Gesundheit

Hilfe statt Hürden (und zusätzliche Bürokratie) für Patienten und Psychotherapeuten!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Gesundheitsminister Herrn Spahn

2.575 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

2.575 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 08.01.2019
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Ich stimme der Petition in den allermeisten Punkten zu. Ich habe zusätzlich 1. eine Ergänzung und 2. eine Einschränkung: zu 1) nicht erwähnt wurde ein Mehr an "Zetteln", die uns die Strukturreform abverlangt. Selbst nach Einübung muss ich bei voller Praxis täglich wenigstes 1/2 Std. Mehraufwand für die Koordination bei sehr kurzen Blöcken rechnen. zu 2) Gut wäre grundsätzlich eine Akuttherapie-möglichkeit bei gleicher Bezahlung, und gut ist die Möglichkeit der Rezidivprophylaxe ohne Anrechnung auf Zeitbegrenzung.

Quelle:

3.3

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Petition gegen PT Richtlinie

Nicht erwähnt wird, dass durch die Sprechstunden und Akuttermine weitere zwei Therapieplätze wegfallen, es sei denn, der Psychotherapeut arbeitet 2-3 Stunden mehr in der Woche. Das wäre wenn man im Angestelltenbereich von den Mitarbeitern eine wöchentliche Arbeitszeiterhöhung von 1 , alle 4 Wochen 2 Std einführt, für weniger Geld, wobei in dieser Zeit doppelt so schnell gearbeitet werden muss. Die Weiterversorgung dieser Klienten ist auf einer exponentiell ansteigenden Stundenkalkulation aufgebaut die eine rein auf Physik beruhende Begrenzung hat. Diese Versprechungen sind nicht erfüllbar.

Quelle:

3.3

0 Gegenargumente
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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Gutachterverfahren und extrabudgetäre Bezahlung

Fast jeden nervt das Gutachterverfahren, auch mich; fast niemand weiß, dass das Gutachterverfahren diejenige Wirtschaftlichkeitsprüfung darstellt, welche die Basis unserer positiven Sonderstellung für ein festes Stundenhonorar darstellt, welches extrabudgetär von den Krankenkassen bezahlt wird. Niemand wird sich wünschen, dass wir ohne Wirtschaftlichkeitsprüfung, d.h. ohne Gutachterverfahren wieder (wie in früheren Zeiten) intrabudgetär und damit frei floatend wie allen anderen KV-Mitglieder bezahlt werden. Das Gutachterverfahren ist die Basis der Honorar-positiven Gerichtsurteile seit 1999.

Quelle: bvvp

2.1

1 Gegenargument
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