07.04.2024, 14:54
Notwendige Ergänzungen wurden hinzugefügt
Neuer Petitionstext:
Einführung des eigenständigen und vollständig integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) zur Sicherung des juristischen Nachwuchses und der betroffenen Bundesländer als juristische Ausbildungsstandorte
Wir fordern die Einführung des vollständig integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) an allen Juristischen Fakultäten. Die Leistungen aus der Zwischenprüfung, den großen Scheinen, den Praktika und den Schwerpunktbereichen aus dem klassischen Jura-Studium mit dem Ziel "Erstes Juristisches Staatsexamen" sollen dabei unbeschränkt anerkannt werden. Auch an den jeweiligen Universitäten nicht vorhandene Schwerpunktbereiche aus anderen Universitäten sollen anerkannt werden. Der Bachelor of Laws soll auch eigenständig angeboten werden, sodass eine Einschreibung im Studiengang "Rechtwissenschaften (Staatsexamen)" nicht notwendig ist. Die Leistungen aus den Examens-Klausurenkursen im klassischen Jurastudium sollen digital gespeichert werden und ebenso mit ECTS-Punkten verwertet werden, was schon an der Leuphana Universität in Lüneburg die Praxis ist. Dafür soll auch ein integrierter Master geschaffen werden. Ebenso sollen Härtefallklauseln geschaffen werden.
Die iur.reform-Studie zeigt, dass die juristische Ausbildung reformbedürftig ist. Im Rahmen dieser Studie stimmten 71% aller befragten Personen für die Einführung des integrierten LL.B.. Nur 20% stimmten dagegen. Die klare Mehrheit möchte also die Einführung des integrierten LL.B.. In der Absolventenbefragung sprachen sich sogar 89% der Befragten für die Einführung des vollständig integrierten LL.B. aus. Auch die Mehrheit der Praktiker*innen spricht sich für diesen LL.B. aus.
Die Landesjustizprüfungsämter kommen von Jahr zu Jahr auf neue Ideen, die Examina zu erschweren. Beispielsweise ist hierbei die Streichung der Ruhe-Tage zwischen den Examensklausuren anzuführen.
Jedes Jahr fallen etwa 30% der Studierenden durch das Erste Juristische Examen. Einige andere brechen das Studium kurz vor dem Examen ab. Nach dem 10. Semester brechen etwa 25% der Studierenden ihr Jura-Studium ohne einen Abschluss ab.
Deswegen fordern wir die Einführung des vollständig integrierten LL.B. an allen bayerischen Universitäten.
Die meisten im Examen durchgefallenen Studierenden schreiben nach dem 14. Semester ihren Examens-Letztversuch. Deshalb soll eine maximale Studienzeit wie beispielsweise eine von 12 Semestern im klassischen Jura-Studium der Immatrikulation im LL.B. nicht eingeführt werden.entgegenstehen. Auch die endgültig im Ersten juristischen Examen Gescheiterten sollen sich im Nachhinein im integrierten LL.B. einschreiben können.
Der integrierte LL.B. ist marktfähig und soll den Absolvent*Innen den Quereinstieg u.a. in den Rechtspflegerberuf, bei dem gerade ein Fachkräftemangel herrscht, den Einstieg in andere Berufe in der Verwaltung, in der Legal-Tech-Branche oder im Backoffice in Kanzleien ermöglichen. So wurde auch im Landtag in NRW argumentiert.
Ebenso sollen die Studierenden damit wissenschaftlich publizieren können und auch einen Master, etwa in Wirtschaftsrecht, Legal Tech oder Kriminologie absolvieren können.
Die Universitäten in Nordrhein-Westphalen, Potsdam, Berlin, die Bucerius Law School, Leuphana Universität in Lüneburg, Universität Trier, Saar Universität, Europa Universität in Frankfurt an der Oder haben diesen LL.B. eingeführt. Die Universitäten Heidelberg, Marburg, Göttingen, Bremen und Leipzig arbeiten an der Einführung des LL.B.'s. An diesen Universitäten wird dieses Humankapital nicht mehr aus dem Fenster hinausgeworfen. Auch im Landtag in Sachsen wurde der Einführung des integrierten LL.B.'s mehrheitlich zugestimmt.
Nachdem die meisten Bundesländer und einige sogar renommierte Universitäten, wie die Freie Universität Berlin oder die Bucerius Law School, den vollständig integrierten LL.B. eingeführt haben und nun den Wettbewerb führen, verlieren fortan die bayerischen Universitäten den Wettbewerb.
Die Einführung des vollständig integrierten Bachelor of Laws wird unter anderem von folgenden Organisationen gefordert:
Dem hessischen Justizministerium
Der Vereinigung der Wirtschaftsjuristinnen und -juristen e.V.
Der Rechtswissenschaftlichen Landesfachschaft Bayern
Dem Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V.
Der Fachschaft Jura der Ludwig-Maximilians-Universität in München
Dem Bündnis zur Reform der juristischen Ausbildung e.V.
Den Unterzeichner*innen des Hamburger Protokolls
#LLB
#integrierter-Bachelor
Bitte diese Petition teilen!
Diese Petition wird bei Behörden aller Bundesländer eingereicht.
