Region: München
Verkehr

Verkehrskonzept für München-Aubing/Freiham

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Stadtrat

2.554 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

2.554 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

Neuigkeiten

09.10.2015, 22:23

Sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer dieser Petition,

am 07.10.2015 wurde im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung unter TOP 13 der sogenannte Satzungsbeschluss (Beschluss zum Bebauungsplan) für das Neubaugebiet Freiham gefasst. Die diesbezüglichen (z.T. sehr umfangreichen aber durchaus interessanten) Unterlagen liegen online unter folgender Adresse vor:

www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_vorlagen_dokumente.jsp?risid=3764965

Auf Seite 34 der Stadtratsvorlage (1. Dokument der Liste) finden Sie auch die Ausführungen zu unserer gemeinsamen Petition.
Dort heißt es:

Petition „Verkehrskonzept München-Aubing / Freiham“

Die Initiative „Anwohner der Wildenburgstraße“ hat die als Anlage 10 beigefügte Petition
beim Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München eingereicht. Diese Petition
erreichte das Referat für Stadtplanung und Bauordnung am 16.07.2015, also
deutlich nach dem Ende der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB (29.05.
mit 30.06.2015). Bei Redaktionsschluss dieses Beschlusses lagen nach Angabe der Initiative über 2.500 Unterschriften vor.
Die von der Initiative „Anwohner der Wildenburgstraße“ veranlasste Petition „Verkehrskonzept München-Aubing / Freiham“ bedarf der Befassung durch den Stadtrat.
Zuständig für die Befassung ist im vorliegenden Fall der Stadtrat bzw. der fachlich zuständige Ausschuss, da die Petition mit dem Verkehrskonzept für München-Aubing
und Freiham und seinen Auswirkungen auf den Stadtbezirk sachlich eine Angelegenheit
der Landeshauptstadt München betrifft, die weder eine Angelegenheit der laufenden
Verwaltung ist noch dem Oberbürgermeister übertragen wurde.
Die beschlussmäßige Behandlung dieser Petition ist zusammen mit dem Bericht über
das Ergebnis der vergleichenden Darstellung von Tram und U-Bahn vorgesehen (vgl.
Ausführungen zu Buchstabe D und Ziff. 5 des Antrags der Referentin).
Eine Vorbindung zum Beschluss über die Petition ist mit diesem Satzungsbeschluss
zu vorliegenden Bebauungsplan nicht verbunden, da wie vorstehend ausgeführt
der Bebauungsplan sowohl einer U-Bahn- wie auch einer Tramerschließung nicht entgegen
steht. Insofern ist diese Vorgehensweise möglich, zumal dem Referat für
Stadtplanung und Bauordnung bekannt ist, dass eine weitere Petition mit der gleichen
Zielrichtung eingereicht werden soll, so dass eine gemeinsame Behandlung zweckmäßig
erscheint und thematisch auch mit dem Bericht über das Ergebnis der vergleichenden
Darstellung von Tram und U-Bahn zusammengehört.
Entsprechend wird das Referat für Stadtplanung und Bauordnung in Ziffer 8 des Antrag
der Referentin beauftragt, die Behandlung der Petition „Verkehrskonzept München-
Aubing / Freiham“ zusammen mit dem Bericht über den Systemvergleich Trambahn/
U-Bahn dem Stadtrat vorzulegen.

Der Stadtrat ist nach Beratung dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gefolgt:

1. Den Äußerungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter Punkt B) des Vortrages entsprochen werden. Darüber hinaus können sie nicht berücksichtigt werden.
2. Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2068 für den Bereich südlich des Germeringer Wegs, westlich des Freihamer Wegs, westlich der Kunreuthstraße, westlich der Wiesentfelser Straße, beiderseits der Anton-Böck-Straße, nördlich der S-Bahnlinie München – Herrsching, nördlich der Bodenseestraße und östlich der verlängerten Freihamer Allee - Plan vom 10.08.2015 und Text - wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Ihm wird die nachfolgende Begründung beigegeben.
3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, nach Veröffentlichung der Prioritätenliste gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Dringlichkeit des leistungsfähigen Ausbaus der A99-West darzulegen und im städtischen Interesse die Einstufung des leistungsfähigen Ausbaus der BAB A99- West als vordringliche Maßnahme im Bundesverkehrswegeplan zu fordern, und gebeten, über die Abstimmungen mit der Autobahndirektion über einen leistungsfähigen Ausbau der BAB A99 dem Stadtrat weiterhin zu berichten.
4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird gebeten, über die Abstimmungen mit dem Freistaat und der DB AG über die Taktverdichtung auf der S4 und der Verbesserungsmöglichkeiten der Takteinhaltung auf der S8 weiterhin zu berichten.
5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Stadtwerke München GmbH werden gebeten, die Untersuchungen für eine vergleichende Darstellung von Tram und U-Bahn mit möglicher Trassierung, Haltestellen, einer Kosten-Nutzen- Betrachtung und Auswirkungen auf das Busnetz fortzuführen, dem Stadtrat über das Ergebnis zu berichten und einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen zu machen.
6. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird gebeten, über die regelmäßige Fortschreibung der Rahmenterminplanung zu berichten.
7. Der Antrag Nr. 14-20 / A 01258 der Stadtratsfraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung vom 30.07.2015 ist damit geschäftsordnungs


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