20 Unterschriften
Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen
Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Dienste, die psychotherapeutische Behandlung vermitteln, sind selbst für Personen mit äußerst geringem Einkommen in unverminderter Höhe kostenpflichtig, sodaß die Inanspruchnahme dieser Dienste unmöglich ist. Diese Petition hat das Ziel, eine rechtliche Härtefallregelung zu initiieren. Zu diesem Zweck wird der Deutsche Bundestag ersucht, den Rahmen des SGB V entsprechend zu erweitern. Konkret ist eine Klausel aufzunehmen, die den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zwingend veranlasst, oben genannte Kosten, die, wie die bereits durch die GKV übernommenen probatorischen Sitzungen, aus der Vorbereitung einer Psychotherapie entstehen, in die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Durchführung der Psychotherapie aufzunehmen. Der Nachweis der finanziellen Bedürftigkeit, auch der näheren Angehörigen, soll als Bedingung des Rechtsanspruchs gelten. Ferner soll dieser davon abhängen, daß Angehörige, die finanziell nicht bedürftig sind, aus Gründen, die in der Art, Ursache oder Schwere der zu behandelnden Erkrankung liegen, nicht zur Kostenübernahme herangezogen werden können.
Begründung
Es liegt eine dringend zu schließende Lücke in der gesetzlichen Ausgestaltung des Sozialstaatsprinzips (Art. 20 GG) vor. Wird diese nicht geschlossen, drohen noch höhere Kosten für das Gesundheitssystem. Auf der anderen Seite dürfte die Übernahme der Vermittlungskosten durch die Öffentliche Hand einen vergleichsweise geringen finanziellen Aufwand bedeuten. Der gesundheitliche Nutzen einer solchen Härtefallregelung liegt auf der Hand. Auch aus der Perspektive der Teilhabe psychisch Kranker an der medizinischen Versorgung scheint die Dringlichkeit dieser Petition offenkundig. Da eine Psychotherapie und ihre Vorbereitung der Gesundheit unmittelbar dienen, ist die GKV der zuständige Kostenträger.
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herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
11.12.2020
Petition endet:
10.12.2021
Region:
Deutschland
Kategorie:
Gesundheit
Neuigkeiten
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Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 28.12.2020Sehr geehrte Damen und Herren,
es scheint nicht zu erwarten, daß diese Petition im vorgesehenen Zeitraum die erforderliche Unterstützerzahl erreicht. Daher wird sie zurückgezogen. -
Änderungen an der Petition
am 15.12.2020
Debatte
Diese Kosten sollten übernommen werden, weil erstens Psychotherapie (im Vergleich zu einer Immobilie) kein Luxus ist und zweitens der Bedarf so dringend sein kann, daß der Dienst genutzt werden muß, um lange Wartezeiten zu vermeiden.
Dienste, die eine Psychotherapie vermitteln? Das sind so etwas wie Makler, warum also sollten diese Kosten übernommen werden?