12.09.2022, 11:25
Da es nicht nur die vollfreigestellten Betriebsräte, sondern natürlich auch die Schwerbehindertenvertrauensperson und die Personalräte betrifft.
Neuer Titel: Vollfreigestellte Betriebsräte sollen angemessen entlohnt werden - Betr.VG §37 Abs. 11,
Neuer Petitionstext:
Es ist dringend notwendig, den Paragraph 37 Abs. 1 anzupassen, da bei Vollfreigestellten Betriebsräten nicht mehr von einem Ehrenamt zu sprechen ist. Entsprechendes gilt natürlich auch für die Schwerbehindertenvertrauensperson Paragraph 179 Abs.1 SGB IX.
Meiner Meinung nach ist die Betriebsratsarbeit eines vollfreigestellten BetriebsratesBetriebsrates, SBV mit einem ganz normalen Job wie z.B. einem Personalchef, Business Partner oder ähnlichem zu vergleichen. Der Betriebsrat hat die Interessen der Belegschaft auch gegenüber den Geschäftsführern, Vorstandsvorsitzenden etc. zu vertreten und sollte dementsprechend auch auf angemessene Weise entlohnt werden.
Dies geht nur über eine Gesetzesänderung. Als einzelner hat man hierbei keine Chance, deshalb hoffe ich auf Unterstützung.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 328 (328 in Deutschland)