahme-Heideseen* bzw. in Landschaftsschutzgebieten (LSG) - die Fläche des Naturparks Dahme-Heideseeen ist zu 96 Prozent deckungsgleich mit dem Landschaftsschutzgebiet Dahme-Heideseen - kann der (gemäß Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an
Land (WindBG)) gesetzlich festgelegte Flächenbeitragswert erreicht werden. Im Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald wird mit den dort gelistetengelistetenVorranggebieten Windeignungsgebieten,für Windenergienutzung, die sich alle außerhalb des Naturparks befinden (!), ein Flächenanteil von 2,2 % erzielt. Wenn der Teilregionalplan rechtskräftig wird, dürfen auch im LSG nicht mehr ohne weiteres Flächen für WKA in Anspruch genommen werden. Bis dahin können jedoch Jahre vergehen und so lange planen Projektentwickler weiter in unseren Landschaftsschutzgebieten, da es eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes im Juli 2022 es ihnen nun ermöglicht. Die durch den Regionalplan gedachte Steuerungswirkung der Windenergie wird damit konterkariert.
Landschaftsschutzgebiete sind großflächige Gebiete die u.a. aufgrund ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit per Verordnung geschützt sind. Sie dienen der Erhaltung einer Kulturlandschaft und haben eine besondere Bedeutung für die Erholung der Menschen. Auch sollen sie bedrohten Arten ein Refugium darstellen. Das Landschaftsschutzgebiet „Dahme-Heideseen“ soll gemäß seiner Verordnung (§ 3 Nr. 2 d) einen „umfassenden und großräumigen Schutzes unerschlossener Landschaftsräume für bestandsbedrohte Arten großer Arealansprüche, insbesondere der Vorkommen seltener Greifvögel und Schreitvögel sowie weiterer störungsempfindlicher Arten“ gewährleisten.
Windkraftanlagen sind wegen der enormen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und des hohen Konfliktpotentials, die sie für viele Vogelarten und Fledermäuse bergen, im Naturpark generell auszuschließen. Zumal die gesetzlich verankerten Schutzbereiche der windkraftsensiblen Vogelarten gemäß Anlage 1 zum § 45b BNatSchG aus fachlicher Sicht für einige Arten wie den Seeadler als nicht ausreichend angesehen werden (Im Vergleich zu früheren Reglungen wurden die Schutzbereiche erheblich reduziert!). Aufgrund des Seenreichtums des Naturparks Dahme-Heideseen sind See-und Fischadler hier nicht selten. Die einzelnen Naturschutz-und FFH-Gebiete im Naturpark sind in ihrer Ausdehnung nur wenige Kilometer groß. Solche Gebiete frei zuhalten von Windkraftanlagen reicht für den Schutz von gefährdeten Greifvogelarten nicht aus. Mittelfristig würde die Errichtung von Windkraftanlagen an mehreren Standorten im Naturpark den Bestand dieser Greifvögel beeinträchtigen. Antikollisionssysteme wie IdentiFlight kommen nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft und Technik nur für den Rotmilan in Frage (Anlage 1 Abschnitt 2 BNatSchG)
Sowohl wir Menschen als auch zahlreiche Arten benötigen große Landschaftsräume die frei sind von technischen Anlagen. Die Ausweisung von WindeignungsgebietenVorranggebieten für Windenergienutzung muss auf eine Weise erfolgen, dass zwischen diesen Gebieten große Ausgleichsflächen entstehen können.
Möglicherweise ist noch nicht allen Entscheidungsträgern innerhalb unserer Naturparkregion bewusst, dass bis zum Wirksamwerden des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald, eine von Kommunen nahezu unbeeinflussbare Antragstellung- und Genehmigungspraxis droht, da die Vorhaben fast überall privilegiert sind. Einziger rechtlicher Schutz für Natur und Menschen ist derzeitig die Aufstellung eines Teil-Flächennutzungsplan Windkraft ,der regeln kann, dass solche Planungen nur in Gemeindeteilen möglich sein soll, die außerhalb des Naturparks und des Landschaftsschutzgebietes liegen. Das ist dann keine Verhinderungs- sondern eine Steuerungs-Planung. Die aktuelle Planung in Zossen und einiger anderer Umfeld-Kommunen ist ein Beispiel hierfür in unserer Region- allerdings hat nach unserem Kenntnisstand nicht einzige Gemeinde des Naturpark Dahme-Heideseen einen solchen Teil-Flächennutzungsplan Windkraft aufgestellt, da es als sicher galt, dass unser Naturpark von solchen Planungen bewahrt wird. * Quellen in der Begründung und hier die Übersichtskarte vom Naturpark Dahme-Heideseen * www.dahme-heideseen-naturpark.de/fileadmin/user_upload/PDF/Dahme-Heideseen/npdh_naturparkkarte_LGB_2017.pdf
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 165 (108 in Dahme-Spreewald - Damna-Błota)
anlässlich aktueller und sehr konkreter Pläne* zur Errichtung eines ersten riesigen Windkraftanlagen-parkes in der Gemeinde Halbe /OT Freidorf und bereits im Raum stehender weiterer solcher Ideen in
Teupitz und Bestensee/OT Pätz appellieren wir an ihre Verantwortung für den Erhalt einer lebenswerten Umwelt.
