09.11.2018, 00:22
Der LBM Cochem hat uns mitgeteilt, dass er für unser Anliegen nicht zuständig sei. Und das obwohl die Umsetzung eines Fußgängerüberweges beim Ortstermin durch Vertreter des LBM als nicht möglich bewertet wurde und der Leiter des LBM Cochem dies im Artikel der Rhein-Zeitung vom 22.10.2018 nochmals wiederholt hat.
Warum man seitens des LBM erst jetzt erklärt, dass man der falsche Adressat für die Petition sei, nachdem man zuvor umfassend und wiederholt öffentlich Stellung dazu bezogen hat, wissen wir auch nicht. Fakt ist, dass dem auch aufgrund rechtlicher Bestimmungen tatsächlich so ist. Dies war uns leider bislang nicht bekannt.
Die Zuständigkeit liegt nun bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Kaisersesch. Das Anliegen wurde dem zuständigen Sachbearbeiter auch bereits vorgetragen und befindet sich momentan dort in der Bearbeitung.
Also: neuer Adressat, sonst ändert sich zunächst mal nichts!