Familie

Trennungs-Kinder brauchen beide Eltern gleichermaßen!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

1.565 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1.565 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Das Residenzmodell trennt Kinder von einem ihrer Elternteile und muß deshalb die Ausnahme sein! Das Residenzmodell wird auch gegen den Willen von Elternteilen gerichtlich angeordnet. Das darf nicht sein:

Die Zeiten, in denen Kinder von Eltern durch staatliche Organe getrennt wurden, zählt zu den dunkelsten der deutschen Geschichte, aber diese Zeit lebt im gerichtlich angeordneten Residenzmodell bis heute bei uns weiter!

Das Wechselmodell soll eingeführt werden, wenn zumindest ein Elternteil dies will und die beiden Elternteile nahe genug beieinander leben, sowie sie dies beruflich umsetzen könnten.

Auch darf der Staat gerne darüber nachdenken, nicht nur sowas wie den Unterhaltsvorschuß zu finanzieren, sondern vor allem ZEIT MIT DEN KINDERN finanziell zu fördern. Denn eigentlich sollen Elternteile nicht Unterhalt zahlen müssen, sondern Zeit mit den Kindern verbringen (dürfen)...

Wenn es möglich ist, daß 1) das Kind von jedem der beiden Eltern aus zum Kindergarten oder zur Schule kommen kann und 2) jeder der beiden Elternteile durch Flexibilität der Arbeitszeit das Wechselmodell darstellen kann dann darf es keine Möglichkeit mehr geben, sich ohne Folgen gegen den Wunsch eines Elternteiles nach dem Wechselmodell zu stellen.

Begründung

Es gibt in Deutschland 2,7 Millionen Alleinerziehende. Berücksichtigt man, daß darunter auch Witwen / Witwer sind, aber auch 1,4 Kinder pro Alleinerziehenden, so leben in Deutschland bisher noch über 3 Millionen Kinder im Residenzmodell, sehen einen Elternteil also nur selten! https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Datenreport/Downloads/Datenreport2016Kap2.pdf?__blob=publicationFile

Daß Kinder für ihre Entwicklung beide Eltern gleichermaßen benötigen, stellt niemand mehr in Frage. Die Wissenschaft tut dies seit Jahrzenten nicht mehr und weist nur noch die negativen Folgen nach für den Fall, daß man sich nicht daran hält.

Daß ein Wechselmodell gewisse organisatorische Voraussetzungen benötigt, wird hier berücksichtigt. Entfernung bzw. Zeit sind die Kriterien für ein Wechselmodell.

Daß ein Wechselmodell ein besonderes Maß an Kommunikation oder Kooperation benötigt, widerlegt sich durch Nachfrage bei welchem Vorfall ganz konkret etwas in einem Wechselmodell schlechter laufen würde, als es dies in einem von den selben Eltern geführten Residenzmodell täte. Auch wären Unterschiede im Vergleich zu den Vorteilen des Wechselmodelles vernachlässigbar.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 17.11.2016
Petition endet: 16.11.2017
Region: Deutschland
Kategorie: Familie

Neuigkeiten

Seid über einem Jahr habe ich meine Tochter zu unrecht nicht gesehen. Im Gerichtssaal äusserte sich das Jugendamt, es sei KEINE ENTFREMDUNG entstanden und auch bestünde keine Entfremdungsgefahr mit Spätschäden. Sie spielen den Ball der Mutter zu, die das Kind-Vater-Verhältnis zerstören will, mit allen Mitteln. Das kann doch nicht rechtens sein?! Das Kind möchte seit Anbeginn den Vater sehen und hat ihn lieb, dies wird allerdings mit vorgeschobenen Vorwürfen, die rechtlich widerlegt sind, von Seiten der Mutter und des Jugendamtes beugkottiert. Das nenne ich KINDERKLAU und reine Zerstörungswut.

Ich befürworte das Wechselmodell als Standard, halte aber die Petition für ungeschickt. Es wird versucht, die Verständigung und Vereinbarung der Eltern irgendwie justiziabel zu machen. Wer sich ernsthaft mit der Situation im Familienrecht befasst, muss zu folgender Prioritäten-Liste kommen: 1. automatisch gemeinsame Sorge ab Vaterschaftsanerkennung 2. nach Trennung automatisch Wechselmodell 3. nur auf begründeten Antrag Abweichung vom Wechselmodell 4. striktes Einhalten der Verfahrensordnung ...

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