29.07.2019, 18:47
Fehlerkorrektur und Wegfall des Vergleiches mit MUC
Neuer Petitionstext: Sehr geehrter Herr Egerter
Wir, die Unterzeichnenden sind Cockpit- und Kabinencrews der Lufthansa AG, stationiert in Frankfurt, wohnen aber allesamt nicht in der Region, sondern müssen zu unseren Diensten immer mit dem Flugzeug an- und abreisen.
Unsere Petition richtet sich nun an Sie, da Sie die Hoheit über die Zugänge zum Terminal haben. Ganz konkret wünschen wir uns 2 zwei Änderungen. Sie würden uns erhebliche Erleichterungen bringen, nach Hause zu kommen, ohne das dass gesetzliche Bestimmungen übertreten werden.
1. Betreten des Terminals über die Fluggastbrücke
Wenn wir on-duty in Frankfurt ankommen, dürfen wir nicht, wie unsere Gäste Gäste, über die Fluggastbrücke ins das Terminal gehen, betreten, obwohl wir dort die Passkontrolle passieren und somit offiziell einreisen und auch noch durch eine Zollstation gehen würden. Eigentlich die gleiche Prozedur die wir sie auch auf der Basis bei der Creweinreise machen. Zudem würden wir, wenn wir aus einem Nicht-Schengen Land kommen, auch noch eine Sicherheitskontrolle durchlaufen. Da wir beim Verlassen des Flugzeuges ja im Besitz einer gültigen Bordkarte sind, wie alle unsere Transitgäste auch, sehen wir auch da keinen Unterschied und möchten Sie bitten, die starre Regelung noch einmal zu überdenken. Für uns würde es häufig bedeuten, dass wir nach einem langen Flug einen früheren Anschluß oder Anschluss bekommen, oft auch überhaupt noch den letzten Flug nach Hause bekommen erreichen oder auch nur lange Wege umgehen.
1. Passieren 2. Passieren der Crewkontrollen
Wenn wir von der Lufthansa Basis zu unsere unseren Abfluggates gehen, müssen wir die ganz normalen Passagierkontrollen nutzen. Es ist uns verboten, die Crewkontrollen zu passieren. Hier hoffen wir auf ihr Verständnis, denn das würde für uns zu einer erheblichen Erleichterung führen. Wir wissen, dass die Flüge von Frankfurt nach Hause ein unser Privatvergnügen sind, doch machen finden diese nur statt, damit wir sie nur dazu, unseren Dienst auszuführen. ausüben können. Wenn Sie dieses Privileg nun nicht allgemein für Airliner öffnen möchten, so denken Sie doch bitte darüber nach, ob Sie es vielleicht zumindest Kollegen in Uniform und/oder mit einem bestimmten Buchungsstatus gestatten.
Neue Begründung: Wir hoffen, Sie können unsere Bewegründe nachvollziehen. Unter Umständen werfen Sie mal einen Blick nach München, dort sind diese Themen bereits gelebte Praxis. nachvollziehen
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1178