Region: Hessen
Gesundheit

Wanderveranstaltungen im hessischen Staatswald müssen kostenfrei sein

Petition richtet sich an
Hessischen Landtag
741 Unterstützende 627 in Hessen

Sammlung beendet

741 Unterstützende 627 in Hessen

Sammlung beendet

  1. Gestartet Mai 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung am 28.12.2023
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

21.05.2023, 12:48

Die Hatzbachtalwanderung als Rechenbeispiel:
Bei der Hatzbachtalwanderung am 18. Mai 2023 hätten alleine am Veranstaltungstag 25 Helfer von 7.30 Uhr bis ca. 16.00 Uhr Dienst verrichtet. Da manche Tätigkeiten etwas später beginnen bzw. früher enden, kann man ungefähr von einer durchschnittlichen Dienstzeit von 8 Stunden pro Helfer am Veranstaltungstag ausgehen.
Dazu kommen noch einmal viele Stunden ehrenamtliche Tätigkeit beim Auf- und Abbau der Beschilderung und der Einrichtung, Abbau und Reinigung des Startlokals.
Würde jeder Helfer stattdessen 8 Stunden für einen Mindestlohn in Höhe von 12,00 Euro arbeiten, bekommt er 96,00 Euro. Spenden alle 25 Helfer dann ihre 96,00 Euro dem Wanderverein, hätte dieser Spendeneinnahmen in Höhe von 2.400,00 Euro. Einen solchen Gewinn konnten die Wanderfreunde Hatzbachtal noch bei keiner Hatzbachtalwanderung erzielen, selbst nicht in früheren Jahren bei mehr als 800 Teilnehmern.
Warum also dann noch heutzutage eine Volkswanderung ausrichten, wenn nicht mehr als 300 Teilnehmer zu erwarten sind? Weil es nicht darum geht, größtmögliche Gewinne zu erwirtschaften, sondern einen Dienst an der Gemeinschaft zu leisten. Weil es darum geht, seine schöne Heimat Gästen aus nah und fern zu zeigen. Waldbesuche tun gut, die positiven Auswirkungen auf die Gesundheit sind wissenschaftlich belegt. Mit der Ausrichtung einer Volkswanderung werden die Menschen motiviert in den Wald zu gehen und die positiven Auswirkungen auf die Gesundheit zu erleben.
Die Wandervereine kennen die schönsten Orte in ihren Wäldern. Sie kennen besondere Bäume, schöne Aussichten, imposante Felsen, idyllische Bäche und Teiche, seltene Pflanzen, geschichtsträchtige Orte, Schauplätze von Sagen und vieles mehr in ihrem heimischen Wald. Die Wandervereine führen bei Volkswandertagen die Gäste an diese sehenswerten Stellen im Wald. Sie versorgend die Wanderer an Pausenstellen mit Getränken und einem Imbiss und stellen Abfallbehälter auf. Die Wanderer müssen nicht selbst ihr Proviant mit in den Wald nehmen. Dadurch wird zurückgelassener Abfall im Wald vermieden.
Die Wandervereine leisten damit einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Sie verdienen dafür Dank und Anerkennung. Sie dürfen daher nicht noch für ihre Tätigkeit für die Nutzung des Waldes abkassiert werden.
Die kostenfreie Nutzung des hessischen Staatswaldes durch gemeinnützige Vereine für Wandertage muss daher im Waldgesetz unmissverständlich klargestellt werden.


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