1.565 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Das Residenzmodell trennt Kinder von einem ihrer Elternteile und muß deshalb die Ausnahme sein! Das Residenzmodell wird auch gegen den Willen von Elternteilen gerichtlich angeordnet. Das darf nicht sein:
Die Zeiten, in denen Kinder von Eltern durch staatliche Organe getrennt wurden, zählt zu den dunkelsten der deutschen Geschichte, aber diese Zeit lebt im gerichtlich angeordneten Residenzmodell bis heute bei uns weiter!
Das Wechselmodell soll eingeführt werden, wenn zumindest ein Elternteil dies will und die beiden Elternteile nahe genug beieinander leben, sowie sie dies beruflich umsetzen könnten.
Auch darf der Staat gerne darüber nachdenken, nicht nur sowas wie den Unterhaltsvorschuß zu finanzieren, sondern vor allem ZEIT MIT DEN KINDERN finanziell zu fördern. Denn eigentlich sollen Elternteile nicht Unterhalt zahlen müssen, sondern Zeit mit den Kindern verbringen (dürfen)...
Wenn es möglich ist, daß 1) das Kind von jedem der beiden Eltern aus zum Kindergarten oder zur Schule kommen kann und 2) jeder der beiden Elternteile durch Flexibilität der Arbeitszeit das Wechselmodell darstellen kann dann darf es keine Möglichkeit mehr geben, sich ohne Folgen gegen den Wunsch eines Elternteiles nach dem Wechselmodell zu stellen.
Begründung
Es gibt in Deutschland 2,7 Millionen Alleinerziehende. Berücksichtigt man, daß darunter auch Witwen / Witwer sind, aber auch 1,4 Kinder pro Alleinerziehenden, so leben in Deutschland bisher noch über 3 Millionen Kinder im Residenzmodell, sehen einen Elternteil also nur selten! https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Datenreport/Downloads/Datenreport2016Kap2.pdf?__blob=publicationFile
Daß Kinder für ihre Entwicklung beide Eltern gleichermaßen benötigen, stellt niemand mehr in Frage. Die Wissenschaft tut dies seit Jahrzenten nicht mehr und weist nur noch die negativen Folgen nach für den Fall, daß man sich nicht daran hält.
Daß ein Wechselmodell gewisse organisatorische Voraussetzungen benötigt, wird hier berücksichtigt. Entfernung bzw. Zeit sind die Kriterien für ein Wechselmodell.
Daß ein Wechselmodell ein besonderes Maß an Kommunikation oder Kooperation benötigt, widerlegt sich durch Nachfrage bei welchem Vorfall ganz konkret etwas in einem Wechselmodell schlechter laufen würde, als es dies in einem von den selben Eltern geführten Residenzmodell täte. Auch wären Unterschiede im Vergleich zu den Vorteilen des Wechselmodelles vernachlässigbar.
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herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
17.11.2016
Petition endet:
16.11.2017
Region:
Deutschland
Kategorie:
Familie
Neuigkeiten
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Petition wurde nicht eingereicht
am 17.11.2018Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Thema VERFAHRENSBEISTÄNDE
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Vielleicht hat jemand von Ihnen schon mal etwas "seltsame" Erfahrungen mit einem Verfahrensbeistand gemacht. Um dies zu verhindern, sollen VBs gewissen Anforderungen erfüllen und Nachweise erbringen, wie auch die Gutachter dies inzwischen tun müssen.
Unter diesem Link können Sie dafür mitzeichnen (oder auch dort kommentieren) :
epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2017/_07/_16/Petition_72654.html
Vielen Dank
Frank Möhle -
Änderungen an der Petition
am 18.06.2017
Debatte
Seid über einem Jahr habe ich meine Tochter zu unrecht nicht gesehen. Im Gerichtssaal äusserte sich das Jugendamt, es sei KEINE ENTFREMDUNG entstanden und auch bestünde keine Entfremdungsgefahr mit Spätschäden. Sie spielen den Ball der Mutter zu, die das Kind-Vater-Verhältnis zerstören will, mit allen Mitteln. Das kann doch nicht rechtens sein?! Das Kind möchte seit Anbeginn den Vater sehen und hat ihn lieb, dies wird allerdings mit vorgeschobenen Vorwürfen, die rechtlich widerlegt sind, von Seiten der Mutter und des Jugendamtes beugkottiert. Das nenne ich KINDERKLAU und reine Zerstörungswut.
Ich befürworte das Wechselmodell als Standard, halte aber die Petition für ungeschickt. Es wird versucht, die Verständigung und Vereinbarung der Eltern irgendwie justiziabel zu machen. Wer sich ernsthaft mit der Situation im Familienrecht befasst, muss zu folgender Prioritäten-Liste kommen: 1. automatisch gemeinsame Sorge ab Vaterschaftsanerkennung 2. nach Trennung automatisch Wechselmodell 3. nur auf begründeten Antrag Abweichung vom Wechselmodell 4. striktes Einhalten der Verfahrensordnung ...