Auch ohne Inanspruchnahme von Flächen im Naturpark Dahme-HeideseenDahme-Heideseen* bzw. in Landschaftsschutzgebieten (LSG) - die Fläche des Naturparks Dahme-Heideseeen ist zu 96 Prozent deckungsgleich mit dem Landschaftsschutzgebiet Dahme-Heideseen - kann der (gemäß Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an
Land (WindBG)) gesetzlich festgelegte Flächenbeitragswert erreicht werden. Im Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald wird mit den dort gelisteten Windeignungsgebieten, die sich alle außerhalb des Naturparks befinden (!), ein Flächenanteil von 2,2 % erzielt. Wenn der Teilregionalplan rechtskräftig wird, dürfen auch im LSG nicht mehr ohne weiteres Flächen für WKA in Anspruch genommen werden. Bis dahin können jedoch Jahre vergehen und so lange planen Projektentwickler weiter in unseren Landschaftsschutzgebieten, da es eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes im Juli 2022 es ihnen nun ermöglicht. Die durch den Regionalplan gedachte Steuerungswirkung der Windenergie wird damit konterkariert.
Landschaftsschutzgebiete sind großflächige Gebiete die u.a. aufgrund ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit per Verordnung geschützt sind. Sie dienen der Erhaltung einer Kulturlandschaft und haben eine besondere Bedeutung für die Erholung der Menschen. Auch sollen sie bedrohten Arten ein Refugium darstellen. Das Landschaftsschutzgebiet „Dahme-Heideseen“ soll gemäß seiner Verordnung (§ 3 Nr. 2 d) einen „umfassenden und großräumigen Schutzes unerschlossener Landschaftsräume für bestandsbedrohte Arten großer Arealansprüche, insbesondere der Vorkommen seltener Greifvögel und Schreitvögel sowie weiterer störungsempfindlicher Arten“ gewährleisten.
Windkraftanlagen sind wegen der enormen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und des hohen Konfliktpotentials, die sie für viele Vogelarten und Fledermäuse bergen, im Naturpark generell auszuschließen. Zumal die gesetzlich verankerten Schutzbereiche der windkraftsensiblen Vogelarten gemäß Anlage 1 zum § 45b BNatSchG aus fachlicher Sicht für einige Arten wie den Seeadler als nicht ausreichend angesehen werden (Im Vergleich zu früheren Reglungen wurden die Schutzbereiche erheblich reduziert!). Aufgrund des Seenreichtums des Naturparks Dahme-Heideseen sind See-und Fischadler hier nicht selten. Die einzelnen Naturschutz-und FFH-Gebiete im Naturpark sind in ihrer Ausdehnung nur wenige Kilometer groß. Solche Gebiete frei zuhalten von Windkraftanlagen reicht für den Schutz von gefährdeten Greifvogelarten nicht aus. Mittelfristig würde die Errichtung von Windkraftanlagen an mehreren Standorten im Naturpark den Bestand dieser Greifvögel beeinträchtigen. Antikollisionssysteme wie IdentiFlight kommen nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft und Technik nur für den Rotmilan in Frage (Anlage 1 Abschnitt 2 BNatSchG)
Sowohl wir Menschen als auch zahlreiche Arten benötigen große Landschaftsräume die frei sind von technischen Anlagen. Die Ausweisung von Windeignungsgebieten muss auf eine Weise erfolgen, dass zwischen diesen Gebieten große Ausgleichsflächen entstehen können.
Möglicherweise ist noch nicht allen Entscheidungsträgern innerhalb unserer Naturparkregion bewusst, dass bis zum Wirksamwerden des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald, eine von Kommunen nahezu unbeeinflussbare Antragstellung- und Genehmigungspraxis droht, da die Vorhaben fast überall privilegiert sind. Einziger rechtlicher Schutz für Natur und Menschen ist derzeitig die Aufstellung eines Teil-Flächennutzungsplan Windkraft ,der regeln kann, dass solche Planungen nur in Gemeindeteilen möglich sein soll, die außerhalb des Naturparks und des Landschaftsschutzgebietes liegen. Das ist dann keine Verhinderungs- sondern eine Steuerungs-Planung. Die aktuelle Planung in Zossen und einiger anderer Umfeld-Kommunen ist ein Beispiel hierfür in unserer Region- allerdings hat nach unserem Kenntnisstand nicht einzige Gemeinde des Naturpark Dahme-Heideseen einen solchen Teil-Flächennutzungsplan Windkraft aufgestellt, da es als sicher galt, dass unser Naturpark von solchen Planungen bewahrt wird. * Quellen in der Begründung und hier die Übersichtskarte vom Naturpark Dahme-Heideseen * www.dahme-heideseen-naturpark.de/fileadmin/user_upload/PDF/Dahme-Heideseen/npdh_naturparkkarte_LGB_2017.pdf
ich habe zwei Quellen genannt, die belegen , dass die Aufstellung von Windrädern im NAturpark aktuell geplant ist
Neuer Petitionstext:
anlässlich aktueller und sehr konkreter PlänePläne* zur Errichtung eines ersten riesigen Windkraftanlagen-parkes in der Gemeinde Halbe /OT Freidorf und bereits im Raum stehender weiterer solcher Ideen in
Teupitz und Bestensee/OT Pätz appellieren wir an ihre Verantwortung für den Erhalt einer lebenswerten Umwelt.
