23.09.2024, 20:34
Es wurden weitere Fakten und Präzisierungen hinzugefügt. Der Fall wird immer klarer.
Neue Begründung:
Orth auf Fehmarn ist als Drehort aus der Fernsehserie "Nord"Nord bei Nordwest"Nordwest" als Schwanitz bekannt.
Die Verwaltung und die Politik ermöglichen dem Investoren, der gleichzeitig langjähriger Steuerberater / Wirtschaftprüfer des Tourismusservice Fehmarn, der Hafen Orth GmbH, etc. ist,war, eine Befreiung vom Bebauungsplan 7-WF zugunsten einer Wohnung. Dies wurde vom Bauausschuss der Stadt Fehmarn am 16.07.2024 unter TOP 12 beschlossen. (stadtfehmarn.gremien.info/meeting.php?id=2024-BAU-8)
Grundsätzlich gilt gemäß § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, § 16 BOStB, dass eine gewerbliche Tätigkeit mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar ist." www.berufsrecht-handbuch.de/ii-berufsrechtlicher-teil/5-facharbeit-in-vereinbaren-taetigkeiten/51-hinweise-der-bundessteuerberaterkammer/511-allgemeine-hinweise-der-bundessteuerberaterkammer-fuer-die-ausuebung-vereinbarer-taetigkeiten
Wenn eine Investor dem Tourismusservice ein WC vermietet, so ist das nach meinem Verständnis eine gewerbliche Tätigkeit. Jedenfalls will der Investor damit Geld verdienen.
Die Stadt hat dem Investor bereits vorim ca.Juni zwei Jahren2021 ein Teilgrundstück des Hafens verkauft. Dieses Teilgrundstück ist auch Teil des Flächendenkmals. Am 28.04.2022 wurde die Änderung des Bebauungsplan durch den Bauausschuss (TOP 4) abgelehnt, dort wurde auch mündlich der Verkauf vom Investor bestätigt.
Das öffentliche WC ist im Bebauungsplan 7-WF am Parkplatz vorgesehen und dort gehört es auch hin. Weiterhin wird das Wohnhaus 7,5m hoch, wobei gem. Bebauungsplan nur eine eingeschossige Bauweise festgeschrieben ist. Auch die Ansicht der Hafenseite wird seines Charkters beraubt, indem die vorhandenen Garagen, die an Fischerschuppen erinnern, durch ein beliebiges Standardgebäude ersetzt werden.
Von einem Gewinn für Orth bzw. Schwanitz kann hier keine Rede sein. Es wird das Interesse eines einzelnen Bürgers / Investors über das Interesse der Unterzeichnenden und der Nachbarn gestellt.
Für das öffentliche WC, welches von keinem Rollstuhl über den Hafen erreicht werden kann, was am 28.04.2022 auch in der Bauausschusssitzung unstrittig war, gibt es keine öffentliche Standortanalyse. Die Surfer gehen mittlerweile lieber weiter in die Bucht Richtung Gollendorf. Für das öffentliche WC hätte der Investor auch sein "Ostseeblick"-Gebäude"Ostseeblick"-Gebäude nutzen können. Da hat er teuere Ferienwohnungen verkauft, statt das öffentliche WC zu bauen. Die Stadt hatte scheinbar auch kein Interesse dort dem Investor eine solche Auflage zu machen.
Selbst die Wohnraumschaffung ist an den Haaren herbeigezogen. Es gibt in Orth noch Gebäude, die nicht wie im Bebauungsplan ausgewiesen mit Wohnen, sondern als Lager genutzt werden. Die Presseartikel über die zweckentfremdente Nutzung von Wohnraum in Burg und die Tatenlosigkeit der Stadt sind bekannt. Da kann man keine Wohnraumknappheit, wie im Artikel zur Befreiung zum Bebauungsplan des Fehmarnschen Tagesblattes vom 19.07.2024 beschrieben, erkennen.
Der Investor besitzt eine Wohnung im "Ostseeblick"-Gebäude. Diese wird allerdings als Ferienwohnung vermietet. Eine Eigennutzung ist ohne weiteres möglich. Da braucht es keinen Neubau.
Die Nachbarn Am Hafen 6 haben in 2015 der Löschung einer Dienstbarkeit zugestimmt (Protkoll der Eigentümerversammlung liegt vor). Hierfür hat die WEG kein Geld verlangt. Als Dank wird nun den Nachbarn ein ca. 7 m hohes Gebäude mit öffentlicher Toilette vor die Nase gesetzt.
Die Beziehungen zwischen Verwaltung, Politik und Investor sind excellent. Nur so lässt sich die Ausnahme- und Sonderregelung erklären.
Wir fordern die Rücknahme der Ausnahme.
Neues Zeichnungsende: 08.03.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 32 (3 in Fehmarn)
13.09.2024, 10:25
Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:
Die Petition stand im Konflikt mit Punkt der Nutzungsbedingungen und wurde deshalb pausiert. Inzwischen wurde die Petition überarbeitet, erneut durch die Redaktion von openPetition geprüft und freigeschaltet.
13.09.2024, 10:25
Sehr geehrte Unterstützende,
die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.
