Familie

Trennungs-Kinder brauchen beide Eltern gleichermaßen!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

1.565 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1.565 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

25.12.2016, 13:52

www.archeviva.com/ex-richter-fahsel-kollegen-und-staatsanwaelte-schlicht-kriminell/

Frank Fahsel war Richter am Landgericht in Stuttgart. Am 09. April 2008 schrieb er – nach seiner Pensionierung (!) – einen Leserbrief in der Süddeutschen Zeitung, der massive Vorwürfe gegen frühere Kollegen erhob. Er lastete denen „ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen an.

Wörtlich schrieb Fahsel: „Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht ‚kriminell‘ nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt („unantastbar“), weil sie per Ordre de Mufti (Anm.: „auf Weisung von Oben“) gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen“.



18.12.2016, 22:46

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Neuer Petitionstext: Das Wechselmodell (Zeitanteile von 30:70 bis 50:50) soll eingeführt werden, wenn zumindest ein Elternteil dies will und die beiden Elternteile nahe genug beieinander leben, sowie sie dies beruflich umsetzen könnten.
Auch darf der Staat gerne darüber nachdenken, nicht nur sowas den Unterhaltsvorschuß zu finanzieren, sondern vor allem ZEIT MIT DEN KINDERN finanziell zu fördern. Denn eigentlich sollen Elternteile nicht Unterhalt zahlen müssen, sondern Zeit mit den Kindern verbringen (dürfen)...

Wenn es möglich ist, daß
1) das Kind von jedem der beiden Eltern aus zum Kindergarten oder zur Schule kommen kann und
2) jeder der beiden Elternteile durch Flexibilität der Arbeitszeit das Wechselmodell darstellen kann
dann darf es keine Möglichkeit mehr geben, sich ohne Folgen dauerhaft gegen den Wunsch eines Elternteiles nach dem Wechselmodell zu stellen.
Dazu reicht ein Elternteil den Antrag auf Wechselmodell bei Gericht ein. Stellt sich der andere Elternteil dann gegen das Wechselmodell, so muß er mit Konsequenzen rechnen.
Die Folge für den das Wechselmodell ablehnenden Elternteil müssen sein:
1) kein Anspruch mehr auf Auszahlung / Anrechnung des Kindergeldes
2) kein Anspruch mehr auf Kinderfreibetrag
Führen diese Maßnahmen nicht innerhalb von 1 Jahr dazu, das Wechselmodell freiwillig einzuführen, muß die Folge sein daß ab dann
a) der Umgang wechselnd festgelegt ist, also das Wechselmodell erzwungen wird, oder alternativ
b) der Lebensmittelpunkt der Kinder zu dem Elternteil verlagert wird, der ursprünglich das Wechselmodell beantragt hatte, da er gemeinsame Elternschaft fördern will.
Zudem besteht dann weiterhin kein Anspruch auf Kindergeld / Kinderfreibetrag für den das Wechselmodell ablehnenden Elternteil.










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