Gesundheit

Hilfe statt Hürden (und zusätzliche Bürokratie) für Patienten und Psychotherapeuten!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Gesundheitsminister Herrn Spahn

2.575 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

2.575 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 08.01.2019
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

Neuigkeiten

22.06.2017, 23:36

Dankenswerterweise hat uns eine Kollegin darauf hingewiesen, dass die Minutenangaben bei der Sprechstunde zu gering waren, wir haben dies korrigiert.
Wir wurden darauf hingewiesen, dass Herr Gröhe keinen Dr. Titel hat.
Die KV hat heute in Rundschreiben informiert, dass die Vergütungen für Akutbehandlung und Sprechstunden rückwirkend zum 1.4. angehoben werden, die entsprechende Textpassage haben wir entfernt.
Da die Petition bis jetzt nur einen Teil der Betroffenen, nämlich hauptsächlich Behandler erreicht hat, haben wir die Laufzeit der Petition verlängert.
Mit freundlicher Genehmigung von Herrn Dipl.- Psych. Werner Eberwein verweisen wir auf seine Webseite.


Neuer Petitionstext: Stopp der Strukturreform der psychotherapeutischen Versorgung vom 1.4.17
Abschaffung des Gutachterverfahrens
Bedarfsangepasste Zulassungen für Psychotherapeuten
Am 1.4.2017 änderte sich die Psychotherapielandschaft: Zum zum Nachteil für Patienten und ihren Behandlern, den ihre Behandler, die Psychotherapeuten!
Laut Strukturreform bringe die Einführung von TELEFONZEIT, SPRECHSTUNDEN und AKUTTHERAPIE AKUTBEHANDLUNG einen schnelleren Zugang zur Abklärung der Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung und eine Verkürzung der Wartezeiten.
Telefonsprechstunde
Pro volle
Telefonzeit
Jede psychotherapeutische
Praxis muss jeder Psychotherapeut 3 Stunden20 Min 200 Min. pro Woche Telefonzeiten Telefonzeit vorhalten, die nicht vergütet werden. Statt dessen kann er der Psychotherapeut (PsTh.) ein Call-Center Call- Center beauftragen, der Patient (Pat.) hat dann keinen Kontakt zum Therapeuten. direkten Kontakt. Der Therapeut PsTh. hat entweder 4 Therapiestunden Behandlungsstunden pro Woche weniger zur Verfügung oder er zahlt bei einem Call-Center beim Call- Center drauf.
Psychotherapeutische Sprechstunde
Sprechstunden
Der Therapeut PsTh. muss pro Woche mindestens 1 Sprechstunde 100 Min. für Sprechstunden zur Verfügung stellen.
Damit soll ein „zeitnaher und niederschwelliger Zugang“ des Patienten Pat. zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung ermöglicht werden.
Diese stellt eine „Zugangsvoraussetzung“ für Patienten Pat. zu einer psychotherapeutischen Behandlung dar.
In den 25/50 Minuten pro Einheit soll der Therapeut abklären PsTh. abklären, ob Psychotherapie(PT) Psychotherapie (PT) nötig ist oder eine andere Behandlungform, Behandlungsform. Er informiert über Psychotherapie PT und empfiehlt gegebenenfalls eine bestimmte Methode. Notfalls darf er den Patienten im Höchstfall 3x1 Stunde dafür einbestellen.
Bisher haben viele von uns PsTh. dafür eine der probatorischen Sitzungen genommen, damit der P. Pat. wusste, auf wen er wartet und ob es für ihn passt (ähnlich wie bei anderen Ärzten).
Mit der Bestätigung aus der Sprechstunde, aus der hervorgeht, dass eine ambulante PT indiziert ist, darf der Patient Pat. bei der Terminservicestelle der KVB Kassenärztlichen Vereinigung anrufen. Ihm wird zugesagt, dass er binnen 4 Wochen einen Therapietermin ( Termin für eine Akutbehandlung! ) - Sprechstunde oder Akutbehandlung bekommt, allerdings nicht bei einem Therapeuten PsTh. seiner Wahl -  bekommt, mit Wahl. 
