Region: Hessen
Gesundheit

Wanderveranstaltungen im hessischen Staatswald müssen kostenfrei sein

Petition richtet sich an
Hessischen Landtag

741 Unterschriften

Sammlung beendet

741 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet Mai 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung am 28.12.2023
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

11.07.2023, 12:24

Wir haben am bei allen 137 hessischen Landtagsabgeordneten nachgefragt:

„Würden Sie sich dafür einsetzen, dass die Durchführung von Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen im hessischen Staatswald kostenfrei durch die Forstämter genehmigt werden?“

Es liegen 61 Antworten vor.

Die Landtagsabgeordnete Astrid Wallmann (CDU) hat geantwortet:

„Sehr geehrter Herr E.,

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Frage.

Zunächst einmal teile ich die Einschätzung, wonach dem Sport im Allgemeinen und Wanderveranstaltungen im Besonderen neben dem Freizeitwert eine besondere gesellschafts- und gesundheitspolitische Bedeutung zukommen. Und ich möchte Ihnen und Ihren Mitstreiterinnen und Mitstreitern bei den Wanderfreunden Hatzbachtal für Ihr Engagement in diesem Bereich ausdrücklich danken.

Zur Beantwortung Ihrer konkreten Frage, ob ich mich dafür einsetze, dass die Durchführung von Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen im hessischen Staatswald kostenfrei durch den Landesbetrieb HessenForst bzw. die Forstämter genehmigt werden sollte, gilt es zu berücksichtigen, dass die Durchführung von solchen Wanderveranstaltungen ab einer bestimmten Anzahl von erwarteten Teilnehmern organisatorischen und Verwaltungsaufwand auch auf Seiten der zuständigen Behörden mit sich bringt.

Aus diesem Grund müssen Wander- und sonstige Sportveranstaltungen im hessischen Staatswald bei HessenForst angemeldet und vom Forstamt genehmigt werden. Hierbei werden kommerzielle und gemeinnützige Veranstaltungen differenziert betrachtet. Bei Veranstaltungen mit mehr als 200 Teilnehmern erhebt HessenForst für die Nutzung des Waldes bei Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen eine Pauschale in Höhe von 297,50 Euro. Eine solche Nutzungspauschale halte ich grundsätzlich für angemessen und vertretbar. Mit den Dachverbänden Landessportbund Hessen und Deutscher Volkssportverband e.V. bestehen Rahmenvereinbarungen, um den für derartige Veranstaltungen entstehenden Verwaltungsaufwand pauschal abzugelten und keine weiteren Verwaltungskostenerstattungen erheben zu müssen. Für Vereine und Organisationen, die Mitglied in diesen Verbänden sind, entstehen somit keine weiteren Kosten für die Anmeldung und Genehmigung von Wanderveranstaltungen.

Insgesamt betrachtet sehe ich insofern keinen Widerspruch zwischen den absolut unterstützenswerten Zielen von gemeinnützigen Vereinen, die Wanderveranstaltungen organisieren, und den moderaten Gebühren, die zur Kostendeckung des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes bei größeren Veranstaltungen erhoben werden.

Mit freundlichen Grüßen
Astrid Wallmann“

Frage und Antwort können hier aufgerufen werden:

www.abgeordnetenwatch.de/profile/astrid-wallmann/fragen-antworten/wuerden-sie-sich-dafuer-einsetzen-dass-die-durchfuehrung-von-wandertagen-von-gemeinnuetzigen-vereinen-im

Hier hat jeder die Möglichkeit selbst noch Fragen in dieser Sache an den Landtagsabgeordneten zu stellen. Eine Registrierung bei abgeordnetenwatch.de ist nicht erforderlich. Man muss nur Vorname, Nachname, Wohnort und E-Mail-Adresse angeben. Veröffentlich werden jeweils nur der Vorname und der Anfangsbuchstabe des Nachnamens.


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern