Tierschutz

Weg mit der generellen Leinenpflicht!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Stadtverordnetenversammlung
1.250 Unterstützende 757 in Hennigsdorf

Der Petition wurde nicht entsprochen

1.250 Unterstützende 757 in Hennigsdorf

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 17.05.2021
  4. Dialog
  5. Beendet

03.06.2021, 00:58

Liebe Petitionsunterstützer,
die Diskussion um den Leinenzwang in Hennigsdorf nimmt immer eigenartigere Züge an: menschlisch und fachlich arg fragwürdig nach meinem Geschmack: So wurde ich am Montag mehrfach belehrt, dass ich die Petition ja gar nicht hätte einreichen dürfen, weil eine Petition ja nur als Antwort auf einen persönlichen Bescheid
der Stadt erfolgen darf. Und dass der Ausschuss sich ja nur aus reiner Nettigkeit hier mit mir zusammensetzt, um mir das mal richtig zu erklären!
Nun ja - jeder, der eine Internet-Suchmaschine bedienen kann, findet innerhalb fünf Minuten das Grundgesetz der Bundesrepublik und die Landesverfassung Brandenburgs.
Dort heißt es in Art 17:
„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ (GG)
Bzw. in Art 24: „Jeder hat das Recht, sich einzeln oder gemeinschaftlich mit Anregung, Kritik und Beschwerde an den Landtag, die kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften und jede sonstige staatliche oder kommunale Stelle zu wenden. Es besteht Anspruch auf Bescheid in angemessener Frist.“ (LVerf BB)
NICHTS jedoch findet man über die Abhängigkeit einer Petition von einem Bescheid der Stadt Hennigsdorf, wie mir mehrfach von der Vorsitzenden des Petitionsausschusses erklärt wurde.
Ebenso wenig findet man, dass in Hennigsdorf nur Volljährige eine Petition unterschreiben dürfen und sowieso nur Leute, die auch in Hennigsdorf wohnen. (O-Ton Vors. d. PetA)
Es entsteht der Eindruck, in Hennigsdorf gälten besondere Bestimmungen, über die das Internet noch gar nicht informiert ist.
Schließen wir nun von den Impressionen der Fachkompetenz des Petitionsausschusses auf die Fachkompetenz der Arbeitsgruppe „Leinenpflicht“, die ja vor einigen Monaten die Verhältnismäßigkeit einer generellen Leinenpflicht (2 m IMMER und ÜBERALL) gegenüber einem diffusen Angstgefühl von besorgten Bürgern zu prüfen hatte, wird einem schnell klar, WIE „besonders“ Hennigsdorf sein muss.
Wenn die elementaren, verfassungsmäßigen Grundsätze einer politischen Auseinandersetzung in Hennigsdorf scheinbar nicht verstanden werden, wie kann dann der Inhalt der Auseinandersetzung bewertet werden?

Wir danken Euch für Eure Unterstützung, wir sind immer noch überwältigt von der Resonanz.
Wer den Ausschuss am Montag verfolgt hat, wird ebenfalls den Eindruck haben, die Verwaltung der Stadt Hennigsdorf bringt Euren Willensbekundungen keinerlei Wertschätzung entgegen.
Obwohl wir vor Ort auf wenig Verstand und/ oder Verständnis stoßen, geben wir nicht auf und suchen zusammen eine kompetente Stelle, die für uns die Klärung übernimmt.
Ab hier kostet es leider nicht nur unsere wertvolle Zeit sondern auch Geld, weswegen wir uns entschlossen haben, einen Verein zu gründen und gemeinsam eine Lösung zu finden.
Wir würden uns natürlich weiterhin über Unterstützung freuen, sei es in Form einer Vereinsmitgliedschaft, einer Spende und/ oder Ideen. (Details dazu in Kürze, wenn die Formalitäten durch sind).

Vielen lieben Dank
Eure Micha


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