Mit
der Einschränkung, dass eine gewisse Entfernung zur Praxis zumutbar ist (maximale ist: maximale Fahrzeit von 30 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln - in Verkehrsmitteln. In ländlichen Regionen sowieso schwierig laut ist das schwierig. Laut telef. Auskunft bei der Terminservicestelle ist einem Pat. eine Wegstrecke im Höchstfall bis 300 km einfach). einfach zumutbar. Fraglich, ob  ein Patient Pat. mit einer Angststörung, der kaum die eigene Wohnung verlassen kann, dies meistert.
Psychotherapeutische Akutbehandlung
Der Pat.kommt Pat. kommt zu einem Therapeuten PsTh. in Akutbehandlung, den ihm die Terminservicestelle vermittelt hat.
hat. Diese ist keine PT und als therapeutische Intervention nicht näher definiert. Es geht um eine „Entaktualisierung“, ein „Talking down“ einer akuten Problematik.
Ein Wechsel von der Akutbehandlung zur Richtlinientherapie Richtlinienpsychotherapie ist bei Bedarf möglich. Allerdings nur,wenn nur, wenn vorher zusätzliche Probatorikstunden gemacht werden, um noch 2 probatorische Stunden abgehalten werden. In diesen soll nun den – der offensichtlich nur für die PT selbst notwendigen- notwendige Beziehungsaufbau / Krankheitseinsicht zu erreichen! erreicht werden! Dann endlich darf tiefgründig gearbeitet und die PT durchgeführt werden. Nur halt verkürzt, denn jetzt werden die Akutstunden (Achtung, inhaltlich keine Psychotherapie) PT) auf das Therapiekontingent Gesamttherapiekontingent angerechnet.
Fazit :
Die Kassen sparen, Akuttherapiestunden werden schlechter bezahlt als Psychotherapiestunden!
Die Beteiligten sind verwirrt, weil die Kurzzeittherapie um die Hälfte gekürzt ist, obwohl die Akutbehandlung vorher eigentlich keine Therapie war!
Abschaffung des Gutachtenverfahrens
Psychotherapeuten
Gutachterverfahrens
PsTh.
bekommen längerfristige Therapien nur über einen Gutachter zugebilligt und das in Etappen.
Nach einer Kurzzeittherapie müssen sie zeitaufwendig einen „genehmigungspflichtigen“ Antrag stellen, zu Lasten von abzuhaltenden Therapiestunden. Dies ist einzigartig im medizinischen Bereich, kein anderer niedergelassener Arzt muss sich vor Kassen oder gleichwertigen Kollegen („Gutachtern“) permanent für die Art oder Methoden seiner Behandlungsmaßnahmen rechtfertigen. 
Fazit:
Die Gutachter profitieren ( Therapien sind anstrengender und zeitaufwendiger)
Die TKV
Techniker Krankenkasse hat schon vor Jahren bewiesen, dass Therapien ohne Gutachterverfahren nicht länger dauern als mit Gutachterverfahren. Bisher werden 90% der Gutachten positiv beschieden, also wozu der Aufwand?
Oder ist es ein Kostenregulativ für Kassen? Negativ beschiedene Gutachten sind ein riesiges Einsparpotential der Kassen Kassen, teure Therapien würden entfallen.
Ab 1.4.17 obliegt es den Kassen, für Fortsetzungstherapien Gutachter einzusetzen oder auch zu verzichten. Die Kriterien dafür sind unbekannt.
Bedarfsangepasste Zulassungen für Psychotherapeuten
Bis vor kurzem konnten im Arztregister eingetragene Psychotherapeuten PsTh. über das Kostenerstattungsverfahren PT anbieten, wenn hierfür die entsprechenden Nachweise erbracht wurden.
wurden. Diese gute Möglichkeit, einen Notstand abzufedern wurde nahezu eingefroren.
Eine Anpassung der Zulassungen an den realen Bedarf wäre sinnvoller und effektiver als die Regelung vom 1.4.17, bei der jeder Therapeut PsTh. pro Woche 3-5 Patientenstunden bis zu 6 Behandlungsstunden für Psychotherapiepatienten weniger zur Verfügung hat.
hat!


