Bildung

Winterferien für Schleswig-Holstein

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Schleswig-Holsteinischen Landtag Petitionsausschuss

6.382 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

6.382 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

12.11.2019, 00:10

Liebe Unterzeichner des offenen Briefes an die Bildungsministerin, liebe Unterstützer von Winterferien in SH,

am Sonnabend hat mich die Antwort des Bildungsministeriums auf den offenen Brief erreicht. Die Kurzfassung lautet: Man würde würde ja gerne den Kindern aus „familienpolitischer Sicht“ eine Pause gönnen, aber leider sprechen „zwingende schulorganisatorische Gründe“ dagegen.

Mit diesen Argumenten wurde schon im letzten Jahr das Bildungsministerium in der Bergedorfer Zeitung vom 6.3.2018 zitiert: "Fix ist: Die Weihnachtsferien gehen immer bis zum 6. Januar, die Frühjahrsferien sind an Ostern zu binden. Und zwischen Schulzeit und Ferien müssen mindestens sechs Wochen liegen."

Auf meine Nachfrage, woher diese Regeln stammen, erhielt ich bzgl. des 6. Januars folgende interessante Antwort: "Die Kirche bat bei der letzten Anhörung, dass die Winterferien bis zum 06.01. (Heilige drei Könige) gehen sollten. Dem Wunsch sind wir nachgekommen." Interessant ist diese Antwort daher, weil anscheinend Bitten der Kirche wesentlich unkomplizierter nachgekommen wird als den Sorgen und Wünschen von über 6000 Eltern, Kindern und Lehrern. Aber wir werden leider nicht einmal angehört.

Meine Nachfrage nach der Grundlage der 6-Wochen-Regel Mindestunterrichtsdauer blieb damals leider unbeantwortet. Auch in der aktuellen Antwort wird diese zwar erwähnt, aber die sich sofort aufdrängende Frage bleibt ungeklärt: Warum müssen sich andere Bundesländer, in denen es Winterferien gibt, nicht an diese Regel halten? In MV und Bayern bspw. beträgt die Unterrichtszeit zwischen den Ferien teilweise sogar weniger als 5 Wochen. Und ein kurzer Blick in den Ferienkalender hat ergeben, dass bis 2023 einwöchige Winterferien in SH sogar unter Beibehaltung dieser 6-Wochen-Regeln möglich wären. Es müsste stellenweise lediglich auf den 6. Januar bzw. einzelne (!) Tage vor den Osterferien verzichtet werden.

Ich werde in den nächsten Tagen beim Ministerium nachfragen, wie dieser Wiederspruch zu erklären ist und halte Sie hierzu auf dem Laufenden.

Herzliche Grüße
Volker Barthel


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