Region: Hessen
Tierschutz

Verbot von Totfangfallen, schwere Verletzung des Tierschutzgesetzes

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Hessischen Landtag
2.456 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

2.456 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

01.05.2017, 22:05

Rechtschreibung


Neuer Titel: Verbot von Totschlagfallen, Totfangfallen, schwere Verletzung des Tierschutzgesetzes


Neuer Petitionstext: Die Fallenjagd, insbesondere die Jagd mit Totschlagfallen Totfangfallen ist grausam, barbarisch, ein schwerer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Noch dazu ist nicht berechenbar welches Tier letztendlich in die Falle gerät. Hauskatze oder Hund können ebenso in der Falle verenden wie andere Wildtiere. Daher ist es längst überfällig diese grausame und veraltete Jagdmethode endlich auch in Hessen zu verbieten.
,, § 4
(1) Ein Wirbeltier darf nur unter wirksamer Schmerzausschaltung (Betäubung) in einem Zustand der Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat."
Den Tieren werden bei der Fallenjagd vermeidbare und unzumutbare Schmerzen über eine Zeit von teils mehreren Tagen zugemutet, ebenso werden ihnen schwere Verstümmelungen und Wunden zugefügt.
,,§ 6
(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. "
Genau solche Verstümmelungen und abgetrennte Gliedmaße ohne Betäubung und Notwendigkeit werden in kauf genommen.
§ 1
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Ein Verbot ist legitim.


Neue Begründung: Totschlagfallen
Totfangfallen
,, Totschlagfallen sollen zwar sofort töten, in der Praxis werden die Tiere stattdessen jedoch oftmals schwer verletzt, und viele von ihnen sterben aufgrund von abgetrennten Gliedmaßen, Trümmerbrüchen oder zerquetschten Körperteilen einen langsamen und schmerzhaften Tod. So fanden Spaziergänger im Juni 2016 in Dornhan einen jungen Fuchs, der mit einer Pfote in einer Totschlagfalle festhing. Die scharfen Kanten der Falle trennten ihm letztendlich das Bein ab [27]. In Baden-Württemberg, Berlin, Nordrhein-Westfalen und im Saarland sind die Fallen aus Tierschutzgründen bereits weitgehend verboten bzw. unter Genehmigungsvorbehalt gestellt. In den meisten Bundesländern sind die tierquälerischen Fanggeräte jedoch noch immer erlaubt und werden von den Jägern zur Fuchsjagd eingesetzt."
aus : fuchsjagd-stoppen.de/



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