14.01.2017, 12:31
Elternverhalten in Bezug auf Kindeswohl seit 2014 messbar.
www.kimiss.uni-tuebingen.de/de/2014rating.html
12.01.2017, 11:00
normalhier
11.01.2017, 23:37
Ist so
10.01.2017, 18:38
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Neuer Petitionstext: Das Residenzmodell trennt Kinder von einem ihrer Elternteile und muß deshalb die Ausnahme sein! Das Residenzmodell wird auch gegen den Willen von Elternteilen gerichtlich angeordnet. Das darf nicht sein:
Die Zeiten, in denen Kinder von Eltern durch staatliche Organe getrennt wurden, zählt zu den dunkelsten der deutschen Geschichte, aber diese Zeit lebt im gerichtlich angeordneten Residenzmodell bis heute bei uns weiter!
Das Wechselmodell soll eingeführt werden, wenn zumindest ein Elternteil dies will und die beiden Elternteile nahe genug beieinander leben, sowie sie dies beruflich umsetzen könnten.
Auch darf der Staat gerne darüber nachdenken, nicht nur sowas wie den Unterhaltsvorschuß zu finanzieren, sondern vor allem ZEIT MIT DEN KINDERN finanziell zu fördern. Denn eigentlich sollen Elternteile nicht Unterhalt zahlen müssen, sondern Zeit mit den Kindern verbringen (dürfen)...
Wenn es möglich ist, daß
1) das Kind von jedem der beiden Eltern aus zum Kindergarten oder zur Schule kommen kann und
2) jeder der beiden Elternteile durch Flexibilität der Arbeitszeit das Wechselmodell darstellen kann
dann darf es keine Möglichkeit mehr geben, sich ohne Folgen gegen den Wunsch eines Elternteiles nach dem Wechselmodell zu stellen.
10.01.2017, 18:34
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Neuer Titel: Verbot des Residenzmodells
Trennungs-Kinder brauchen beide Eltern gleichermaßen!
Neuer Sammlungszeitraum: 1 Jahr
10.01.2017, 11:22
Hallo Familiengericht
10.01.2017, 10:27
Deutschland halt... Hat sich nicht viel geändert seit 1945
09.01.2017, 11:06
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Neuer Petitionstext: Das Residenzmodell trennt Kinder von einem ihrer Elternteile und muß deshalb die Ausnahme sein! Das Residenzmodell wird auch gegen den Willen von Elternteilen gerichtlich angeordnet. Das darf nicht sein:
Die Zeiten, in denen Kinder von Eltern durch staatliche Organe getrennt wurden, zählt zu den dunkelsten der deutschen Geschichte, aber diese Zeit lebt im gerichtlich angeordneten Residenzmodell bis heute bei uns weiter!
Das Wechselmodell (Zeitanteile von 30:70 bis 50:50) soll eingeführt werden, wenn zumindest ein Elternteil dies will und die beiden Elternteile nahe genug beieinander leben, sowie sie dies beruflich umsetzen könnten.
Auch darf der Staat gerne darüber nachdenken, nicht nur sowas den Unterhaltsvorschuß zu finanzieren, sondern vor allem ZEIT MIT DEN KINDERN finanziell zu fördern. Denn eigentlich sollen Elternteile nicht Unterhalt zahlen müssen, sondern Zeit mit den Kindern verbringen (dürfen)...
Wenn es möglich ist, daß
1) das Kind von jedem der beiden Eltern aus zum Kindergarten oder zur Schule kommen kann und
2) jeder der beiden Elternteile durch Flexibilität der Arbeitszeit das Wechselmodell darstellen kann
dann darf es keine Möglichkeit mehr geben, sich ohne Folgen gegen den Wunsch eines Elternteiles nach dem Wechselmodell zu stellen.
09.01.2017, 10:57
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Neuer Titel: Wechselmodell > JETZT < Weil die Bedürfnisse der Kinder nicht verhandelbar sind!
Verbot des Residenzmodells
Neuer Petitionstext: Das Residenzmodell trennt Kinder von einem ihrer Elternteile und muß deshalb die Ausnahme sein! Das Residenzmodell wird auch gegen den Willen von Elternteilen gerichtlich angeordnet. Das darf nicht sein:
Die Zeiten, in denen Kinder von Eltern durch staatliche Organe getrennt wurden, zählt zu den dunkelsten der deutschen Geschichte, aber diese Zeit lebt im gerichtlich angeordneten Residenzmodell bis heute bei uns weiter!
Das Wechselmodell (Zeitanteile von 30:70 bis 50:50) soll eingeführt werden, wenn zumindest ein Elternteil dies will und die beiden Elternteile nahe genug beieinander leben, sowie sie dies beruflich umsetzen könnten.
Auch darf der Staat gerne darüber nachdenken, nicht nur sowas den Unterhaltsvorschuß zu finanzieren, sondern vor allem ZEIT MIT DEN KINDERN finanziell zu fördern. Denn eigentlich sollen Elternteile nicht Unterhalt zahlen müssen, sondern Zeit mit den Kindern verbringen (dürfen)...
Wenn es möglich ist, daß
1) das Kind von jedem der beiden Eltern aus zum Kindergarten oder zur Schule kommen kann und
2) jeder der beiden Elternteile durch Flexibilität der Arbeitszeit das Wechselmodell darstellen kann
dann darf es keine Möglichkeit mehr geben, sich ohne Folgen dauerhaft gegen den Wunsch eines Elternteiles nach dem Wechselmodell zu stellen.
Dazu reicht ein Elternteil den Antrag auf Wechselmodell bei Gericht ein. Stellt sich der andere Elternteil dann gegen das Wechselmodell, so muß er mit Konsequenzen rechnen.
Die Folge für den das Wechselmodell ablehnenden Elternteil müssen sein:
1) kein Anspruch mehr auf Auszahlung / Anrechnung des Kindergeldes
2) kein Anspruch mehr auf Kinderfreibetrag
Führen diese Maßnahmen nicht innerhalb von 1 Jahr dazu, das Wechselmodell freiwillig einzuführen, muß die Folge sein daß ab dann
a) der Umgang wechselnd festgelegt ist, also das Wechselmodell erzwungen wird, oder alternativ
b) der Lebensmittelpunkt der Kinder zu dem Elternteil verlagert wird, der ursprünglich das Wechselmodell beantragt hatte, da er gemeinsame Elternschaft fördern will.
Zudem besteht dann weiterhin kein Anspruch auf Kindergeld / Kinderfreibetrag für den das Wechselmodell ablehnenden Elternteil.
09.01.2017, 09:33
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