11.07.2023, 11:27
Wir haben am bei allen 137 hessischen Landtagsabgeordneten nachgefragt:
„Würden Sie sich dafür einsetzen, dass die Durchführung von Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen im hessischen Staatswald kostenfrei durch die Forstämter genehmigt werden?“
Es liegen 61 Antworten vor.
Der Landtagsabgeordnete Klaus Gagel (AFD) hat geantwortet:
„Sehr geehrter Herr E.,
grundsätzlich ist es sehr zu begrüßen, wenn sich ehrenamtliche Vereine, wie z.B. die "Wanderfreunde Hatzbachtal" sich für das Gemeinwohl im Sinne der Förderung des Wandersports und vor allem der Pflege der Infrastruktur im Wald (Schutzhütten, Beschilderung etc.) einsetzen. Es ist aus meiner Sicht höchst bedauerlich, wenn den ehrenamtlich Aktiven angesichts eines sehr überschaubaren Betrages von 297,50 Euro ein Wandertag verloren geht, der für mehr als 200 Menschen eine besondere Bedeutung gehabt hätte.
Insofern ist meine Antwort auf Ihre Frage recht eindeutig zu beantworten: Die AfD in Regierungsverantwortung würde sich klar dafür einsetzen, dass entweder die Gebühren für Wanderveranstaltungen auch für eine Teilnehmerzahl über 200 Personen nicht erhoben werden oder diese Vereine eine entsprechende Förderung seitens der Landregierung erhalten, die diese Kosten vollumfänglich ausgleicht.
Zur ergänzenden Klärung der Rechtslage kann möglicherweise eine Antwort der Landesregierung aus dem Jahre 2011 Aufschluss geben, die in der Landtagsdrucksache 18/04277 hinterlegt ist, zu finden über das öffentlich zugängliche Landtagsinformationssystem: starweb.hessen.de/starweb/LIS/Pd_Eingang.htm
Frage und Antwort können hier aufgerufen werden:
www.abgeordnetenwatch.de/profile/klaus-gagel/fragen-antworten/wuerden-sie-sich-dafuer-einsetzen-dass-die-durchfuehrung-von-wandertagen-im-hessischen-staatswald-kostenfrei
Hier hat jeder die Möglichkeit selbst noch Fragen in dieser Sache an den Landtagsabgeordneten zu stellen. Eine Registrierung bei abgeordnetenwatch.de ist nicht erforderlich. Man muss nur Vorname, Nachname, Wohnort und E-Mail-Adresse angeben. Veröffentlich werden jeweils nur der Vorname und der Anfangsbuchstabe des Nachnamens.