Region: Fehmarn
Bauen

Wohnen in Orth auf Fehmarn auf einem Toilettenhaus. Baugenehmigung zurücknehmen.

Petition richtet sich an
Bürgermeister Jörg Weber

52 Unterschriften

6 von 350 für Quorum in Fehmarn Fehmarn

52 Unterschriften

6 von 350 für Quorum in Fehmarn Fehmarn
  1. Gestartet 09.09.2024
  2. Sammlung noch > 3 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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Neuigkeiten

23.09.2024, 20:34

Es wurden weitere Fakten und Präzisierungen hinzugefügt. Der Fall wird immer klarer.


Neue Begründung:

Orth auf Fehmarn ist als Drehort aus der Fernsehserie "Nord"Nord bei Nordwest"Nordwest" als Schwanitz bekannt.

Die Verwaltung und die Politik ermöglichen dem Investoren, der gleichzeitig langjähriger Steuerberater / Wirtschaftprüfer des Tourismusservice Fehmarn, der Hafen Orth GmbH, etc. ist,war, eine Befreiung vom Bebauungsplan 7-WF zugunsten einer Wohnung. Dies wurde vom Bauausschuss der Stadt Fehmarn am 16.07.2024 unter TOP 12 beschlossen. (stadtfehmarn.gremien.info/meeting.php?id=2024-BAU-8)

Grundsätzlich gilt gemäß § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, § 16 BOStB, dass eine gewerbliche Tätigkeit mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar ist." www.berufsrecht-handbuch.de/ii-berufsrechtlicher-teil/5-facharbeit-in-vereinbaren-taetigkeiten/51-hinweise-der-bundessteuerberaterkammer/511-allgemeine-hinweise-der-bundessteuerberaterkammer-fuer-die-ausuebung-vereinbarer-taetigkeiten

Wenn eine Investor dem Tourismusservice ein WC vermietet, so ist das nach meinem Verständnis eine gewerbliche Tätigkeit. Jedenfalls will der Investor damit Geld verdienen.

Die Stadt hat dem Investor bereits vorim ca.Juni zwei Jahren2021 ein Teilgrundstück des Hafens verkauft. Dieses Teilgrundstück ist auch Teil des Flächendenkmals. Am 28.04.2022 wurde die Änderung des Bebauungsplan durch den Bauausschuss (TOP 4) abgelehnt, dort wurde auch mündlich der Verkauf vom Investor bestätigt.

Das öffentliche WC ist im Bebauungsplan 7-WF am Parkplatz vorgesehen und dort gehört es auch hin. Weiterhin wird das Wohnhaus 7,5m hoch, wobei gem. Bebauungsplan nur eine eingeschossige Bauweise festgeschrieben ist. Auch die Ansicht der Hafenseite wird seines Charkters beraubt, indem die vorhandenen Garagen, die an Fischerschuppen erinnern, durch ein beliebiges Standardgebäude ersetzt werden.

Von einem Gewinn für Orth bzw. Schwanitz kann hier keine Rede sein. Es wird das Interesse eines einzelnen Bürgers / Investors über das Interesse der Unterzeichnenden und der Nachbarn gestellt.

Für das öffentliche WC, welches von keinem Rollstuhl über den Hafen erreicht werden kann, was am 28.04.2022 auch in der Bauausschusssitzung unstrittig war, gibt es keine öffentliche Standortanalyse. Die Surfer gehen mittlerweile lieber weiter in die Bucht Richtung Gollendorf. Für das öffentliche WC hätte der Investor auch sein "Ostseeblick"-Gebäude"Ostseeblick"-Gebäude nutzen können. Da hat er teuere Ferienwohnungen verkauft, statt das öffentliche WC zu bauen. Die Stadt hatte scheinbar auch kein Interesse dort dem Investor eine solche Auflage zu machen.

Selbst die Wohnraumschaffung ist an den Haaren herbeigezogen. Es gibt in Orth noch Gebäude, die nicht wie im Bebauungsplan ausgewiesen mit Wohnen, sondern als Lager genutzt werden. Die Presseartikel über die zweckentfremdente Nutzung von Wohnraum in Burg und die Tatenlosigkeit der Stadt sind bekannt. Da kann man keine Wohnraumknappheit, wie im Artikel zur Befreiung zum Bebauungsplan des Fehmarnschen Tagesblattes vom 19.07.2024 beschrieben, erkennen.

Der Investor besitzt eine Wohnung im "Ostseeblick"-Gebäude. Diese wird allerdings als Ferienwohnung vermietet. Eine Eigennutzung ist ohne weiteres möglich. Da braucht es keinen Neubau.

Die Nachbarn Am Hafen 6 haben in 2015 der Löschung einer Dienstbarkeit zugestimmt (Protkoll der Eigentümerversammlung liegt vor). Hierfür hat die WEG kein Geld verlangt. Als Dank wird nun den Nachbarn ein ca. 7 m hohes Gebäude mit öffentlicher Toilette vor die Nase gesetzt.

Die Beziehungen zwischen Verwaltung, Politik und Investor sind excellent. Nur so lässt sich die Ausnahme- und Sonderregelung erklären.

Wir fordern die Rücknahme der Ausnahme.



Neues Zeichnungsende: 08.03.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 32 (3 in Fehmarn)


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