Region: Hessen
Verkehr

Zugang zum Abflugbereich in FRA von privatreisenden Crews

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Resortleiter Jörg Egerter (Hessisches Ministerium für Luftverkehr, Abteilung V, Resort V4, Sicherheit im Luftverkehr)

2.686 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

2.686 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

15.08.2019, 19:27

Liebe Kolleginnen und Kollegen

Erst einmal vielen Dank für den ganzen Support und die große Unterstützung bei dieser Petition. Bei jetzt mehr als 2500 Unterschriften zeigt es sich, daß dies ein nicht zu ignorierendes Thema ist. Die Wellen schlagen teilweise sehr hoch, es gibt viele viele Kommentare, teils sehr gefühlvoll oder aber auch sachlich, einige sind positiv, andere negativ. Die Aussagen, Meinungen und Statements gehen da ziemlich weit auseinander. Einiges davon ist richtig, doch auch einiges ist falsch oder nur so halbrichtig. Leider bin ich dem auch aufgesessen.

Zu vorschnell habe ich mich von dem leiten lassen, was ich mal gelesen oder gehört habe. So richtig verifiziert habe ich das alles leider nicht. Das werfe ich mir vor und muß ich mir auch vorwerfen lassen. So habe ich in meiner ursprünglichen Fassung auf das Verfahren in München verwiesen. Prompt haben mich einige von Euch angeschrieben, zu Recht. Die Situation ist dort anders und sie hatten Angst, daß sie ihre Privilegien verlieren. Ich hätte mich da besser informieren müssen, denn das Letzte was ich will, ist das es schlimmer wird.

Wie ich lernen mußte, ist das Hessische Ministerium für Luftverkehr, der falsche Ansprechpartner. Für Vorgaben zur Luftsicherheit ist die EU zuständig. Die regelt dies europaweit und einheitlich mit Gesetzen und Verordnungen. Das Ministerium für Luftverkehr und die Bundespolizei haben die Aufsicht darüber und müssen die Gesetze umsetzen und überwachen. Das Gesetz unterscheidet nur zwischen zwei Personengruppen im Sicherheitsbereich, einerseits die mit Flughafenausweis und Operating-Crews, die gehen durch die Personalkontrolle, und anderseits Passagiere mit Bordkarte, die durch die Passagierkontrolle gehen. Und hier beginnt unser Problem. Die Passagierkontrolle ist unter der Herrschaft der Bundespolizei. Für die Crewkontrolle ist die Landesbehörde zuständig, die das dem Flughafen, in unserem Fall der FRAPORT, übergeben hat. Nach dem Gesetz wird in beiden mit unterschiedlichem Maß kontrolliert, was zum Beispiel jeder kennt, nur Crews dürfen Flüssigkeiten mitnehmen. Deshalb dürfen gerade Operating-Crews bei einem privaten Weiterflug nicht ohne erneute Passagierkontrolle in den Sicherheitsbereich gehen, da sie ja an der Ausgangsstation anders als Passagiere überprüft worden sind.

Und ja, es gibt bereits zugelassene Ausnahmen. Dazu gehört zum Beispiel , daß wir auf Dead Head Flügen die Crewkontrolle benutzen dürfen. Hinzu kommen noch einige geduldete Praktiken, die ich aber hier nicht öffentlich diskutieren möchte, jeder Shuttler kennt sie.

Ich höre schon die ganzen ja aber. Ich weiß nicht, wie viele Lösungen und Vorschläge ich mit den Verantwortlichen diskutiert habe. Es hilft nichts, das ganze System ist so starr, aber auch eindeutig, da wird sich nichts bewegen. Ganz im Gegenteil, die Ausnahmen und Duldungen sind nichts worauf wir uns nicht berufen können. Wir können diese auch schnell wieder verlieren. Die Aussicht auf einen, wenn vielleicht auch nur kleinen Erfolg der Petition ist, ich muß es leider so drastisch sagen, gleich null. Die Gefahr aber, die Situation eher zu verschlechtern, ist um einiges größer. Ich bin kein Spielertyp, schon gar nicht, wenn es um das Wohl vieler Kollegen geht.

Deshalb werde ich jetzt die Petition stoppen!

