05.05.2021, 14:13
Quellenhinweise: Die Demonstrationen in Berlin Anfang des Jahres waren durch das Verwaltungsgericht Berlin genehmigt worden, wurden dann aber trotzdem aufgelöst.
Richter Dettmer, Weimar: www.tagesspiegel.de/politik/nach-umstrittenem-masken-urteil-hausdurchsuchung-bei-weimarer-familienrichter/27135294.html
Neue Begründung:
Die verfassungsrechtlich fragwürdigen bis eindeutig verfassungswidrigen Bestimmungen, die auf dieser "Feststellung" und dem IfSG beruhen, haben dazu geführt, dass unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung faktisch außer Kraft gesetzt wurde. Das Grundgesetz erlaubt keine Notstandsgesetzgebung - egal aus welchem Grund.
Bürger- und Menschenrechte werden an das Bestehen von unspezifischen Tests geknüpft; die Versammlungsfreiheit wird über das vom Grundgesetz zugelassene Maß hinaus beschränkt; richterlich genehmigte Demonstrationen werden unter dem Vorwand von "Hygienevorschriften" aufgelöst;aufgelöst (Anti-Corona Demos in Berlin) Richter, die nicht regierungskonforme Entscheidungen fällen, werden verfolgt.verfolgt (Weimar).
Die Bundesregierung - und in ihrem Gefolge die Landesregierungen - überschreiten ihre verfassungsmäßigen Kompetenzen in einem Ausmaß, von dem wir alle gehofft haben, das es nach dem Zusammenbruch von 3. Reich und DDR niemals wieder eintreten könnte.
Unter den gegenwärtigen Verhältnissen kann nur der Bundestag dieser Situation ein Ende setzen, indem er die "epidemisch Lage von nationaler Tragweite" beendet.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 11 (11 in Deutschland)