09.01.2017, 11:06
.
Neuer Petitionstext: Das Residenzmodell trennt Kinder von einem ihrer Elternteile und muß deshalb die Ausnahme sein! Das Residenzmodell wird auch gegen den Willen von Elternteilen gerichtlich angeordnet. Das darf nicht sein:
Die Zeiten, in denen Kinder von Eltern durch staatliche Organe getrennt wurden, zählt zu den dunkelsten der deutschen Geschichte, aber diese Zeit lebt im gerichtlich angeordneten Residenzmodell bis heute bei uns weiter!
Das Wechselmodell (Zeitanteile von 30:70 bis 50:50) soll eingeführt werden, wenn zumindest ein Elternteil dies will und die beiden Elternteile nahe genug beieinander leben, sowie sie dies beruflich umsetzen könnten.
Auch darf der Staat gerne darüber nachdenken, nicht nur sowas den Unterhaltsvorschuß zu finanzieren, sondern vor allem ZEIT MIT DEN KINDERN finanziell zu fördern. Denn eigentlich sollen Elternteile nicht Unterhalt zahlen müssen, sondern Zeit mit den Kindern verbringen (dürfen)...
Wenn es möglich ist, daß
1) das Kind von jedem der beiden Eltern aus zum Kindergarten oder zur Schule kommen kann und
2) jeder der beiden Elternteile durch Flexibilität der Arbeitszeit das Wechselmodell darstellen kann
dann darf es keine Möglichkeit mehr geben, sich ohne Folgen gegen den Wunsch eines Elternteiles nach dem Wechselmodell zu stellen.