Neue Begründung: Die Strukturreform vom 1.4.17 ist zum Nachteil für Patienten schafft einen unzumutbaren und ihre Behandler, die Psychotherapeuten.
Ein unzumutbarer und unüberblickbarer
unüberblickbaren Hürdenlauf für Menschen mit psychischen Krisen oder Erkrankungen.
So läuft es seit 1.4.!
Telefonsprechstunde
1.4.:
Telefonzeit, Sprechstunde
und Akutbehandlung
Akutbehandlung:
Der P.(Patient) Pat. ruft entweder bei der Kassenärztl. Kassenärztlichen Vereinigung (KV) oder beim Therapeuten( Th.) PsTh. an, um dessen Telefonzeit zu erfahren, ( jeder Th. muss jetzt 3 Stunden20Min pro Woche vorhalten).
Diese Zeit
erfahren. Die Telefonzeit wird dem Th. PsTh. von den Kassen nicht vergütet. Der Th. Er hat die Wahl: er arbeitet mit Patienten Pat. 3 Stunden 20Min 20 Minuten pro Woche weniger und ist selbst am Apparat oder er beauftragt ein Callcenter und zahlt aus eigener Tasche ein Call- Center dafür. Für ihn so oder so eine finanzielle Einbuße.
Der P. Pat. erreicht entweder den Th.direkt PsTh. direkt oder gerät u.U. an ein Callcenter, das einen Telefonisten, der seine Fragen und Daten notiert .
Das Callcenter
notiert. Der Telefonist informiert dann wiederum den Th. PsTh. und der vereinbart mit dem P.-wenn Pat. - wenn er freie Sprechstundenkapazität hat- Kapazität hat - eine Sprechstunde, in der sein das Anliegen geklärt wird.
Hat der Th. PsTh. die Notwendigkeit einer Psychotherapie PT festgestellt, aber selbst keinen Therapieplatz frei, darf der P. Pat. mit dem einem Formblatt aus der Sprechstunde bei der Terminservicestelle der KV. KV anrufen.
Jetzt ist er offiziell psychotherapieberechtigt!!!
Bei der Terminservicestelle gibt er entweder wieder freiwillig seine Daten bekannt oder er muss auflegen. auflegen!
Er bekommt ( bekommt, nachdem die Terminservicestelle einen Therapeuten PsTh. ausfindig gemacht hat, der binnen 4 Wochen Zeit hat ) einen Th. hat, diesen genannt, zumindest für eine weitere Sprechstunde oder eine Akutbehandlung. Das ist noch keine Psychotherapie, PT, kann aber doch eine werden.
werden. Die Freiheit der Arztwahl ist allerdings nicht gegeben und der P. Pat. muss schlimmstenfalls eine Fahrt bis zu 300 km in Kauf nehmen.
Ist dies alles nicht möglich, bleibt ihm die Möglichkeit des Stationären. Das Prinzip ambulant vor stationär wird ausgehebelt!
Die Akutbehandlung kann in eine Psychotherapie PT führen. In diesem Fall müssen P. Pat. und Therapeut, PsTh., die bereits Stunden zusammen gearbeitet haben, noch nun vor Beginn der eigentlichen Psychotherapie PT probatorische Sitzungen machen. Diese dienen der sog. Passung ( ob (ob beide miteinander können) ,genauen können), der genauen Diagnose und des therapeutischen Vorgehens.
Jetzt geht die Psychotherapie los!
Nach dem bereits bis zu 12 Stunden Akutbehandlung durchgeführt wurden soll u.a. mit der Probatorik geklärt werden ob beide miteinander können und welche Diagnose vorliegt und wie therapeutisch vorzugehen ist.
Na, was ist denn da 12 Stunden lang vorher passiert ???
Patienten,
???
Menschen,
die kraftlos, antriebslos oder voll Ängsten sind, geben wahrscheinlich spätestens auf dieser Strecke auf!
Gutachter, Zulassungen, Erstattungsverfahren
Kostenerstattungsverfahren:

