24.03.2024, 10:10
Eine Vorlage für die Stellungnahme ggü. der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen wurde in der Beschreibung ergänzt. Es muss nur die eigene Adresse ergänzt sowie das Schreiben abgezeichnet werden. Danach per Email bis zum 25.04.2024 an teilplan.wind@tlvwa.thueringen.de senden.
Neuer Petitionstext:
Der Entwurf des 2. Sachlichen Teilplanes Windenergie Mittelthüringen liegt vor und hat u. a. für die Orte Rockhausen, Eischleben und Kirchheim (Amt Wachsenburg) erhebliche Auswirkungen.
Einzelheiten zum Teilplan können auf der Webseite der Regionalplanung eingesehen werden.
regionalplanung.thueringen.de/mittelthueringen/regionalplan-mittelthueringen/aufstellung-2stpwind
Jeder Bürger kann seine Einwände bis zum 25.04.2024 an die Email teilplan.wind@tlvwa.thueringen.de senden.
Eine Vorlage kann hier heruntergeladen werden: Vorlage Stellungnahme
Die geplanten Windvorranggebiete W-27 und WG-10 gefährden das gesundheitliche und physische Wohl der Einwohner vor Ort. Darüber hinaus wird der Naturschutz nicht ausreichend berücksichtigt und die daraus resultierenden Abschaltzeiten werden die überschaubaren Winderträge weiter reduzieren. Ergänzt werden die genannten Nachteile durch den verheerenden negativen Einfluss auf die Volkssternwarte bzw. auf das Ortsbild. Der beobachtbare Nachhimmel wird über Jahrzehnte bzw. dauerhaft gestört.
Gefährdung des gesundheitlichen und psychischen Wohls
Die Gemeinde Kirchheim und deren Einwohner werden schon durch die Bundesautobahn A4 (im Norden) sowie die Bundesautobahn A71 (im Südwesten) stark belastet. Der Verkehrslärm zu Tage als auch zu den Nachtstunden ist allgegenwärtig. Eine weitere Belastung stellt die ICE-Stecke Ebensfeld-Erfurt (im Südwesten) dar, welche an Kirchheim vorbeiführt. Ergänzend werden die Schallimmissionen durch mehrere Hochspannungstrassen im Westen, Süden und Südosten von Kirchheim. Bereits die bestehenden Bauwerke haben eine erhebliche Umfassungswirkung. Mit den ausgewiesenen Windvorranggebieten wird der maximal zumutbare Umfassungswinkel von 180 Grad überschritten. Des Weiteren liegt Kirchheim in einer geologischen Senke, was die Umfassungswirkung deutlich verstärkt. Der aktuelle 2. Entwurf des Sachlichen Teilplans Windenergie geht von Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von 200 m sowie eines Rotordurchmessers von 170 m aus. Das heißt die Plangeberin rechnet mit der Errichtung von 285 m hohen Windenergieanlagen. Sollten so hohe Windenergieanlagen in dem Windvorranggebiet W-27 bzw. WG10 oder in den oben genannten Prüfflächen errichtet werden, vermitteln die Windenergieanlagen im Zusammenspiel mit den Bestandbelastungen (mehrere Hochspannungstrassen und ein Funkturm) ein erdrückendes Gefühl des „Eingesperrtseins“. Diese erheblichen visuellen Störreize belasten die Gesundheit der Kirchheimer Einwohner. Das Wohn- und Lebensumfeld dient der Sicherung der Lebensqualität. Eine unverhältnismäßige Überprägung des näheren Umfelds von Kirchheim belastet unsere Lebensqualität und Gesundheit massiv. Der Erfurter Dom hat eine Höhe von 82 m, die zu errichtenden Windenergieanlagen wären 3½-mal so hoch. Bei der Bewertung der Umfassung von Siedlungen berücksichtigt die Plangeberin andere Bauwerke (wie Hochspannungstrassen oder Funktürme) nicht ausreichend oder gar nicht. Die Annahme, dass die Freihaltewinkel eingehalten werden und es nicht zu einer Umfassung kommt, ist falsch. [...]
Neues Zeichnungsende: 22.06.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 39