Region: Sachsen

Zurück auf Los - Strukturreform der Sächsischen Kirchenleitung stoppen - neu anfangen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landessynode der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens

8.518 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

8.518 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

14.01.2019, 00:01

"Gott spricht: Meinen Bogen habe ich gesetzt in die Wolken; der soll das Zeichen sein zwischen mir und der Erde." 1. Mose 9,13

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schwestern und Brüder,

mit dem aktuellen Monatsspruch grüßen wir als Initiativgruppe Sie ganz herzlich. Das ist und bleibt das Entscheidende: unser Gott ist da und hält seine Zusagen auch im neuen Jahr. Das soll in jeder Gemeinde verkündigt werden.

In vielen Gemeinden wird bei der Umsetzung der Strukturvorgaben deutlich, daß es so nicht funktioniert. Wenn Sie sich daran beteiligen wollen, die Landessynode noch einmal auf Ihre Situation hinzweisen, dann schreiben Sie bitte an zurueckauflos(at)web.de. Wir haben noch kreative Ideen.

Am 26.1.19 wählt die Landessynode einen neuen Präsidenten des Landeskirchenamtes. Weil es leider keine öffentliche Kandidatenvorstellung wie vor der Bischofswahl gibt, haben wir den vier Kandidaten Fragen gestellt. Freundlicherweise haben uns alle geantwortet. Und das beste: Alle sind bereit, nach einer gewonnen Wahl mit uns zu sprechen. Wer an diesem Gespräch teilnehmen möchte, schreibe bitte an ebenfalls an zurueckauflos(at)web.de.

Als erstes kommt Herr Hans-Vollbach zu Wort:

1. Wie erklären Sie sich den großen Widerstand der Gemeindebasis gegen die Strukturreform?
Den Umfang des Widerstandes kann ich nicht ermessen.
Meiner Meinung nach sorgen sich viele Menschen um die Zukunft der Landeskirche. Sie befürchten den Verlust von Identität, der örtlichen Verankerung von Kirche und noch weiter zunehmende Kirchenaustritte. Natürlich bringt eine Verbindung zu größeren Einheiten auch Veränderungen mit sich, die man nicht immer möchte. Wenn weniger Hauptamtliche im Verkündigungsdienst tätig sind, verringert sich auch die Zahl der Ansprechpartner. Es wird zudem die Gefahr der Überlastung der Ehrenamtlichen gesehen werden. Sicher gibt es auch noch weitere Gründe. Wir haben als ehrenamtliche und hauptamtliche Kirchenglieder aber eben auch die Verpflichtung, auf die sich verändernden Rahmenbedingungen (Mitgliederentwicklung, Finanzentwicklung usw.) tatsächlich zu reagieren.

2. Wie stehen Sie zu der Möglichkeit des LKA, Gemeinden gegen ihren Willen zu Strukturmaßnahmen zu zwingen?
Nach § 1 Abs. 1 des Kirchgemeindestrukturgesetzes besteht zunächst eine Verpflichtung jeder Kirchgemeinde, die strukturellen Veränderungen im Rahmen der geltenden Struktur- und Stellenplanung ihres Kirchenbezirkes so vorzunehmen, dass die Erfüllung ihrer Aufgaben gewährleistet bleibt. Die Grundlage der Planungen in den Kirchenbezirken sind die dazu gefassten Synodalbeschlüsse.
§ 1 Absatz 7 des Gesetzes stellt die Verordnung einer Strukturmaßnahme aber noch unter weitere Bedingungen. Die Verordnung ist daher das letzte Mittel, wenn zuvor alle anderen Lösungsansätze scheiterten und keine Einigung erzielt wurde. Ähnliche Vorschriften gibt es auch in anderen Landeskirchen. Die Norm hat daher aus meiner Sicht ihre Berechtigung. Allen Beteiligten sollten aber im Konfliktfall beweisen wollen, dass sie eigentlich gar nicht nötig ist.

3. Befürworten Sie unsere Forderung, die Strukturmaßnahmen auszusetzen und mit einem „Runden Tisch“ die Probleme auf Augenhöhe mit den Gemeinden zu klären?
Wenn wir gemeinsam unseren kirchlichen Auftrag erfüllen wollen (egal in welcher Landeskirche), müssen wir gegenseitig die den einzelnen Organen zugewiesenen Kompetenzen ernst nehmen, beachten und korrekt zu Stande gekommene Entscheidungen mittragen und mitumsetzen. Die Vorlage der Kirchenleitung wurde im Frühjahr 2017 durch die Synode aufgrund der zahlreichen Eingaben nicht beschlossen. Stattdessen wurde ein Diskussionsprozess gestartet, auf der nachfolgenden Synodaltagung über Alternativmodelle gesprochen und dann im Frühjahr 2018 über die teilweise modifizierte Vorlage beschlossen. Auf der letzten Synodaltagung wurde die Bitte an das LKA beschlossen, bei der Genehmigung der bis Anfang 2020/21 zu bildenden Strukturen Flexibilität einzuräumen. Die Synode hat die Sorgen und Probleme der Gemeinden mit der Umsetzung der Strukturreform nach meiner Wahrnehmung also im Blick. Daher ist ein Aussetzen aus meiner Sicht keine Lösung.

4. Sind Sie bereit, nach einer erfolgreichen Wahl einer Einladung zu einem Gespräch mit uns zu folgen?
Ja, gerne.


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