Kein anderer niedergelassener Arzt muss sich vor den Kassen oder gleichwertigen Kollegen („Gutachtern“) für die Art oder Methoden seiner Behandlungsmaßnahmen rechtfertigen. Psychotherapeuten PsTh. sehr wohl!
Weshalb das nachgewiesen unbegründete Misstrauen???
Die Techniker Kasse hat schon vor Jahren festgestellt, dass Therapien ohne Gutachterverfahren nicht länger dauern als mit Gutachterverfahren.
Dieses zeitaufwendige Verfahren kostet den Psychotherapeuten PsTh. viel Zeit, die besser in Behandlungen investiert wäre.
Die Kollegen Gutachter profitieren (Therapien sind anstrengender und zeitaufwendiger) und für
wäre! Für die Kassen sind scheinen Gutachten ein wunderbares Kostenregulativ! Nicht Kostenregulativ: nicht genehmigte Behandlungen verursachen keine Kosten, vor allem fällt es fällt kaum auf, weil psychisch kranke Menschen oft nicht die Kraft haben, sich zu wehren.
Seit 1.4.17 obliegt es nun den Kassen, Gutachter für weitere Therapiestunden einzusetzen oder auch zu verzichten. Aber die Therapeuten sollen auf jeden Fall trotzdem mal einen Bericht für den eventuellen Gutachter an die Wird das jetzt zugunsten der Pat. oder zu Gunsten des Etats der Kassen schreiben!
Was soll das denn???
geregelt? Wenn all die Gutachter ihre Zeit für Therapien statt für Gutachten einsetzen würden, wäre ein höheres Therapiepotential geschaffen.
Von allen Arztgruppen sind die Psychotherapeuten PsTh. beim Einkommen weit abgeschlagen am unteren Ende; dafür die bestkontrolliertesten!
Wieso
Bestkontrolliertesten!
Weshalb
spart man bei Ihnen? an bedarfsorientierten Zulassungen für PsTh.?
Weil psychisch kranke Menschen sich kaum wehren können und nicht ins gesellschaftliche Bild passen und wie Rentner und Arbeitslose die Schwächsten in der Gesellschaft sind?
Letztendlich werden damit Kliniken gefüllt, die Pat. können jedoch ob der Dauer des Aufenthaltes und der fehlenden Erprobungsmöglichkeit im Alltag nur unzureichend psychotherapeutisch versorgt werden.
Die Kliniken, die zum überwiegenden Teil Psychologen Psychotherapeuten in Ausbildung aber kaum ( teurere) approbierte psychologische Pth. für die Patienten einsetzen, und (und das oft im 400 € Arbeitsverhältnis, maximieren ihre Gewinne auf Kosten der Wehrlosesten.
Praktikumsverhältnis) einsetzen, aber kaum (teurere) approbierte psychologische PsTh. einstellen, minimieren ihr wirtschaftliches Risiko. Dient das dem Patientenwohl?
Gut ausgebildete Psychotherapeuten PsTh. bekommen keine Kassenzulassung, da es angeblich keinen Bedarf für weitere Zulassungen gibt! Das bisher gut funktionierende System des Erstattungsverfahrens Kostenerstattungsverfahrens wurde von den Kassen nahezu eingefroren.
Die letzte Erhebung über den Bedarf an Psychotherapeuten in Deutschland wurde 1999
im Zuge des Psychotherapeutengesetzes durchgeführt, vor 18 Jahren. Also im letzten Jahrtausend - soweit zur Reform?
Durch diese Reform vergrössern sich Wartezeiten weiter und die Versorgungsengpässe bleiben.
weiter!
Mehr zum Thema können Sie unter folgendem Link nachlesen:
www.werner-eberwein.de/was-veraendert-sich-fuer-die-psychotherapeuten-ab-2017/


Neuer Sammlungszeitraum: 6 Monate


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