17.12.2024, 17:06
Mit Datum vom 16.12.2024 haben wir an alle Fraktionen des Bundestages einen gleichlautenden Antrag auf ein Referendum eingereicht.
Mit dem Referendum beantragen wir eine Referendums-Abstimmung das Volk über die Volksgesetzgebung nach Art 20 (2) GG – also Volksabstimmung – abstimmen zu lassen.
Das Schreiben
gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2024/12/Antrag-auf-Referendum.pdf
geht an alle Fraktionsvorsitzenden der im Bundestag vertretenen Parteien und an die Bundestagspräsidentin , zur Kenntnis
Wir haben ja schon angedeutet, dass das Einreichen der zugehörigen Petition keine Aussicht auf Erfolg haben wird. Man sieht das ja an anderen Petitionen dieser Gewichtung. Wir meinen, dass ein Referendum von den Bürgern beantragt, durch den Bundestag eher durchzuführen wäre. Dieser Weg wäre nach unserer Kenntnis damit erstmal beschritten.
Es ist uns klar, dass wir mit überwiegendem Widerstand der Parteien rechnen müssen, sie wollen es nicht, dass das Volk über Volksgesetzgebung mitregieren kann. Aber wir müssen trotzdem diesen Versuch wagen.
Bei Ablehnung werden wir eine Verfassungsklage beim BVG erwägen.
Anmerkung: Die Entscheidung gerade jetzt den Antrag zu stellen ist dem Umstand geschuldet, dass jetzt die Wahlkampfphase für die Bundestagswahl 2025 beginnt und eine solche Aktion durchaus in den Fraktionen aufhorchen lassen muss.