Wir bedanken uns für Ihr Engagement!
Ihr openPetition-Team
12.09.2024, 19:57
Ich musste die Petition aufgrund einer Sperrung durch openpetition korrigieren und mit Quellen versehen.
Neuer Titel: Wohnen ínin SchwanitzOrth auf demToilettenhaus?Fehmarn Mitauf unseinem nicht.Toilettenhaus. Baugenehmigung zurücknehmen.
Neuer Petitionstext:
Wir wollen erreichen, dass der Bebauungsplan 7-WF umgesetzt wird und die Befreiung für das Wohnhaus mit Teilnutzung für ein öffentliches Toilettenhaus zurückgenommen wird.
Neue Begründung: Orth auf Fehmarn ist als Drehort aus der Fernsehserie "Nord bei Nordwest" als Schwanitz bekannt.
Die Verwaltung und die Politik ermöglichen dem Investoren (oder seiner Ehefrau),Investoren, der gleichzeitig Steuerberater und/oder/ Wirtschaftprüfer des Tourismusservice Fehmarn, der Hafen Orth GmbH, etc. war oder ist, eine Befreiung vom Bebauungsplan 7-WF zugunsten einer Wohnung. Dies wurde vom Bauausschuss der Stadt Fehmarn am 16.07.2024 unter TOP 12 beschlossen. (stadtfehmarn.gremien.info/meeting.php?id=2024-BAU-8)
"Grundsätzlich gilt gemäß § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, § 16 BOStB, dass eine gewerbliche Tätigkeit mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar ist." www.berufsrecht-handbuch.de/ii-berufsrechtlicher-teil/5-facharbeit-in-vereinbaren-taetigkeiten/51-hinweise-der-bundessteuerberaterkammer/511-allgemeine-hinweise-der-bundessteuerberaterkammer-fuer-die-ausuebung-vereinbarer-taetigkeiten
Wenn eine Investor dem Tourismusservice ein WC vermietet, so ist das nach meinem Verständnis eine gewerbliche Tätigkeit. Jedenfalls will der Investor damit Geld verdienen.
Die Stadt war sogar mithat dem Investor bereits vor ca. zwei Jahren beim Notar und hat ein Teilgrundstück des Hafens dem Investor verkauft. Dieses Teilgrundstück scheintist auch Teil des FlächendenkmalsFlächendenkmals. zuAm sein.28.04.2022 Istwurde dasdie schonÄnderung Vetternwirtschaftdes bzw.Bebauungsplan mitdurch demden BerufsethosBauausschuss eines(TOP Steuerberaters-4) undabgelehnt, Wirtschaftsprüfersdort vereinbar?wurde auch mündlich der Verkauf vom Investor bestätigt.
Das öffentliche WC ist im Bebauungsplan 7-WF am Parkplatz vorgesehen und dort gehört es auch hin. Weiterhin wird das Wohnhaus mahr als ein Geschoss7,5m hoch, wobei gem. Bebauungsplan nur eine eingeschossige Bauweise festgeschrieben ist. Auch die Ansicht der Hafenseite wird seines Charkters beraubt, indem die vorhandenen Garagen, die an Fischerschuppen erinnern, durch ein beliebiges Standardgebäude ersetzt werden.
Von einem Gewinn für Orth bzw. Schwanitz kann hier keine Rede sein. Es wird das Interesse eines einzelnen Bürgers / Investors über das Interesse der Unterzeichnenden und der Nachbarn gestellt.
Für das öffentliche WC, welches von keinem Rollstuhl über den Hafen erreicht werden kann, was am 28.04.2022 auch in der Bauausschusssitzung unstrittig war, gibt es keine öffentliche Standortanalyse. Die Surfer gehen mittlerweile lieber weiter in die Bucht herein.Richtung Gollendorf. Für das öffentliche WC hätte der Investor auch sein "Ostseeblick"-Gebäude nutzen können. Da hat er aber lieber teuere Ferienwohnungen verkauft, statt das öffentliche WC zu bauen. Die Stadt hatte scheinbar auch kein Interesse dort dem Investor eine solche Auflage zu machen.
Selbst die Wohnraumschaffung ist an den Haaren herbeigezogen. Es gibt in Orth noch Gebäude, die nicht wie im Bebauungsplan ausgewiesen mit Wohnen, sondern als Lager genutzt werden. Die Presseartikel über die zweckentfremdente Nutzung von Wohnraum in Burg und die Tatenlosigkeit der Stadt sind bekannt. Da kann man keine Wohnraumknappheit, wie im Artikel zur Befreiung zum Bebauungsplan des Fehmarnschen Tagesblattes vom 19.07.2024 beschrieben, erkennen.
WarumDie Beziehungen zwischen Verwaltung, Politik und Investor sind excellent. Nur so lässt sich die VerwaltungAusnahme- und PolitikSonderregelung sicherklären.
Wir vorfordern dendie KarrenRücknahme einesder InvestorsAusnahme. spannen?
Neues Zeichnungsende: 08.03.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 11 (0 in Fehmarn)
12.09.2024, 14:15
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