Energie

Windkraftausbaustopp für den Kreis Dithmarschen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landesregierung+Landesplanung+Petitionsausschuss Land Schleswig-Holstein

253 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

09.03.2020, 21:07

Windkraftausbaustopp für den Kreis Dithmarschen

Die rote Linie ist längst überschritten, darum keine weiteren Windkraftanlagen und keine weiteren Windvorranggebiete für den Kreis Dithmarschen, 6% der Fläche und fast 1000 Anlagen – es reicht – die Raumbedeutung liegt bei über 40%.
Der 3te Planentwurf für den Regionalplan Wind liegt auf dem Tisch.
Für Dithmarschen soll es noch einmal eine Vielzahl von neuen Flächen und Windkraftanlagen geben. Genug ist genug. Es ist festzustellen, dass Abwägungskriterien die gestern noch galten heute keine Kraft mehr haben. Abgelehnte Potentialflächen - ausargumentiert und von der Landesplanung bestätigt - werden plötzlich zu Windvorranggebieten, man kann nur noch stauen über die Willkür des Umgangs mit der Abwägung und den Kriterien.

Altanlagen und alte Windeignungsflächen werden nicht berücksichtigt, der Flächenanteil in Dithmarschen beträgt in Summe weit über 6% der Fläche.

Nach wie vor bleibt der charakteristische Landschaftsraum kein Tabu.

Investor Interessen sind kein Abwägungskriterium, werden aber angewendet.
Es erfolgt mehr und mehr eine Abriegelung des Biotopverbundes - hier Vogelzug, Nahrungshabitate, Schlafstätten - und des Austausches von der Nordseeküste ins Binnenland, auch jetzt im Bereich Meldorfer Bucht, Speicherkoog und Neufeld-Kundensee.
Das Abwägungskriterium Riegelbildung und Umzingelung wird kaum noch berücksichtigt oder abgewogen - hier Menschenschutz

Avifaunistische Gutachten sind bis zu 5 Jahre alt, das kann nicht gültig sein.
Die Naturschutzfachlichen Belange sind auf ein Minimum herunter gebrochen worden.
Die 1000m werden im Innenbereich in Dithmarschen fast gar nicht eingehalten.
Die Freihaltung von bereits vollkommen überbelasteten Räumen bleibt unberücksichtigt.
Das politische Votum des Kreises Dithmarschen bleibt unberücksichtigt.

Raumbedeutung:

Die neusten Windkraftanlagen sind 200m hoch und haben eine Leistung von 4,5 bis 6 MW, das entspricht nicht den Referenzanlagen von 150m und 3,2MW, die für die Planung zu Grunde gelegt worden sind und werden, die Raumbedeutung dieser neuen Anlagen ist exorbitant höher, sie belasten die Planungsräume um ein Vielfaches mehr.

Flächenziel und Umzingelung:
Sämtliche Planungen beruhen auf einer Windenergie-Referenzanlage von 150 Meter Gesamthöhe und 3,2 MW Leistung. Tatsächlich sind die Anlagen, die sich derzeit im Genehmigungsverfahren befinden jedoch im Mittel ca. 180m hoch und verfügen über eine Leistung im Mittel von 4,5 MW. Das heißt eine 10 GW Gesamtleitung lässt sich mit viel weniger Anlagen realisieren, die technischen Entwicklung der Gegenwart zeigt und Zukunft wird noch viel mehr zeigen, dass das Ziel mit wesentlich weniger Fläche realisiert werden kann. Das sogenannte 2% Flächenziel, welches sich aus den Abwägungen heraus verifiziert wackelt damit. Weiterhin erhöht sich der Prüfradius für die Umzingelungswirkung bei höheren WKA (150m Anlage 2250m, 180m Anlage 2700m, 200m Anlage 3000m). Diese Abwägung erfolgt nicht.
Flächenmindestgröße und Grenzlinien:
Wesentliches Ziel der Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergie ist eine räumliche Steuerung und Konzentration von Standorten für WKA. Um die Konzentrationswirkung zu erreichen, werden Flächen, auf denen eine Errichtung von mindestens drei WKA nicht möglich ist, grundsätzlich ausgeschlossen. Diese Grundsatzentscheidung ist über ein weiches Tabu im Kriterienkatalog normiert. Anhand der Referenzanlage ergibt sich eine rechnerische Mindestgröße für Vorranggebiete von 15 Hektar. Da aber Wirklichkeit und die Grundlage der Planung differieren, ist eine Mindestgröße von 15 ha viel zu klein, da steht dann eine 200m Anlage und keine 2 te oder 3 te ist möglich. Würde das Berücksichtigung finden, dann gäbe es eine Vielzahl von Kleinstflächen gar nicht, was weniger Wildwuchs zu Gute käme. Um dem dann rein planungsrechtlich wieder entgegen zu wirken, fasst man einfach diese Kleinstflächen zu Großen dazugehörig zusammen, so entgeht die Landesplanung dann dem Problem der Mindestbebauung und so werden Infrastrukturelle Grenzlinien obsolet.
Diese Infrastrukturelle Grenzlinien werden überschritten, eigentlich ist es ein Fachbegriff, den jeder Regionalplaner kennen sollte, man hat den Eindruck, die der Landesplanung dieses Bundeslandes kennen diesen nicht.
Die Planung kommt fast einem neuen Lotteriespiel gleich, denn es scheint sich kaum um eine echte und planvolle Abwägung zu handeln, sondern vielmehr und ein Folgen von Investor Wünschen oder der Ideologie des politischen Ausbauzieles in der Fläche und in der Leistung.

Schall:

Der Lärmschutz nach dem neuen Interimsverfahren ist noch lange nicht bei allen Bestandsanlagen überprüft, dennoch sollen neue WKA (180m und 200m hoch) genehmigt werden, sind diese erst einmal gebaut, dann ist das Status.
Die Lärmbelastung ist ohne dies extrem hoch und die Menschen ertragen bei Tag und insbesondere bei Nacht unzulässig hohe Lärmbeschallung durch Windkraftanlagen in ihrer unmittelbaren Umgebung.
Der Infraschall


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