10.08.2020, 00:48
Liebe Unterstützer,
es wurde die Frage gestellt, ob auch Minderjährige eine Petition unterschreiben können.
Die Antwort darauf ist grundsätzlich JA, aber dies ist an Bedingungen geknüpft. Die konkreten Regelungen sind:
1. Das Petitionsrecht im Grundgesetz (Art. 17) schließt alle in Deutschland lebenden, also auch Minderjährige, mit ein.
2. Vorausgesetzt werden sollte, dass Nicht-Volljährige den Inhalt einer Petition verstehen können und aus eigenem Entschluss heraus ihre Willensbekundung abgeben
Ich gehe davon aus, dass einige Minderjährige noch keine E-mail haben und hänge entsprechend einen Unterschriftenbogen an, der von Hand unterschrieben werden kann.
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Danke und beste Grüße
Lasse