Mehr Informationen auf:
fachschaftjuramuenchen.de/integrierter-bachelor-of-law/
oder
oder
rlfbayern.de/integration-eines-bachelors-of-laws-an-den-bayerischen-universitaeten/
oder
Neue Begründung:
Der LL.B. soll allen Studierenden dienen. Jedoch sind Studienabbrecher und endgültig im Examen gescheiterte Studierende besonders auf ihn angewiesen. Die endgültig durchgefallenen Studierenden schreiben ihren Letztversuch meistens ab dem 13. Semester (6,5 Jahre). Danach haben sie nur das Abitur in der Hand und das trotz des Jahre langen harten Studiums. Der Einstieg in einen Job gestaltet sich danach als besonders schwierig. 100 Job-Absagen sind dann plötzlich die Regel.
Die endgültig durchgefallenen Studierenden können ihre Studienzeit im Rahmen der Rentenversicherung mangels Studienabschluss nicht als Ausbildungszeit anrechnen lassen. Deshalb verkürzt sich zudem deren Rente. Insofern besteht für die Studierenden wieder eine Härte.
Während der Pandemie mit den Bibliotheksschließungen und der verfassungswidrigen Ausgangssperre sind auch leistungsfähige Studierende aus dem System gefallen, haben das Erste Juristische Staats-Examen endgültig nicht bestanden. Der LL.BLL.B. soll auch die Folgen der Pandemie wiedergutmachen.
Unter Jura-Studierenden gibt es besonders viele mit chronischen psychischen Erkrankungen, wie bspw. Depressionen, was die Selbstmordwahrscheinlichkeit wesentlich erhöht. Durch die Corona-Maßnahmen, wie zB. soziale Isolation durch Kontaktverbote, Sportverbote, usw. wurden die psychischen Erkrankungen und Störungen verstärkt. Der LL.B. würde verhindern, dass Studierende sich selbst etwas antun und die Gesundheit der Studierenden schützen.
Zu Zeiten Kurt Tucholskys konnten Jura-Studierende statt das Erste Examen zu schreiben, promovieren. Diese Möglichkeit wurde mit der Zeit abgeschafft. Kurt Tucholsky selbst hat genau das getan und promoviert, ohne das Erste Staatsexamen zu schreiben. Die Abschaffung dieser früheren Abschlussmöglichkeit muss kompensiert werden.
Außerdem ist auch in der Juristerei der Fachkräftemangel zu spüren. In immer mehr Anzeigen suchen Arbeitgebende nach Fachkräften mit einem LL.B.-Abschluss. Auch hier würde der integrierte LL.B. abhelfen.
Hinzuzufügen ist, dass die in drei bis vier Jahren Vollzeitstudium erfolgreich absolvierten großen Scheine, Zwischenprüfung und Schwerpunktklausuren eine Würdigung verdienen. 30-50 % der Studienanfänger schaffen das nicht. Viele bestehen die Zwischenprüfung nicht oder scheitern an den großen Scheinen oder brechen das Studium wegen der Schwere des Studiums ab. Die Studierenden müssen gut sein, um das Erste Juristische Staatsexamen überhaupt zu bestehen. Wieso sollen dann nicht auch mittelmäßige Studierende mit einem Bachelor-Abschluss gewürdigt werden?
Bachelor-Abschlüsse anderer Studienrichtungen umfassen 180 ECTS, während Jura-Studierende bis zum Ersten Examen Leistungen im Umfang von 240 ECTS erbringen. Es ergibt deshalb keinen Sinn, dass die Jura-Studierenden nach so vielen bestandenen Klausuren leerausgehen, während in leichteren Studiengängen den anderen Studierenden Abschlüsse verliehen werden.
Übrigens würde der LL.B. Studierenden die Angst vor dem Staatsexamen nehmen, sodass sie in den Examens-Klausuren nicht wegen Angststörungen, Panickattacken, Blackouts unnötig Punkte verlieren. Die Studierenden würden das Examen in Ruhe schreiben, sodass das Examen die während der Examensvorbereitung erbrachten Leistungen besser wiederspiegeln würde, und nicht wie momentan auch eine Angstmessprüfung wäre. Insofern gibt der LL.B. den Studierenden auch Sicherheit.
Nach dem endgültigen Scheitern fallen die Studierenden in ein psychisches Loch. Das Selbstbewusstsein ist am Boden. So entstehen wieder psychische Erkrankungen und bereits bestehende Erkrankungen werden verstärkt. Diesem Dilemma muss endlich ein Ende gesetzt werden.
Hinzu kommt der volkswirtschaftliche Schaden von über 100.000 €. Der Staat hat viel Geld in die Ausbildung der Jura-Studierenden investiert. Diese wurden durch Steuergelder finanziert. Ohne einen Abschluss schadet sich der Staat deswegen auch selbst. Wenn die gescheiterten Studierenden später Sozialhilfe, und ähnliches empfangen, dann zahlen das wieder Steuerzahlende.
Überdies haben die Universitäten in anderen Bundesländern den integrierten LL.B. mittlerweile eingeführt. Dazu zählen die Universitäten in Nordrhein-Westfahlen, die Universitäten Trier, Potsdam, Viadrina und auch renommierte Universitäten wie die Humboldt Universität, die Freie Universität Berlin und die Bucerius Law School. Es ist ungerecht, dass Studierende an bayerischen Universitäten keinen LL.B. erhalten. Die Universitäten ohne den LL.B. verlieren gerade den Wettbewerb.
Neues Zeichnungsende: 07.07.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 136 (97 in Bayern)