Region: Hessen
Gesundheit

Wanderveranstaltungen im hessischen Staatswald müssen kostenfrei sein

Petition richtet sich an
Hessischen Landtag
741 Unterstützende 627 in Hessen

Sammlung beendet

741 Unterstützende 627 in Hessen

Sammlung beendet

  1. Gestartet Mai 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung am 28.12.2023
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

11.07.2023, 10:35

Wir haben am bei allen 137 hessischen Landtagsabgeordneten nachgefragt:

„Würden Sie sich dafür einsetzen, dass die Durchführung von Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen im hessischen Staatswald kostenfrei durch die Forstämter genehmigt werden?“

Es liegen 61 Antworten vor.

Die Landtagsabgeordnete Petra Müller-Klepper (CDU) hat geantwortet:

„Herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Der forstpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion hat hierzu eine ausführliche Stellungnahme übermittelt, die ich teile. Unsere hessischen Wälder können von jedem kostenfrei als Erholungsort genutzt werden. Bei größeren Veranstaltungen mit mehreren hundert Teilnehmern, die zu Aufwand beim Landesbetrieb Hessen-Forst führen, wird zur Deckung der Kosten eine Gebühr erhoben, die in der Höhe den jeweiligen Aufwand und den Umfang des kommerziellen Charakters der jeweiligen Veranstaltung berücksichtigen muss. Um hier die Vereine zu entlasten, wurde mit den beiden maßgeblichen Dachverbänden, dem Landessportbund Hessen und dem Deutschen Volkssportverband, eine Rahmenvereinbarung geschlossen. So werden pauschal für alle Veranstaltungen der Verwaltungsaufwand, der entsteht, abgegolten. Es müssen keine weitere Verwaltungskostenerstattungen erhoben werden.“

Frage und Antwort können hier aufgerufen werden:

www.abgeordnetenwatch.de/profile/petra-mueller-klepper/fragen-antworten/wuerden-sie-sich-dafuer-einsetzen-dass-die-durchfuehrung-von-wandertagen-im-hessischen-staatswald

Hier hat jeder die Möglichkeit selbst noch Fragen in dieser Sache an den Landtagsabgeordneten zu stellen. Eine Registrierung bei abgeordnetenwatch.de ist nicht erforderlich. Man muss nur Vorname, Nachname, Wohnort und E-Mail-Adresse angeben. Veröffentlich werden jeweils nur der Vorname und der Anfangsbuchstabe des Nachnamens.


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