Auch ohne Inanspruchnahme von Flächen im Naturpark Dahme-Heideseen bzw. in Landschaftsschutzgebieten (LSG) - die Fläche des Naturparks Dahme-Heideseeen ist zu 96 Prozent deckungsgleich mit dem Landschaftsschutzgebiet Dahme-Heideseen - kann der (gemäß Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an
Land (WindBG)) gesetzlich festgelegte Flächenbeitragswert erreicht werden. Im Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald wird mit den dort gelisteten Windeignungsgebieten, die sich alle außerhalb des Naturparks befinden (!), ein Flächenanteil von 2,2 % erzielt. Wenn der Teilregionalplan rechtskräftig wird, dürfen auch im LSG nicht mehr ohne weiteres Flächen für WKA in Anspruch genommen werden. Bis dahin können jedoch Jahre vergehen und so lange planen Projektentwickler weiter in unseren Landschaftsschutzgebieten, da es eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes im Juli 2022 es ihnen nun ermöglicht. Die durch den Regionalplan gedachte Steuerungswirkung der Windenergie wird damit konterkariert.
Landschaftsschutzgebiete sind großflächige Gebiete die u.a. aufgrund ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit per Verordnung geschützt sind. Sie dienen der Erhaltung einer Kulturlandschaft und haben eine besondere Bedeutung für die Erholung der Menschen. Auch sollen sie bedrohten Arten ein Refugium darstellen. Das Landschaftsschutzgebiet „Dahme-Heideseen“ soll gemäß seiner Verordnung (§ 3 Nr. 2 d) einen „umfassenden und großräumigen Schutzes unerschlossener Landschaftsräume für bestandsbedrohte Arten großer Arealansprüche, insbesondere der Vorkommen seltener Greifvögel und Schreitvögel sowie weiterer störungsempfindlicher Arten“ gewährleisten.
Windkraftanlagen sind wegen der enormen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und des hohen Konfliktpotentials, die sie für viele Vogelarten und Fledermäuse bergen, im Naturpark generell auszuschließen. Zumal die gesetzlich verankerten Schutzbereiche der windkraftsensiblen Vogelarten gemäß Anlage 1 zum § 45b BNatSchG aus fachlicher Sicht für einige Arten wie den Seeadler als nicht ausreichend angesehen werden (Im Vergleich zu früheren Reglungen wurden die Schutzbereiche erheblich reduziert!). Aufgrund des Seenreichtums des Naturparks Dahme-Heideseen sind See-und Fischadler hier nicht selten. Die einzelnen Naturschutz-und FFH-Gebiete im Naturpark sind in ihrer Ausdehnung nur wenige Kilometer groß. Solche Gebiete frei zuhalten von Windkraftanlagen reicht für den Schutz von gefährdeten Greifvogelarten nicht aus. Mittelfristig würde die Errichtung von Windkraftanlagen an mehreren Standorten im Naturpark den Bestand dieser Greifvögel beeinträchtigen. Antikollisionssysteme wie IdentiFlight kommen nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft und Technik nur für den Rotmilan in Frage (Anlage 1 Abschnitt 2 BNatSchG)
Sowohl wir Menschen als auch zahlreiche Arten benötigen große Landschaftsräume die frei sind von technischen Anlagen. Die Ausweisung von Windeignungsgebieten muss auf eine Weise erfolgen, dass zwischen diesen Gebieten große Ausgleichsflächen entstehen können.
Möglicherweise ist noch nicht allen Entscheidungsträgern innerhalb unserer Naturparkregion bewusst, dass bis zum Wirksamwerden des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald, eine von Kommunen nahezu unbeeinflussbare Antragstellung- und Genehmigungspraxis droht, da die Vorhaben fast überall privilegiert sind. Einziger rechtlicher Schutz für Natur und Menschen ist derzeitig die Aufstellung eines Teil-Flächennutzungsplan Windkraft ,der regeln kann, dass solche Planungen nur in Gemeindeteilen möglich sein soll, die außerhalb des Naturparks und des Landschaftsschutzgebietes liegen. Das ist dann keine Verhinderungs- sondern eine Steuerungs-Planung. Die aktuelle Planung in Zossen und einiger anderer Umfeld-Kommunen ist ein Beispiel hierfür in unserer Region- allerdings hat nach unserem Kenntnisstand nicht einzige Gemeinde des Naturpark Dahme-Heideseen einen solchen Teil-Flächennutzungsplan Windkraft aufgestellt, da es als sicher galt, dass unser Naturpark von solchen Planungen bewahrt wird. * Quellen in der Begründung
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 9 (9 in Dahme-Spreewald - Damna-Błota)