15.12.2020, 08:27
Es wurde die Dringlichkeit des Änderungsbedarfes weiter präzisiert, ohne die Petition substantiell zu verändern.
Neuer Petitionstext: Dienste, die psychotherapeutische Behandlung vermitteln, sind selbst für Personen mit äußerst geringem Einkommen in einem Rahmen unverminderter Höhe kostenpflichtig, der sodaß die Inanspruchnahme dieser Dienste unmöglich macht. ist. Diese Petition hat das Ziel, eine rechtliche Härtefallregelung zu initiieren. Zu diesem Zweck wird der Deutsche Bundestag ersucht, den Rahmen des SGB V entsprechend zu erweitern. Konkret ist eine Klausel aufzunehmen, die den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zwingend veranlasst, oben genannte Kosten, die, wie die bereits durch die GKV übernommenen probatorischen Sitzungen, aus der Vorbereitung einer Psychotherapie entstehen, in die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Durchführung der Psychotherapie aufzunehmen. Der Nachweis der finanziellen Bedürftigkeit, auch der näheren Angehörigen, soll als Bedingung des Rechtsanspruchs gelten. Ferner soll dieser davon abhängen, daß Angehörige, die finanziell nicht bedürftig sind, aus Gründen, die in der Art, Ursache oder Schwere der zu behandelnden Erkrankung liegen, nicht zur Kostenübernahme herangezogen werden können.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 15 (15 in Deutschland)