Region: Hessen
Gesundheit

Wanderveranstaltungen im hessischen Staatswald müssen kostenfrei sein

Petition richtet sich an
Hessischen Landtag
741 Unterstützende 627 in Hessen

Sammlung beendet

741 Unterstützende 627 in Hessen

Sammlung beendet

  1. Gestartet Mai 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung am 28.12.2023
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

04.06.2023, 11:59

7,1 Millionen Deutsche spielen regelmäßig Lotto. 22 Millionen Menschen immerhin gelegentlich. Mehr als 410 Millionen Euro sind im vergangenen Jahr an Lotto-Gewinner aus Hessen geflossen. 13 Menschen wurden so zu Millionären. Der Traum lebt und sorgt für Rekordumsätze bei den Annahmestellen.

Andererseits ist Lotto ein Glücksspiel, das süchtig machen kann. Dadurch haftet den Gewinnen aus Lotterien ein schlechter Ruf an. Der Staat soll nicht von der Spielsucht seiner Bürger profitieren. Das Lottospiel ist daher mit einem gesetzlich verankerten Beitrag zum Gemeinwohl im Land Hessen verbunden. In diesem Sinne können mit „Zuwendungen aus Lottomitteln“ Vereine oder ähnliche Organisationen gefördert werden, die unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen und somit nicht auf die Erzielung eines Gewinns ausgerichtet sind. Die Mittel sind zweckgebunden und können für kulturelle, soziale, sportliche bzw. gemeinnützige Zwecke - die dem Gemeinwohl dienen - verwendet werden.

Nun hat der Deutsche Volkssportverband (DVV) in Hessen 2017 mit Hessen-Forst einen Kooperationsvertrag abgeschlossen, wonach jährlich eine Pauschale in uns nicht bekannter Höhe durch den Verband zu zahlen ist. Als Gegenleistung brauchen die Mitgliedsvereine keine Kosten mehr für die Wegführung durch den Staatswald zu zahlen.

Das brisante dabei ist, dass die jährliche Pauschale jedes Jahr genau zu diesem Zweck aus den Lottomitteln des Hessischen Innenministers gezahlt wird. An sich ist der DVV durchaus eine förderungswürdige gemeinnützige Organisation, aber die Mittel werden hier wegen der Kostenforderung von Hessen-Forst gezahlt. So gehen die „schmutzigen“ Lottoeinnahmen an den DVV, werden dort gewaschen und gehen als „Nutzungspauschale“ sauber an den Staat zurück, der sie über den Landesbetrieb Hessen-Forst vereinnahmt.
Dies war nicht der Sinn der zweckgebundenen gemeinnützigen Verwendung von Lottomitteln. Wären Wanderveranstaltungen im hessischen Staatswald kostenfrei, dann könnte der DVV die Lottomittel des Hessischen Innenministers sinnvoller verwenden. So kassiert der Landesbetrieb Hessen-Forst die Lottomittel, die nicht mehr für gemeinnützige Aktivitäten zur Verfügung stehen.


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