Die Idee war vielleicht gut, aber am Ende habe ich viele Hoffnungen geweckt, die ich jetzt leider enttäuschen muß. Seht es mir bitte nach, aber lieber jetzt die Reißleine ziehen, als wenn es zu spät ist.
Ganz wichtig ist es mir noch mal zu betonen, daß ich keinen Druck seitens der Geschäftsleitung oder von irgend jemand Anderen bekommen habe, diese Petition zu beenden.

Auch wenn alles irgendwo schon einmal steht, finde ich, ist es trotzdem ziemlich unübersichtlich, alle Grundlagen zu diesem Thema zu finden. Deshalb habe ich die dafür Verantwortlichen gebeten, dieses ganze Thema noch mal fachlich so aufzubereiten, daß es jeder noch mal sehr übersichtlich, verständlich und wo möglich, auch mit Hintergrundinformationen, versehen nachlesen kann.

Ihr glaubt gar nicht, wie groß meine Enttäuschung war, in diese Sackgasse gelaufen zu sein. Aber die Luftsicherheit für einen Flieger ist nun mal ein wichtiges Gut. Das eine oder andere mag auf den ersten Blick nicht ganz verständlich oder gar unsinnig erscheinen, die Gesetze bedeuten aber Sicherheit für uns alle, auch wenn es hier für uns Shuttler mit Umwegen und Umständen verbunden ist.


29.07.2019, 18:47

Fehlerkorrektur und Wegfall des Vergleiches mit MUC


Neuer Petitionstext: Sehr geehrter Herr Egerter
Wir, die Unterzeichnenden sind Cockpit- und Kabinencrews der Lufthansa AG, stationiert in Frankfurt, wohnen aber allesamt nicht in der Region, sondern müssen zu unseren Diensten immer mit dem Flugzeug an- und abreisen.
Unsere Petition richtet sich nun an Sie, da Sie die Hoheit über die Zugänge zum Terminal haben. Ganz konkret wünschen wir uns 2 zwei Änderungen. Sie würden uns erhebliche Erleichterungen bringen, nach Hause zu kommen, ohne das dass gesetzliche Bestimmungen übertreten werden.
1. Betreten des Terminals über die Fluggastbrücke
Wenn wir on-duty in Frankfurt ankommen, dürfen wir nicht, wie unsere Gäste Gäste, über die Fluggastbrücke ins das Terminal gehen, betreten, obwohl wir dort die Passkontrolle passieren und somit offiziell einreisen und auch noch durch eine Zollstation gehen würden. Eigentlich die gleiche Prozedur die wir sie auch auf der Basis bei der Creweinreise machen. Zudem würden wir, wenn wir aus einem Nicht-Schengen Land kommen, auch noch eine Sicherheitskontrolle durchlaufen. Da wir beim Verlassen des Flugzeuges ja im Besitz einer gültigen Bordkarte sind, wie alle unsere Transitgäste auch, sehen wir auch da keinen Unterschied und möchten Sie bitten, die starre Regelung noch einmal zu überdenken. Für uns würde es häufig bedeuten, dass wir nach einem langen Flug einen früheren Anschluß oder Anschluss bekommen, oft auch überhaupt noch den letzten Flug nach Hause bekommen erreichen oder auch nur lange Wege umgehen.
1. Passieren 2. Passieren der Crewkontrollen
Wenn wir von der Lufthansa Basis zu unsere unseren Abfluggates gehen, müssen wir die ganz normalen Passagierkontrollen nutzen. Es ist uns verboten, die Crewkontrollen zu passieren. Hier hoffen wir auf ihr Verständnis, denn das würde für uns zu einer erheblichen Erleichterung führen. Wir wissen, dass die Flüge von Frankfurt nach Hause ein unser Privatvergnügen sind, doch machen finden diese nur statt, damit wir sie nur dazu, unseren Dienst auszuführen. ausüben können. Wenn Sie dieses Privileg nun nicht allgemein für Airliner öffnen möchten, so denken Sie doch bitte darüber nach, ob Sie es vielleicht zumindest Kollegen in Uniform und/oder mit einem bestimmten Buchungsstatus gestatten.


Neue Begründung: Wir hoffen, Sie können unsere Bewegründe nachvollziehen. Unter Umständen werfen Sie mal einen Blick nach München, dort sind diese Themen bereits gelebte Praxis.
nachvollziehen

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1178


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