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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Präsidenten des Niedersächsischen Landtages
In Niedersachsen wird derzeit ein Gesetz gegen das Tragen von religiösen Symbolen für Richter/innen, Staatsanwältinnen und Rechtsreferendar/innen (für diese eingeschränkt) verabschiedet.
Der Entwurf lautet:
„Wer in einer Verhandlung oder bei einer anderen Amtshandlung, bei deren Wahrnehmung Beteiligte, Zeuginnen oder Zeugen, Sachverständige oder Zuhörerinnen oder Zuhörer anwesend sind, ihr oder ihm obliegende oder übertragene richterliche oder staatsanwaltliche Aufgaben wahrnimmt, darf keine sichtbaren Symbole oder Kleidungsstücke tragen, die eine religiöse, weltanschauliche oder politische Überzeugung zum Ausdruck bringen.“
Zwar sind von diesem Gesetz auch Kruzifix-Ketten und Kippa betroffen, jedoch betonte die niedersächsische Justizministerin Havliza, dass Grund für die gesetzliche Regelung Rechtsreferendarinnen mit Kopftuch gewesen seien. Man habe daher mit diesem Gesetz eine Grundentscheidung treffen wollen. Damit stellt das Gesetz faktisch ein Kopftuchverbot dar.
Begründung
Dieses Gesetz ist verfassungswidrig. Es verletzt in nicht zu rechtfertigender Weise die Religionsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 Grungesetz) und die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz) der kopftuchtragenden Juristinnen. Zudem verstößt das Gesetz gegen das staatliche Diskriminierungsverbot (Art. 3 Abs. 1, 3 Grundgesetz).
1. Rechtsreferendar/innen
Rechtsreferendar/innen dürfen in der Zivilrechtsstation an einem Gericht schon jetzt nur in wenigen Fällen überhaupt auf der Richterbank sitzen, geschweige denn Verhandlungen leiten. Sitzungsvertretungen in der Staatsanwaltschaft, welche Kern der Ausbildung in der Station sind, sind gänzlich verwehrt. Es entsteht somit eine Ausbildung zweiter Klasse. § 6 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAG) bestimmt, dass die Ausbildung das Ziel hat, „die Referendarinnen und Referendare mit den richterlichen und staatsanwaltlichen (...) Aufgaben vertraut zu machen“. Jedoch wird dies nicht gelingen, wenn Referendarinnen nur Akten bearbeiten und im Zuschauerraum sitzen dürfen.
2. Richterinnen und Staatsanwältinnen
Obwohl es weder in Niedersachsen noch in einem anderen Bundesland eine kopftuchtragende Bewerberin zum Richteramt bzw. für die Staatsanwaltschaft gibt, möchte der Niedersächsische Landtag hierfür ein Gesetz beschließen.
Das Gesetz verstößt gegen Grundrechte von kopftuchtragenden Juristinnen und ist – faktisch – nur auf muslimische Frauen anwendbar. Seit je gibt es keine Bewerber/innen, die mit Kreuz, Kippa oder Turban Richter/innen oder Staatsanwältinnen werden möchten. Auch im Rechtsreferendariat ist von keinem anderen Fall die Rede.
Auch verstößt das Gesetz nicht gegen das staatliche Neutralitätsgebot, da diese daran zu bemessen ist, ob Richter/innen und Staatsanwält/innen in Ihren Äußerungen und in Ihrer Entscheidung neutral sind. Denn gänzlich neutral kann ein Mensch nicht sein.
3. Zusammenfassung
Deutschland ist ein pluralistisches Land und dies sollte sich auch in der Justiz zeigen. Sei es, dass man auf eine Rechtsreferendarin mit Kopftuch neben der vorsitzenden Richterin auf der Richterbank stößt oder ein Richter mit Kippa über Ansprüche aus einem Verkehrsunfall entscheidet. Das Gesetz kennt Maßnahmen (z. B. Befangenheitsanträge), die bei tatsächlichem Verstoß gegen die religiöse Neutralitätspflicht einen ausreichenden Schutz darstellen.
Unterschreibt diese Petition und verbreitet diese in diversen (sozialen) Netzwerken! #KeinKopftuchverbotInNds
Weiterführende Hinweise:
https://verfassungsblog.de/der-anschein-der-neutralitaet-als-schuetzenswertes-verfassungsgut/
https://verfassungsblog.de/rechtsreferendarin-mit-kopftuch-rosa-parks-im-zuschauerraum-des-gerichts/
https://verfassungsblog.de/entweder-robe-oder-kopftuch-glaeserne-decke-fuer-muslimische-frauen/
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Petition gestartet:
16.09.2019
Petition endet:
15.11.2019
Region:
Niedersachsen
Kategorie:
Bürgerrechte
Debatte
Ich find es unfair wenn die muslimisches Mädchen ihre Entscheidung für den zukünftige Berufsleben abhängig vom Tragen ein Kopftuch ist
Der Staat ist weltanschaulich neutral . Richterinnen und Richter und Staatsanwälte sind Repräsentanten dieses Staates und sollten sich folgerichtig auch in ihrem äußeren Erscheinungsbild neutral geben.