16.03.2022, 13:01
openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.
Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.
Mit besten Grüßen,
das Team von openPetition
09.05.2021, 23:24
Danke an alle, die die Petition bis jetzt unterstützt haben. Ich bitte Sie alle, die Petition weiter zu verbreiten. Sei es als Link über Social Media, als Hinweis an Freunde und Bekannte oder über Listen und Abrisszettel, die auf der Seite heruntergeladen werden können. Je mehr Unterstützer zusammenkommen, um so größer ist die Chance, etwas zu erreichen.
Danke Uwe Stark
06.05.2021, 11:41
Sehr geehrte Unterstützende,
die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.
Wir bedanken uns für Ihr Engagement!
Ihr openPetition-Team
05.05.2021, 15:02
Ich konnte auf die Schnelle eine Quelle für die erst genehmigte und dann aufgelöste Demo in Berlin nicht mehr ausfindig machen und habe den Teil deswegen gelöscht.
Neue Begründung:
Die verfassungsrechtlich fragwürdigen bis eindeutig verfassungswidrigen Bestimmungen, die auf dieser "Feststellung" und dem IfSG beruhen, haben dazu geführt, dass unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung faktisch außer Kraft gesetzt wurde. Das Grundgesetz erlaubt keine Notstandsgesetzgebung - egal aus welchem Grund.
Bürger- und Menschenrechte werden an das Bestehen von unspezifischen Tests geknüpft; die Versammlungsfreiheit wird über das vom Grundgesetz zugelassene Maß hinaus beschränkt; richterlich genehmigte Demonstrationen werden unter dem Vorwand von "Hygienevorschriften" aufgelöst (Anti-Corona Demos in Berlin, August 2020) Richter, die nicht regierungskonforme Entscheidungen fällen, werden verfolgt (Weimar).
Die Bundesregierung - und in ihrem Gefolge die Landesregierungen - überschreiten ihre verfassungsmäßigen Kompetenzen in einem Ausmaß, von dem wir alle gehofft haben, das es nach dem Zusammenbruch von 3. Reich und DDR niemals wieder eintreten könnte.
Unter den gegenwärtigen Verhältnissen kann nur der Bundestag dieser Situation ein Ende setzen, indem er die "epidemisch Lage von nationaler Tragweite" beendet.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 11 (11 in Deutschland)
05.05.2021, 14:43
Quellenverlinkung zu den beanstandeten Teilen der Begründung
Neue Begründung:
Die verfassungsrechtlich fragwürdigen bis eindeutig verfassungswidrigen Bestimmungen, die auf dieser "Feststellung" und dem IfSG beruhen, haben dazu geführt, dass unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung faktisch außer Kraft gesetzt wurde. Das Grundgesetz erlaubt keine Notstandsgesetzgebung - egal aus welchem Grund.
Bürger- und Menschenrechte werden an das Bestehen von unspezifischen Tests geknüpft; die Versammlungsfreiheit wird über das vom Grundgesetz zugelassene Maß hinaus beschränkt; richterlich genehmigte Demonstrationen werden unter dem Vorwand von "Hygienevorschriften" aufgelöst (Anti-Corona Demos in Berlin) Berlin, August 2020) Richter, die nicht regierungskonforme Entscheidungen fällen, werden verfolgt (Weimar).
Die Bundesregierung - und in ihrem Gefolge die Landesregierungen - überschreiten ihre verfassungsmäßigen Kompetenzen in einem Ausmaß, von dem wir alle gehofft haben, das es nach dem Zusammenbruch von 3. Reich und DDR niemals wieder eintreten könnte.
Unter den gegenwärtigen Verhältnissen kann nur der Bundestag dieser Situation ein Ende setzen, indem er die "epidemisch Lage von nationaler Tragweite" beendet.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 11 (11 in Deutschland)
05.05.2021, 14:13
Quellenhinweise: Die Demonstrationen in Berlin Anfang des Jahres waren durch das Verwaltungsgericht Berlin genehmigt worden, wurden dann aber trotzdem aufgelöst.
Richter Dettmer, Weimar: www.tagesspiegel.de/politik/nach-umstrittenem-masken-urteil-hausdurchsuchung-bei-weimarer-familienrichter/27135294.html
Neue Begründung:
Die verfassungsrechtlich fragwürdigen bis eindeutig verfassungswidrigen Bestimmungen, die auf dieser "Feststellung" und dem IfSG beruhen, haben dazu geführt, dass unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung faktisch außer Kraft gesetzt wurde. Das Grundgesetz erlaubt keine Notstandsgesetzgebung - egal aus welchem Grund.
Bürger- und Menschenrechte werden an das Bestehen von unspezifischen Tests geknüpft; die Versammlungsfreiheit wird über das vom Grundgesetz zugelassene Maß hinaus beschränkt; richterlich genehmigte Demonstrationen werden unter dem Vorwand von "Hygienevorschriften" aufgelöst;aufgelöst (Anti-Corona Demos in Berlin) Richter, die nicht regierungskonforme Entscheidungen fällen, werden verfolgt.verfolgt (Weimar).
Die Bundesregierung - und in ihrem Gefolge die Landesregierungen - überschreiten ihre verfassungsmäßigen Kompetenzen in einem Ausmaß, von dem wir alle gehofft haben, das es nach dem Zusammenbruch von 3. Reich und DDR niemals wieder eintreten könnte.
Unter den gegenwärtigen Verhältnissen kann nur der Bundestag dieser Situation ein Ende setzen, indem er die "epidemisch Lage von nationaler Tragweite" beendet.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 11 (11 in Deutschland)
05.05.2021, 13:57
Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:
Diese Petition steht im Konflikt mit Punkt 1.4 der Nutzungsbedingungen für zulässige Petitionen.
Bitte Quellen (Link/URL) für folgende Aussagen ergänzen: "richterlich genehmigte Demonstrationen werden unter dem Vorwand von "Hygienevorschriften" aufgelöst; Richter, die nicht regierungskonforme Entscheidungen fällen, werden verfolgt"
04.05.2021, 23:10
Die Laufzeit wurde um einen Monat verlängert, um mehr Zeit für Aktionen zu haben.
Neues Zeichnungsende: 01.08.2021
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 10 (10 in Deutschland)